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Zu diesem Thema kann ich nur sagen, daß diese nichtssagend sind. Kürzlich wurde die Möglichkeit für Ärzte erweitert, Werbung zu betreiben. Ich kenne keine Ärztekammer, die im Hinblick auf Internetauftritte eine Aktualisierung Ihrer Vorschriften für notwendig gehalten hat (Falls jemand etwas anderes bekannt ist, gerne PN an mich) Ansonsten habe ich seit 1998 immer wieder mal bei meiner zuständigen ÄK nachgefragt und als schriftliche Antwort nur Larifari bekommen.in der regel haben die landeskammern auch schriftliche empfehlungen ausgearbeitet.
Allgemeine Erläuterungen bieten:Elmar2 hat geschrieben: Es bleibt also so, daß der ärztliche INternetauftritt nicht eindeutig geregelt ist und einem niemand sagen, kann wie er zu regeln wäre, weil niemand die (fachliche)Kompetenz hat.
Elmar
und genau da liegt das Problem, wie ich schon sagte. Die Aussagen die ich bekommen habe sind widersprüchlich und z. T. veraltet. Und juristische Gutachten zum Thema (die nicht billig sind) habe ich z. B. auch erstellen lassen. Nach einem halben Jahr waren diese schon Makulatur, wegen Änderungen standesrechtlicher Vorschriften und Änderungen der Interpretation solcher.zumal das ärztliche Standesrecht in der letzten Zeit zunehmend in Bewegung geraten ist.
Das Problem haben aber doch alle verkammerten Berufe, also auch wir Rechtsanwälte. Sicher war lange Zeit das ärztliche Standesrecht sehr mittelalterlich und es beginn erst jetzt langsam aufzutauen.Elmar2 hat geschrieben: und genau da liegt das Problem, wie ich schon sagte. Die Aussagen die ich bekommen habe sind widersprüchlich und z. T. veraltet. Und juristische Gutachten zum Thema (die nicht billig sind) habe ich z. B. auch erstellen lassen. Nach einem halben Jahr waren diese schon Makulatur, wegen Änderungen standesrechtlicher Vorschriften und Änderungen der Interpretation solcher.