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Kann mir mal bitte jemand etwas ausführlicher erklären, warum genau es sich dann um ein Nullsummenspiel handelt?PapaRatzi hat geschrieben:jetzt zahle ich 100 Euro bei Google ein, dafür erhalte ich dann 1000 Klicks (10 cent/pro Klick).
(...) Oder muesste ich jetzt noch USt ans Finanzamt zahlen, welche ich dann wieder als Vorsteuer geltend machen kann. (Also ein Nullsummenspiel).
War bei mir bisher unproblematisch, denn dem Finanzamt geht es weniger um die Frage ob es ein Ausdruck ist, als um die Frage ob es sich um eine ordentliche Rechnung handelt, also die Leistung konkret aufgeführt ist, der Leistungsempfänger, der Leistende, Datum, usw.dirk-dd hat geschrieben:Dass nun der Ausdruck der Rechnung im Login Bereich nicht gelten soll, wäre mir neu.
Eine Rechnung gilt im algemeinen auch als Pdf übers Netz gesendet sogar ohne Unterschrift als gültig. Oder sehe ich da was falsch?
Nee, noch schlimmer: Wenn Rechnungen nicht anerkannt werden, fallen sie einfach unter den Tisch und sind nicht als Ausgabe verbuchbar. Dann interessiert auch die Mehrwertsteuer nicht, zumindest bei Rechnungen Dritter an Dich ist das so. Adwords sollte aber den Finanzämtern bekannt sein, zudem gäbe es im Ernstfall immer noch die Möglichkeit, Rechnungen anzufordern.Dr. No hat geschrieben:Wenn es nicht anerkannt wird, werden auch für steuerfreie Rechnungen 19% Steuern nachberechnet + Zinsen, d.h. wenn man vor 3 Jahren z.B. 5.000 EUR bei Google ausgegeben hat, bedeutet das eine Nachzahlung von 950 EUR + Zinsen für 3 Jahre!