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SEO und SEM Freiberuflich oder Gewerbetreibend?

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Onlinewunder
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Beitrag von Onlinewunder » 04.02.2007, 10:49

Hallo Forum,

ich bin inzwischen soweit, dass ich Aufträge in Aussicht habe, so das ich mich jetzt um die Anmeldung beim Finanzamt kümmern muß.

Im Netz habe ich gelesen, dass es für einen Ein Mann "Betrieb" vorteilhaft ist, als Freiberuflich tätig zu sein, weil man beim Gewerbe noch die Gewerbesteuer zahlen muß.

Hier habe ich Anregungen zu dieser Frage bekommen:
https://www.ratgeber-e-lancer.de/020101.html

Nun würde ich gerne wissen, ob es hier jemanden gibt, der als SEO/SEM Spezialist als Freiberufler gilt?

Nach diesem Link sollte man ja eine Tätigkeit ausüben, die einen Hochschulabschluß voraussetzt, als Berater oder Systementwicklung gilt.

Ich habe zwar einen Hochschulabschluß als Informatiker, aber die Programmierung würde sich ja auf Webentwicklung begrenzen.
In erster Linie wäre ich aber sowieso als Berater tätig, also zur Ausabreitung von Strategien zur Platzierung von neuen Projekten.

Würde es vielleicht ausreichen, die Programmierung, die wenn überhaupt nur im geringen Maß anfällt, unter den Tisch fallen zu lassen, und als reiner Berater aufzutreten?

Wieder vielen Dank für hilfreiche Beiträge

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Dragobert
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Beitrag von Dragobert » 04.02.2007, 10:55

Gewerbesteuer zahlt man erst ab einem bestimmten Betrag, ich denke der liegt bei
25 000 Euro jährlich.

Ist der Betrag unter 17 000 Euro, bist du ein Kleinunternehmer und zahlst keine Gewerbesteuer.
(Als Kleinunternehmer musst du auch nicht die Mehrwertsteuer abführen,
auf deinen Rechnungen weist du auch keine aus)

Soviel vom normalen Gewerbe her gesehen.

Onlinewunder
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Beitrag von Onlinewunder » 04.02.2007, 11:08

Danke. Also als kleingewerbetreibender möchte ich, wegen der Umsatzsteuer, nicht eingestuft werden.

Also muß ich mich wegen der Gewerbesteuer erst mal nicht kümmern ;-)

Dann habe ich hier noch etwas gelesen:

https://www.ratgeber-e-lancer.de/0304.html
Leider verdienen nur wenige Selbstständige vom ersten Tag an genug zum Leben. Wer den Übergang in die Selbstständigkeit "fließend" gestalten, also erste Aufträge bereits neben dem Studium, einer Festanstellung oder während der Arbeitslosigkeit abwickeln kann, sollte diese Chance unbedingt nutzen. Eine bessere Möglichkeit, die selbstständige Arbeit relativ risikolos auszuprobieren und sich schon mal einen ersten Kundenstamm aufzubauen, ist kaum vorstellbar.

Solange es sich dabei nur um einzelne Aufträge handelt, genügt es, die entsprechenden Einkünfte dem Finanzamt in der jährlichen Einkommensteuererklärung zu melden. Wird aus den Hobby-Aufträgen eine Tätigkeit, die dauerhaft aufs Geldverdienen ausgerichtet ist, so sind alle vorn beschriebenen Formalitäten einzuhalten. Auch Schülerinnen müssen eine nebenberufliche gewerbliche Tätigkeit also beim Ordnungsamt anmelden.
Stimmt das so? Und wo sollte da die Grenze sein? Natürlich fange ich auch nur mit ein oder zwei einzelnen Aufträgen an und ich denke nicht, dasss ich schon in diesem jahr Gewinn mache (es sind ja auch einige Ausgaben damit verbunden).

Einen weiteren Vorteil der Freiberufler sehe ich darin, dass sie nicht von der IHK gegängelt werden.