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BGH zweifelt an Legalität von eingebetteten Video

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forianer
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Beitrag von forianer » 22.04.2013, 06:45

thaiseo hat geschrieben: ein Grund warum ich wo anders bin, ...
joa - ned NUR DU :lol:

aber ich glaub ich bin ja immer noch zu Nahe, sollt ma Insel suchen oder mich nach Kambodscha vertschüssen
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thaiseo
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Beitrag von thaiseo » 22.04.2013, 07:08

szibirhusky hat geschrieben:Kambodscha vertschüssen
mmh ok das ist nicht weit von mir, manchmal gehe ich dort auf die Maerkte, aber zum leben ist Thailand bei weiten besser, in Kambodscha schmeckt mir es Essen nicht so :wink:

doho
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Beitrag von doho » 24.04.2013, 08:30

In meinen Augen ist eine Klage gar nicht gerechtfertigt. Der Kläger hat dem Einbinden auf anderen Websites zugestimmt. Nur weil ihm das jetzt nicht mehr passt, kann er in meinen Augen nicht einfach klagen. Wo kämen wir da hin, wenn ich AGB akzeptiere und dann vor Gericht ziehe, weil sie mir doch nicht mehr gefallen?

Meine Gedanken habe ich hier aufgeschrieben.

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IndexierungAbgeschlossen
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Beitrag von IndexierungAbgeschlossen » 25.04.2013, 21:27

Ich denke wenn Youtube nicht arglistig verschweigt, dass die von mir hochgeladenen Videos auch eingebettet werden können, ist das in Ordnung.

Im Zweifel beim Video hochladen eine Warnnachricht einblenden "Vorsicht: Dieses Video könnte von anderen Internetusern auf Ihrer Website eingebettet werden. Lesen Sie HIER wie Sie das verhindern."

Hasenhuf
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Beitrag von Hasenhuf » 01.05.2013, 20:36

Für die, die meine Meinung nicht schon kennen, ich halte Einbinden grundsätzlich für eine nicht genehmigungsbedürftige Handlung im Sinne des UrhG, also auch ohne Lizenz für erlaubt. Und das halte ich auch für richtig. Entsprechende Urteile gibt es auch schon lange und oft, für ganze websites und Bilder. Die Argumente treffen auch auf Videos zu. Warum sollte man Videos und Bilder auch unterschiedlich handhaben?
superolli hat geschrieben:Youtube steht nicht über der deutschen Gesetzgebung. Klingt komisch, ist aber so.
Behauptet auch keiner.
SloMo hat geschrieben:Es ist nicht ganz ohne, einen sauberen Lizenzvertrag zu schließen. Soweit ich weiß muss darin haarklein geregelt sein, wer was mit dem Werk anstellen darf.
Nein. Erstens ist es nicht vorgeschrieben und zweitens ist der Fall von unkonkreten Vereinbarungen sogar explizit geregelt, siehe § 31 (5).
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
SloMo hat geschrieben:AGB + Häkchen genügt den deutschen Anforderungen des Urheberrechts IMHO nicht.
Im UrhG steht nichts dazu. Wenn dann ist das BGB zu bemühen.
SloMo hat geschrieben:Insofern ist Euer Umgang mit dem fremden Werk dann doch sehr weitreichend und nicht nur eine Veröffentlichung.
Ob etwas von Nutzem ist, ist irrelevant, es kommt auf das Gesetz an.

Und eine Veröffentlichung ist Einbinden schon gar nicht.
"Ein Werk ist veröffentlicht, wenn es mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist." Das ist also schon passiert, wenn man ein Video einbinden kann (wenn es vom Berechtigten hochgeladen wurde).
Shop_SEO hat geschrieben:Sollte die entsprechende Einverständniserklärung bei Youtube gegen geltendes deutsches Recht verstoßen, ist dies m. E. in diesem Falle unerheblich, da der Urheber nicht gezwungen war a) sein Video auf Youtube einzustellen und b) sich mit dem Einbetten einverstanden zu erklären.
Das stimmt so nicht. Man kann nach deutschem Recht z.B. nicht auf angemessene Vergütung verzichten (außer beim kostenlosen Nutzungsrecht für jedermann), daran kann keine Vertragsklausel etwas ändern.
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__32.html

Und das es bei der Wirksammkeit von Verträgen immer nur um freiwillig eingegangenen Vertäge geht, sollte klar sein. Der Schluß "es war freiwilig also muß es dem Gesetz nicht genügen" ist Unsinn.
seonewbie hat geschrieben:Das Problem bei Urheberrecht ist eigentlich immer das die US Plattformen
glauben man könnte Urheberrecht übertragen, verkaufen ... da aber nach Deutschem Recht der Urheber immer Urheber bleibt macht das Deutsche Recht eine banale Abtretung wo der Urheber rechtlos wird unmöglich.
1. Wer ein Video bei Youtube hochlädt wird nicht rechtelos, er räumt nur Nutzungsrechte ein.
2. Eine (fiktive) Vertragsklausel bei der man sein Urheberrecht aufgibt, wäre vor dem deutschen UrhG zu interpretieren. So eine Klausel könnte unwirksam sein, es könnte u.U. aber z.B. auch als kostenloses Nutzungsrecht für jedermann gewertet werden.
QuanChi hat geschrieben:Nicht immer ist der Uploader auch der Urheber des Werks bei Youtube, das sollte man auch nicht vergessen.
Schon, aber darum geht es hier ganz eindeutig nicht, sonst wäre der Fall völlig klar.
elmex hat geschrieben:
seonewbie hat geschrieben:da aber nach Deutschem Recht der Urheber immer Urheber bleibt macht das Deutsche Recht eine banale Abtretung wo der Urheber rechtlos wird unmöglich.
Wenn das mal wirklich so wäre :-?
Hier gab es auch schon genug Fälle wo Urheber von wirklich guten Werken mehr oder weniger leer ausgegangen sind und andere damit dick Reibach gemacht haben...
Das widerspricht sich nicht. Davon abgesehen, kann es rechtswidrig gewesen sein.
thaiseo hat geschrieben:Naja wie so manche Dinge in der deutschen Gesetzgebung, denn wenn ich zb eine Domain mit meiner thai Adresse registriere und hier Video einbette unterliege ich auch nicht mehr der deutschen Gesetzgebung, obwohl ich eben deutsch schreibe etc.
Der Gesetzgebung unterliegst Du sehr wohl und wenn die beiden Staaten einen entsprechenden Vertrag schließen, dann unterliegst Du ggf. auch dem Zugriff.
thaiseo hat geschrieben:Die irrige Annahme alles gesetzlich im Internet regeln zu koennen ist schon witzig,
Regeln ist gar kein Problem (und um "alles" geht es sowieso nicht). Durchsetzen ist was anderes aber das ist im realen Leben auch schon immer so gewesen. Am Internet ist überhaupt nichts besonderes, wenn man es recht überlegt, nur haben selbst die Piraten das noch nicht begriffen.

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