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Wenn es bei den "Einstellungen" ausgerechnet um Weiterveröffentlichungs- und damit Lizensierungsfragen geht, dann würde ich als Laie das nicht so sehen.SloMo hat geschrieben:Mal ganz losgelöst von YouTube: wo und mit welchen Einstellungen (bezüglich GBK667s Kommentar) veröffentlicht wurde, ist doch völlig egal.
Vegas hat geschrieben:In der Tat. Wenn jemand sein Video nicht woandes eingebettet sehen will, darf es eben nicht auf Youtube hochladen. YouTube hat eigene Nutzungsbedingungen, wenn ein deutsches Gericht die aushebeln will, halte ich das für kontraproduktiv.
Youtube steht nicht über der deutschen Gesetzgebung. Klingt komisch, ist aber so.