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Da steht die 3.000 € betreffen Leute die zurvor eine Unterlassungserklärung unterzeichnet hatten und dieser nicht nachkamen.ElDiablo hat geschrieben:Mich würde wie immer wundern, wenn solche Läden wirklich klagen. 3000 € sind zudem eine lächerlich hohe Summe und mir müssten sie erstmal nachweisen, dass sie mit mir im Wettbewerb stehen und damit berechtigt sind, eine Abmahnung auszusprechen.
Die Opfer schlägt man sozusagen mit ihrer eigenen Ehrlichkeit. Die Facebook-Fanseiten sind ja oft nur die "Social-Networking-Plattformen" der damit verbundenen richtigen Websites. Die Websites selbst haben natürlich ein Impressum mit Anschrift usw. Da braucht man gar keinen Antrag auf Rausgabe der IP stellen.ElDiablo hat geschrieben:Ich frage mich dazu, wie die Abmahner an die Anschrift der Opfer kommen?
Wenn ich mit Proxy unterwegs bin wäre selbst eine herausgegebene IP von Facebook wertlos. Hat jemand da eine Idee?
Dann müsste FB aber die Daten rausgeben, was sie grad bei Werbekunden wohl ums verrecken nicht tun werden ^^Sciencefreak hat geschrieben:Naja ich bin kein Jurist, aber spätestens, wenn der entsprechende Facebook-Account (und damit die Fanpage) über eine Email-Adresse des Unternehmens laufen, wird as Abstreiten vermutlich unglaubwürdig