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Naja... die Einzelnen haben ja eigentlich "fast" nicht falschgemacht - nur haben einige was vergessen zu tun. Nämlich sich einfach mal zu fragen: "Warum sind alle im Internet plötzlich so nett, unser Logo zu nutzen?"Alda hat geschrieben:Leute, bei so viel Blödheit weiß ich nicht mehr, ob ich noch lachen oder schon weinen soll. Unfassbar, Vorschulniveau. Man sollte ernsthaft die Gehaltsstruktur der Mitarbeiter hinterfragen.
Wenn nur die eigene Rechtsabteilung tätig wird, dürfen keine normalen Abmahngebühren geltend gemacht werden... sondern nur den wirklich entstandenen Schaden ersetzen lassen...800XE hat geschrieben:Ist doch eine größere Firma .....
..... inHausAdvokat? = selber Rechner (also, die Zugangseinstellungen via NetzwerkDingsProxyEinstellungen)
das wäre nu wieder eine andere baustelle...Eric78 hat geschrieben:Wie kann man denn den realen Schaden beim Einbinden eines Logos berechnen?
Quelle: heise.deDas Rechtsmittel der Abmahnung soll eigentlich dafür sorgen, dass Streitigkeiten direkt und kostengünstig ohne ein Gericht beigelegt werden können. Diese Woche hat die Rechtsabteilung eines IT-Dienstleisters gezeigt, wie man sich damit in die Nesseln setzen kann. Da in dem Intranet des Unternehmens auf vielen fremden Webseiten durch einen Ad-Blocker das eigene Firmenlogo eingeblendet wird, vermutete der IT-Dienstleister eine breit gefächerte missbräuchliche Nutzung und verschickte diverse Abmahnungen mit der Aufforderung, das Logo zu entfernen, bevor er auf den Irrtum aufmerksam wurde.
naja... man sollte nie vergessen das eine berechtigte Abmahnung dem Abgemahnten wesentlich günstiger als eine direkte Klage kommt... bei einer Klage kommen die Kosten schnell auf einen mittleren 4 stelligen bereich.... während eine Abmahnung sich meist im 3 stelligen Bereich bewegt... alleine die Gerichtskosten sind teilweise höher als die Abmahngebühren, und hinzu kommen dann noch 2 Anwälte, da vorm Landgericht ja ein Anwaltszwang besteht....silverbullet hat geschrieben:Man kann nur hoffen, dass einer der Abgemahnten mal zum Gegenschlag ausholt und diesem Pack einen Denkzettel erteilt.
Grundsätzlich richtig. Jedoch liegen alle Abmahnungen, von denen ich in letzter Zeit gehört habe, deutlich im 4-stelligen Bereich. Muss man denn immer gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen?naja... man sollte nie vergessen das eine berechtigte Abmahnung dem Abgemahnten wesentlich günstiger als eine direkte Klage kommt... bei einer Klage kommen die Kosten schnell auf einen mittleren 4 stelligen bereich.... während eine Abmahnung sich meist im 3 stelligen Bereich bewegt... alleine die Gerichtskosten sind teilweise höher als die Abmahngebühren, und hinzu kommen dann noch 2 Anwälte, da vorm Landgericht ja ein Anwaltszwang besteht....