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Neues Button-Gesetzt der Verbraucherzentrale

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booobles
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Beitrag von booobles » 18.04.2012, 13:39

Hallo

Habe gerade gelesen, dass der Bundestag ein neues Gesetzt verabschiedet hat, das ab Sommer aktiv werden soll und gegen die Abofallen anbieter ist. Zudem müssen aber auch alle Onlineshop Anbieter sich daran halten sonst kommt kein Kaufvertrag zustande.
Nach dem neuen Gesetz kann ein Vertrag nur dann zustande kommen, wenn Verbraucher sich ausdrücklich und aktiv zu einer Zahlung verpflichtet haben. Hierzu muss im Internet eine gut lesbare Schaltfläche (Button) mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung geklickt werden.
Ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes müssen Unternehmen Verbrauchern bei Bestellungen im elektronischen Geschäftsverkehr die folgenden Informationen unmittelbar vor Beendigung des Bestellvorgangs klar, verständlich und in hervorgehobener Weise geben:

die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung
die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat,
den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht,
gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden.
Was haltet ihr davon?


Quelle: https://www.vzbv.de/8932.htm