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§ 13 RVG besagt (vereinfacht gesagt) in diesem Fall nur, daß sich die Gebühren nach einem Gegenstandswert berechnen, die maßgebliche Gebührenvorschrift findet sich in Nr. 3308 VV RVG - nur am Rande erwähntguppy hat geschrieben:für den Erlass eines Vollstreckungsbescheides (nach dem der MB schon bezahlt wurde) 17,40 nach §13 RVG verlangt (Arbeitszeit 3 Minuten + Briefumschlag + Briefmarke).
Also, so viel niedriger liegen die echten Stundensätze mit > 240 - 300 wohl nicht. Und wenn der RA Dir für die 3 Min. 'ne angefangene Sunde berechnet, dann herzlichen Glückwunsch.guppy hat geschrieben:E s wurde wirklich höchste Zeit dass die Gebührenordnung da angepasst wurde, der Stundensatz dürfte jetzt bei realistischen 500-600 € liegen
nee wenn ich MB`s rausschickte , hatte er mehr als nur 1 Stunde zu tun und ich geh da von 1 min/pro Antrag aus. Ich mach es ja inzwischen selber, daher weiss ich den Aufwand so genau einzuschätzen- daher auch mein Unmut.Also, so viel niedriger liegen die echten Stundensätze mit > 240 - 300 wohl nicht. Und wenn der RA Dir für die 3 Min. 'ne angefangene Sunde berechnet, dann herzlichen Glückwunsch
Maurer? Ich würde mich nach etwas mit Zukunft umsehen und umschulen .politik hat geschrieben:hallo,
genau, meisterzwang abschaffen, rechtsanwalt beruf für alle freigeben und arzt kann auch jeder werden ....
warum soll den der beruf anwalt oder arzt geschützt sein ??
bei einer falschen verteidigung vor gericht stirbt keiner ... bei einer falschen behandlung eines arztes kann 1 sterben....
wenn ein dach einstürzt oder eine fassade, bzw. das mauerwerk nicht fachgerecht erstellt worden ist, kann schon mehr als 1 person verletzt (sterben) werden ...
ich würd keinen "nicht meister" mein haus bauen lassen, ich bin selbst gelernter maurer und hab die letzten 8 jahre auf dem bau als maurer / klinkermaurer gearbeitet, mein "kleiner" bruder ist maurermeister, aber war der kann/weiß, berufserfahrung und meisterschule usw. kann ich noch nicht mal zur hälfte ...
jeder aus dem osten, der schon mal eine maurerkelle in der hand hatte/hat, ist da gleich "meister", wenn man die arbeit sieht, weiß man es besser und dann wenn es schiefgelaufen ist, können andere die arbeit / mängel beheben, erst dann sind die bauherren schlau !
meine erfahrung/meinung
gruß
Was für ein "Meisterbrief"?Cura hat geschrieben:@politik -
Der Meisterbrief für Rechtsanwälte und Chirugen sollte unbedingt beibehalten werden. Wo Du recht hast, haste recht.
Genau, am besten Meeresbiologie oder Kunst studieren, da bekommt man ganz sicher einen Job. Und die nicht benötigten Maurer und anderen Handwerker, kommen dann alle in deine Ausstellungen .....Irgendwann werden nur noch Studierte gebraucht, bzw. noch Händler, Künstler (was man aber auch studieren kann) und wo Kreativität gefragt ist. Die heutigen Handwerker gehören nicht dazu.
Hättest vor Betreten dieses Forums suchen sollen, bist nämlich im falschen gelandet. Hier geht's primär um Suchmaschinenoptimierung, lediglich am Rande um Sportbremsbeläge.The_Eagle hat geschrieben:Hallo,
bin neu in dem Forum. Hab zwar die Suchfunktion ausreichend genutzt finde aber darüber eher nichts. Kann hier jemand auflisten was man alles ohne Meistertitel als KFZ Werkstatt machen darf ? Und das ganze nach EU Gesetzen. Danke schön.
marc75 hat geschrieben:ch möchte nicht, dass irgendwer an Gasanschlüssen oder Autobremsen rumfuscht
Hallo,
Meister hin oder her, ich habe schon des öffteren miterlebt wie solche deppen von ATU Hella und wie manche noch heisen , Bremsbeläge falsch montieren, ganze Radlager erneuern und das kaputte drin lassen und dieses bei ner Probefahrt noch nicht mal merken.
Meine meinung ist es das kleinbetriebe die auf seine Kunden angewiesen sind und die dabei sind etwas aufzubauen genauer arbeiten wie solche
hopla hop Werkstätte . Es braucht kein Land den Meister auser Wir . Aber mit uns kann man ja eh alles machen fängt bei den Steuern an und hört bei der Rente auf