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Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom

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viggen
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Beitrag von viggen » 18.08.2003, 18:43

Mit einer Einstweiligen Verfügung hat das Landgericht München der Deutschen Telekom untersagt, einem Kunden den DSL-Anschluß (Digital Subscriber Line) zu kündigen.

mehr bei der FAZ

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Noki
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Beitrag von Noki » 18.08.2003, 19:24

gibt es auch auf heise.de aber schon vorgestern ;)
https://www.heise.de/newsticker/data/psz-16.08.03-000/

viggen
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Beitrag von viggen » 18.08.2003, 20:22

aber ohne die schöne Erklärung von der Auswirkiung für Telefonca Kunden ;)

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Noki
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Beitrag von Noki » 18.08.2003, 20:31

ok ;) hast gewonnen...

viggen
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Beitrag von viggen » 18.08.2003, 20:48

hehe, ok
was mich interessieren würde ist die praktische Auswirkung dieses Urteils, (bin Ösi, so klärts mich auf)

weil wir habe ja mit der Telekom auch einen quasi monopolisten (glaube noch schlimmer als bei euch)

Noki
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Beitrag von Noki » 18.08.2003, 21:46

da suchste dir am besten nen Juristen für... 0X

Herbert
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Beitrag von Herbert » 18.08.2003, 23:06

Auswirkung? praktisch? Hmm...meine unmaßgebliche privatmeinung dazu:
"Wenn du rechnerisch nachweisen kannst, daß du durch akzeptieren der (neuen) AGB´s in einen wirtschaftlichen nachteil verfällst, und dies dir net zuzumuten ist (laut richter;), dann sehe ich gewisse chancen auch für andere vergleichbare fälle...und die auswirkung wird dann eine kostensteigerung bei neuanschlüssen sein."(keine rechtsberatung ;))

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