Mit einer Einstweiligen Verfügung hat das Landgericht München der Deutschen Telekom untersagt, einem Kunden den DSL-Anschluß (Digital Subscriber Line) zu kündigen.
Auswirkung? praktisch? Hmm...meine unmaßgebliche privatmeinung dazu:
"Wenn du rechnerisch nachweisen kannst, daß du durch akzeptieren der (neuen) AGB´s in einen wirtschaftlichen nachteil verfällst, und dies dir net zuzumuten ist (laut richter;), dann sehe ich gewisse chancen auch für andere vergleichbare fälle...und die auswirkung wird dann eine kostensteigerung bei neuanschlüssen sein."(keine rechtsberatung )