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Besser gesagt ich brauche Hilfe bei 1und1 E-Shop
Themenrelevanz - bezogen auf die Domain oder die URL?
Stimmt das so? Und wo sollte da die Grenze sein? Natürlich fange ich auch nur mit ein oder zwei einzelnen Aufträgen an und ich denke nicht, dasss ich schon in diesem jahr Gewinn mache (es sind ja auch einige Ausgaben damit verbunden).Leider verdienen nur wenige Selbstständige vom ersten Tag an genug zum Leben. Wer den Übergang in die Selbstständigkeit "fließend" gestalten, also erste Aufträge bereits neben dem Studium, einer Festanstellung oder während der Arbeitslosigkeit abwickeln kann, sollte diese Chance unbedingt nutzen. Eine bessere Möglichkeit, die selbstständige Arbeit relativ risikolos auszuprobieren und sich schon mal einen ersten Kundenstamm aufzubauen, ist kaum vorstellbar.
Solange es sich dabei nur um einzelne Aufträge handelt, genügt es, die entsprechenden Einkünfte dem Finanzamt in der jährlichen Einkommensteuererklärung zu melden. Wird aus den Hobby-Aufträgen eine Tätigkeit, die dauerhaft aufs Geldverdienen ausgerichtet ist, so sind alle vorn beschriebenen Formalitäten einzuhalten. Auch Schülerinnen müssen eine nebenberufliche gewerbliche Tätigkeit also beim Ordnungsamt anmelden.
Auf dieser Seite scheint man ja der Meinung zu sein, dass ich als Angestellter den ersten Auftrag erst mal so machen kann und ihn nur bei der Einkommenssteuererklärung angebe. Sollte dem wirklich so sein, wie ist das dann mit den Rechnungen, die ich schreibe? Und kann ich meine Ausgaben, dann trotzdem mit den Einnahmen verrechnen?Nach den Buchstaben des Gesetzes muss die Gewerbeanmeldung bereits erfolgen, "wenn der Gedanke einer gewerblichen Tätigkeit im Kopf reift". Allerdings gilt eine Tätigkeit erst dann als gewerblich, wenn sie
* selbstständig
* mit Gewinnerzielungsabsicht und
* nachhaltig
ausgeübt wird. Wer ehrenamtlich für seinen Turnverein eine Web-Site bastelt, als Studentin mal gegen – auch sehr gute – Bezahlung ein einzelnes Programm schreibt oder als Angestellter mal nebenbei austesten will, ob sich so eine selbstständige Arbeit überhaupt rechnet, übt noch kein Gewerbe aus. Erst wer sich entscheidet, diesen Job dauerhaft zu machen, muss ein Gewerbe anmelden. Und zwar sofort.
Genau das werde ich aus gutem Grund nicht tunWolfgang Brand hat geschrieben:Ich würde da einen Steuerberater konsultieren.