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naja... in diesem Fall doch dann gegen Unbekannt... Fernsehsender verstecken sich im zweifelsfall hinter der Berichtserstattung... und wenn eine Gesetzesübertretung dann auch noch Zuschauerquoten, also profit bringt, wird es doch teilweise auch eingeplant.... schau dir doch mal an wieviel Klagen Stefan Raab schon kassiert hat.... dennoch ist sein Mundwerk immer noch so locker wie eh und je.. bringt halt Einschaltquoten...128 hat geschrieben:Macht ein Gast bei einer Liveveranstaltung eine unzulässige Aussage ins Micro und kann dann nicht mehr ausfindig gemacht werden, geht die Klage dann gegen den Sender (der ihm das beim Betreten der Veranstaltung hätte ansehen müssen) oder gegen Unbekannt?