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Urteil bestätigt uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber

Suchmaschinenmarketing bzw. Suchmaschinenoptimierung Infos und News
Dr. Graf
PostRank 7
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Beiträge: 519
Registriert: 20.10.2006, 08:32

Beitrag von Dr. Graf » 08.05.2007, 11:47

KAW hat geschrieben:Hallo Dr. Graf,

ich hatte die Frage schon mal in einem anderen Thread aufgeworfen.
Eine Markeninhaberin könnte z. B. eine Privatperson undercover einschleusen, die dann die Infos weitergibt.
Wenn sowas dann gemacht wird, wäre das nicht eine Form "Erschleichung von Informationen" unter einem fremden Namen?
In irgendeinem Urteil zum Hausrecht von Forenbetreiber wird doch auch gesagt, dass die Anmeldung unter einem anderen Namen von gesperrten Forenbenutzern, den "Tatbestand des Betruges" bzw. Täuschung beinhaltet?
Hallo,

hier wäre es ja nicht die Anmeldung unter einem fremden Namen, sondern die Anmeldung eines Dritten unter seinem richtigen Namen.

Man kann diesem Dritten dann kaum verbieten, Infos, die er im Forum erhält, nicht an Dritte weiterzugeben. Zumindest wären diese Infos für eine Abmahnung oder eine Klage zivilprozessual verwertbar. Das sind typische Fallgestaltungen vergleichbar mit einem Testkauf.

Man könnte über eine Sperrung dieses Nutzers nachdenken, aber diese käme dann zu spät. Oder man würde eine Vertragsstrafe vereinbaren für den Fall, dass Infos aus dem Forum an Dritte weitergegeben werden. Ob das bei Gericht Bestand hätte, wage ich nicht vorherzusagen. Sie müsste bestimmt genug sein, dürfte nicht unverhältnismäßig sein ect. Außerdem: welcher Nutzer will sich dem dauerhaften Risiko einer Vertragsstrafe aussetzen, nur weil er an einem Forum teilnimmt? Wie sieht es mit der Sicherheit aus? Wie erfolgen die Nachweise des Verstoßes? Das scheint mir eine Sachgasse zu sein.

Gruß,
Dr. Graf
Dr. Thorsten Graf
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Designrecht, Patenrecht)
Zertifizierter (TÜV Nord) Datenschutzbeauftragter
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