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stellt aber schonmal ansatzweise sicher das nicht jeder Spakko just for fun die Daten abruft... und eigentlich sollte jeder Betroffe grundsätzlich darüber informiert werden wenn jemand seine Daten abruft, ggf. zeitversetzt... hier könnte man auch nochmal unterscheiden ob es um zivilrechtliche Ansprüche oder Strafermittlungen geht, und eben bei den zivilrechtlichen Abfragen grundsätzlich den Betroffenen informiert, inkl. des angegebenen Grundes für die Abfrage.... und das so eine zivilrechtliche Abfrage z.B. auch über einen Rechtspfleger erfolgen kann und nicht unbedingt über einen Anwalt...Airport1 hat geschrieben:Der Richtervorbehalt wird immer wieder gerne angefuehrt um den kleinen Mann von der Strasse zu beruhigen. In der Praxis soll es aber doch oft so aussehen dass der Richter an sich einen ganzen Stapel zu unterschreiben hat und das quasi oftmals nur noch "durchwinkt"