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Igotcha
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Beitrag von Igotcha » 01.08.2012, 22:30

Barthel hat geschrieben:Du wirst nicht darauf hingewiesen, weil es bei einem solchen Kauf, wenn das Produkt in Ordnung ist, ganz einfach kein Recht auf Rückgabe gibt. Wie soll man dich auf etwas hinweisen, das nicht existiert? Das man kein Recht auf Rücknahme hat ist der Normalfall, deshalb muss man online auf die Ausnahme hinweisen, die für Fernabsatzgeschäfte gilt.
Und genau hier liegt das Problem: Der Kunde kann es nicht zurückgeben, weil er sich ja angeblich im Ladengeschäft die Ware anschauen und testen kann.

Aber das kann man i.d.R. im Ladengeschäft, speziell bei elektronischen Artikeln, nicht. Wenn man Glück hat stehen die zwar da, sind manchmal auch angeschlossen und man kann sich bei z.B. TVs die super Bildqualität anschauen (weil da HD Videos im Hintergrund laufen). Frag doch mal, ob er das Ding mal ans Kabel-TV anschließt.

Kaufst Du den TV im Internet, kannst Du die Verpackung zerreißen, das Ding zusammenbauen, anschließen, rumspielen, vielleicht noch Kratzer rein (waren schon vorhanden) und dann sagen "gefällt mir nicht".

Oder die Kandidaten, die sich 10 Paar Schuhe bestellen und 9 zurückschicken, Kleider bestellen, einmal tragen und dann zurückschicken.

Ich sehe da nur die Gefahr, dass diese großzügige Gesetzgebung mehr und mehr gerne von den Kunden angenommen wird - kostet ja im Notfall nichts.

Für einen kleinen Online-Händler kann sich das aber schon erheblich auswirken.
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