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Adwords: Juristische Einschränkungen für Ärzte?

Alles zum Thema Google Adwords & Yahoo! / Microsoft adCenter / Bing Ads und Facebook Ads
muehl
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Beitrag von muehl » 02.08.2004, 07:45

Hallo!

Wir (Internet Agentur) würden gerne die Google Adwords nutzen, um die Website eines Kunden (Ärztehaus) ensprechend zu bewerben. Gibt es aus Eurer Sicht juristische Einschränkungen für Ärzte, mit Adwords (wie z.B: "Internist in Darmstadt") die Praxis zu bewerben?

Danke und Grüße
Michael

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poolie
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Beitrag von poolie » 02.08.2004, 08:49

da fragt man doch besser einen anwalt, oder?

Apotheker
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Beitrag von Apotheker » 02.08.2004, 09:29

Wenn einem Kollegen das nicht passt und er die Kammer drauf hinweist, können die sehr spaßfrei sein. Zum Schluss rollt Deine Rübe, also Vorsicht bei allen reglementierten Berufen mit Pflichtmitgliedschaft in einer Kammer.

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Southmedia
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Beitrag von Southmedia » 02.08.2004, 13:36

War da nicht was von wegen Ärzte dürfen nciht werben sondern nur Informationsangebote bereitstellen? Da würde ich doppelt und dreifach nachfragen.

Apotheker
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Beitrag von Apotheker » 02.08.2004, 13:59

Eben drum. Da brauch er erst gar nicht nachfragen. :wink: Inwieweit der Arzt mit Adwords "ausschließlich sachliche berufsbezogene Informationen" kundtun kann, möchte ich mit der Landesärztekammer nicht ausdiskutieren müssen...

Elmar2
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Beitrag von Elmar2 » 02.08.2004, 22:10

moin,

schau mal auf meine Seite: Es wimmelt dort von Anzeigen von Kliniken und Praxen. Natürlich nicht mit vergleichender Werbung, das ist absolut tabu. Aber "Ärztehaus Darmstadt" wenn es wirklich so heißt, ist sicherlich kein Problem. Oder eben die URL. Wichtig ist,daß diese nicht internist-darmstadt.de heißt oder einen ähnlichen Sammelbegriff verwendet, da sich dann sämtliche Internisten Darmstadts auf die Seite klagen können. www.proktologie-in-darmstadt.de fände ich recht reizvoll :D

Elmar

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Beitrag von Elmar » 03.08.2004, 14:28

LOL, der war geil :D
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Elmar2
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Beitrag von Elmar2 » 03.08.2004, 19:56

:wink:

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Beitrag von Malteser » 03.08.2004, 20:45

das befragen der zuständigen ärztekammer ist absolut notwendig, allein schon, um dich selbst schadlos zu halten.

es ist z.b. ein unterschied, ob eine klinik wirbt oder ein arzt - nur letzterer unterliegt dem regelement der kammern. ähnlich ist es z.b. bei einem ärztehaus, das eigenständig getragen wird, z.b. von einer gmbh.

in der regel haben die landeskammern auch schriftliche empfehlungen ausgearbeitet.

gruss
malte

Elmar2
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Beitrag von Elmar2 » 05.08.2004, 07:59

in der regel haben die landeskammern auch schriftliche empfehlungen ausgearbeitet.
Zu diesem Thema kann ich nur sagen, daß diese nichtssagend sind. Kürzlich wurde die Möglichkeit für Ärzte erweitert, Werbung zu betreiben. Ich kenne keine Ärztekammer, die im Hinblick auf Internetauftritte eine Aktualisierung Ihrer Vorschriften für notwendig gehalten hat (Falls jemand etwas anderes bekannt ist, gerne PN an mich) Ansonsten habe ich seit 1998 immer wieder mal bei meiner zuständigen ÄK nachgefragt und als schriftliche Antwort nur Larifari bekommen.

Es bleibt also so, daß der ärztliche INternetauftritt nicht eindeutig geregelt ist und einem niemand sagen, kann wie er zu regeln wäre, weil niemand die (fachliche)Kompetenz hat.

Elmar

RA Dr. Bahr
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Beitrag von RA Dr. Bahr » 05.08.2004, 08:26

Guten Tag!
Elmar2 hat geschrieben: Es bleibt also so, daß der ärztliche INternetauftritt nicht eindeutig geregelt ist und einem niemand sagen, kann wie er zu regeln wäre, weil niemand die (fachliche)Kompetenz hat.
Elmar
Allgemeine Erläuterungen bieten:

Broschüre der Ärztekammer Nordrhein
"Internetdarstellung von Ärztinnen und Ärzten"
https://www.aekno.de/htmljava/a/kammera ... ellung.pdf

Enthält aber einige juristische Fehler bzw. Ungenauigkeiten, z.B. sei hier nur der Punkt "Haftungsausschluss für externe Links" erwähnt.

Ich habe mal vor einiger Zeit etwas für MEONMA (= Medizinisches Online-Marketing) zusammengeschrieben:
https://www.meonma.de/content/de/224/0/ ... 19f7656b7/

Ansonsten gilt : Bei konkreten Rechtsfragen bzw. speziellen Detailfragen ist dringend anzuraten, sich vom Anwalt seines Vertrauens beraten zu lassen, zumal das ärztliche Standesrecht in der letzten Zeit zunehmend in Bewegung geraten ist.

Alles Gute

Martin Bahr
Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr
Kanzlei Dr. Bahr
https://www.Dr-Bahr.com

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Beitrag von Elmar2 » 05.08.2004, 09:30

zumal das ärztliche Standesrecht in der letzten Zeit zunehmend in Bewegung geraten ist.
und genau da liegt das Problem, wie ich schon sagte. Die Aussagen die ich bekommen habe sind widersprüchlich und z. T. veraltet. Und juristische Gutachten zum Thema (die nicht billig sind) habe ich z. B. auch erstellen lassen. Nach einem halben Jahr waren diese schon Makulatur, wegen Änderungen standesrechtlicher Vorschriften und Änderungen der Interpretation solcher.

Elmar

RA Dr. Bahr
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Beitrag von RA Dr. Bahr » 05.08.2004, 09:59

Hallo, Elmar!
Elmar2 hat geschrieben: und genau da liegt das Problem, wie ich schon sagte. Die Aussagen die ich bekommen habe sind widersprüchlich und z. T. veraltet. Und juristische Gutachten zum Thema (die nicht billig sind) habe ich z. B. auch erstellen lassen. Nach einem halben Jahr waren diese schon Makulatur, wegen Änderungen standesrechtlicher Vorschriften und Änderungen der Interpretation solcher.
Das Problem haben aber doch alle verkammerten Berufe, also auch wir Rechtsanwälte. Sicher war lange Zeit das ärztliche Standesrecht sehr mittelalterlich und es beginn erst jetzt langsam aufzutauen.

Aber das gleiche, wenn auch in milderer Form, haben wir auch bei uns Rechtsanwälten: Kein HP-Gästebuch, Domain-Name, Sachlichkeitsgebot, eingeschränkte Werbemöglichkeit. Ich habe dazu erst neulich einen Vortrag gehalten (Die 7 rechtlichen Todsünden bei der Entwicklung und Gestaltung von Anwalts-Homepages)

Das mit der Halbwertszeit des Wissen stimmt natürlich, lässt sich aber nicht vermeiden. Die Problematik ist ja ohnehin im Online-Bereich (jetzt nicht nur bezogen auf Standesrechte) weit verbreitet. Das einzig probate Mittel ist, sich fortlaufend einigermaßen auf dem aktuellen Stand zu halten.

Alles Gute

Martin Bahr
Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr
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Southmedia
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Beitrag von Southmedia » 05.08.2004, 10:13

Hallo Martin, herzlichstes Willkommen bei Abakus.

Schön dass du den Weg hier her gefunden hast, wir kennen uns ja von schom 100partnerprogramme-Forum. Endlich jemand der Ahnung von Recht und Unrecht hat hier im Forum :)

Cura
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Beitrag von Cura » 05.08.2004, 21:55

@Endlich jemand der Ahnung von Recht und Unrecht hat hier im Forum.


Da habe ich so meine Zweifel.

Was ich sehe ist, dass hier jemand auf Mandantenaquise ist.

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