Was hast Du denn für einen Anwalt? Leider ist eher das Gegenteil der Fall. Ein Beschuldigter hat praktisch keine Chance sich zur Sache zu äußern und muss in jedem Falle zahlen. Für manche Rechteinhaber ein Freibrief.Clinique hat geschrieben:es sei denn, man erwischt beim Rechteinhaber einen Freak, der beim Anwalt in Vorkasse geht. Das ist bei den Erfolgsaussichten und dem zu erwartenden Ergebnis mehr als mutig...
Wir machen das gerade selbst durch. Ein Fotograf hatte Nutzungsrechte an eine Firma veräußert, in deren Rahmen wir ein Foto veröffentlicht haben. Der Fotograf hat nun eidesstattlich versichert, dass die Firma uns das nicht hätte geben dürfen. Der Dumme sind wir und nicht die besagte Firma. Da wir nicht sofort eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, hat er ohne jede Anhörung eine einstweilige Verfügung (Androhung 100.000 Euro bzw. 6 Monate Haft) erlassen.