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Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom

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viggen
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Beitrag von viggen » 18.08.2003, 18:43

Mit einer Einstweiligen Verfügung hat das Landgericht München der Deutschen Telekom untersagt, einem Kunden den DSL-Anschluß (Digital Subscriber Line) zu kündigen.

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