Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.

Adwords-Rechnungen - tauglich für Vorsteuerabzug?

Alles zum Thema Google Adwords & Yahoo! / Microsoft adCenter / Bing Ads und Facebook Ads
seikodäd
PostRank 4
PostRank 4
Beiträge: 165
Registriert: 21.02.2006, 22:37
Wohnort: Debuggingen

Beitrag von seikodäd » 21.02.2007, 22:03

Hallo,

ich bin seit dem 1.1.2007 umsatzsteuerpflichtig und habe eine USt-IdNr., die ich Google gleich nach deren Zuteilung mitgeteilt habe.

Google stellt mir also seitdem keine irische USt mehr in Rechnung, sondern ich muss die USt in Deutschland zahlen bzw. kann sie als Vorsteuer geltend machen. Nun sind ja die "Rechnungen", die man von Google erhält, im Grunde ein Witz (HTML-Seite, Ihr kennt das ja...). Selbst wenn man sie ausdruckt, sieht man ihnen das "Wesen" einer HTML-Seite noch an... ;)

Meine Frage: Bekommt Ihr bei Eurem Finanzamt mit solchen Rechnungen den Vorsteuerabzug durchgesetzt und wie geht Ihr da evtl. vor?

Anzeige von ABAKUS

von Anzeige von ABAKUS »

SEO Consulting bei ABAKUS Internet Marketing
Erfahrung seit 2002
  • persönliche Betreuung
  • individuelle Beratung
  • kompetente Umsetzung

Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0.


supermischa
PostRank 1
PostRank 1
Beiträge: 4
Registriert: 21.02.2007, 22:04

Beitrag von supermischa » 21.02.2007, 22:36

bisher bei keiner Betriebsprüfung ein Problem bekommen - aber von FA zu FA gibt es ja oft gewaltige Unterschiede.

kcwknarf
PostRank 4
PostRank 4
Beiträge: 186
Registriert: 29.08.2005, 03:33

Beitrag von kcwknarf » 22.02.2007, 04:27

Ja, bringt dir aber keinen Vorteil - da eine Nullrechnung:
Eintrag in den Feldern 52 (Netto), 53 (19% Steueranteil) und 67 (19% Steueranteil)

Laut meinem FA sind die Einträge ein Muss und kein Kann. Musste daher mal etliche USt-Voranmeldungen korrigieren und nachträglich erneut übermitteln.
Aber um das korrekt zu klären brauchten 3 Finanzbeamte in meiner Anwesenheit über 2 Stunden.

twitch
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 1222
Registriert: 09.04.2005, 14:01

Beitrag von twitch » 22.02.2007, 08:55

was passiert, wenn man eine UsT-ID hat, aber bei heute noch net eingetragen hat?
Bei der Adwords -Anmeldung damals ging das nämlich noch net...

SEO - History, Tools, Videos, Downloads und mehr auf https://www.seo-ranking-tools.de/

Tifflor
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 281
Registriert: 07.10.2005, 09:05

Beitrag von Tifflor » 22.02.2007, 09:15

dann steht in deiner Adwords Rechnung ja eh der MwSt Betrag den du auch direkt an Google abfuehrst, dann kannst Du das direkt geltend machen ohne den Umweg ueber obige Eintragungen in die Felder...

twitch
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 1222
Registriert: 09.04.2005, 14:01

Beitrag von twitch » 22.02.2007, 09:30

Auf jeder Rechnung steht bei mir
Veranlagte Steuer: €0,00 Mehrwertsteuer [?]

ohne ust-id eingabe...?

SEO - History, Tools, Videos, Downloads und mehr auf https://www.seo-ranking-tools.de/

Tifflor
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 281
Registriert: 07.10.2005, 09:05

Beitrag von Tifflor » 22.02.2007, 10:59

nun denn...wenn du dann auf das fragezeichen klickst, dann sollte da auch stehen, dass du selber zur versteuerung in deinem land /abfuhr der UsT verpflichtet bist...der grund wieso das trotz fehlender ust eingabe so gehandhabt wird, ist ja erstmal zweitrangig (anrufen ist sicherlich sinnvoll, ich denke das liegt daran dass man seinerzeits mal eingeben konnte : gewerblich / privat, es wurde dann auch mitgeteilt dass zum tag x, dann eben genau das umgestellt wuerde von wegen ausweisung der UsT oder eben nicht mehr) erstrangig waere fuer mich auf jeden fall, dass du jetzt eine ganze menge UST nachzubuchen hast...oder du laesst es drauf ankommen ;-)

seikodäd
PostRank 4
PostRank 4
Beiträge: 165
Registriert: 21.02.2006, 22:37
Wohnort: Debuggingen

Beitrag von seikodäd » 22.02.2007, 11:11

@supermischa. Danke für Deine Antwort.

@kcwknarf. Wieso soll das keinen Vorteil bringen, wenn man die Vorsteuer absetzen kann? Du minderst ja dadurch quasi die geschuldete USt um die (in dem Fall an Google) gezahlte Vorsteuer...

Das mit den Finanzbeamten ist aber schon krass.

Hat sonst noch jemand Erfahrungswerte?
Zuletzt geändert von seikodäd am 22.02.2007, 11:30, insgesamt 3-mal geändert.

twitch
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 1222
Registriert: 09.04.2005, 14:01

Beitrag von twitch » 22.02.2007, 11:13

Hat sich ereldigt.
Habe gerade mit meiner Buchhaltung gesprochen. Die haben das schon gemanagt.
Es besteht ja nur Meldepflicht, sagte der Chef. Deswegen Buchen wir das von einem Konto auf ein anderes, damit das gemeldet ist.
Dadurch das man für eine Dienstleistung zahlt bezahlt man auch nicht wirklich was bezüglich Steuern.
ist alles mit dem Finanzamt abgeklärt und in Ordnung.

m f g
Twitch

PS: Ust-ID dennoch nachgepflegt :-)

SEO - History, Tools, Videos, Downloads und mehr auf https://www.seo-ranking-tools.de/

kcwknarf
PostRank 4
PostRank 4
Beiträge: 186
Registriert: 29.08.2005, 03:33

Beitrag von kcwknarf » 22.02.2007, 11:45

seikodäd hat geschrieben: @kcwknarf. Wieso soll das keinen Vorteil bringen, wenn man die Vorsteuer absetzen kann? Du minderst ja dadurch quasi die geschuldete USt um die (in dem Fall an Google) gezahlte Vorsteuer...
Ich meine insgesamt gesehen: du musst ja im gleichen Zug die Google-Umsatzsteuer auch zahlen. Also 19%-19%=0 !
Es bringt also keinen Vorteil für den Fall, dass man die Google-Rechnung überhaupt nicht angeben würde - also weder die USt. zahlt noch als Vorsteuer absetzt. Aber trotzdem muss man es eben angeben, weil in Deutschland ja alles seine Ordnung haben muss.

Oder hast du bislang die USt gesondert gezahlt, aber nie als Vorsteuer abgesetzt? Dann wäre die beschriebene Art natürlich tatsächlich ein Vorteil.

twitch
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 1222
Registriert: 09.04.2005, 14:01

Beitrag von twitch » 22.02.2007, 11:49

richtig q kswknarf

SEO - History, Tools, Videos, Downloads und mehr auf https://www.seo-ranking-tools.de/

Oli.G
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 239
Registriert: 23.08.2005, 21:07

Beitrag von Oli.G » 22.02.2007, 11:49

kcwknarf hat geschrieben:du musst ja im gleichen Zug die Google-Umsatzsteuer auch zahlen. Also 19%-19%=0 !
Irland hat aber 21%.

kcwknarf
PostRank 4
PostRank 4
Beiträge: 186
Registriert: 29.08.2005, 03:33

Beitrag von kcwknarf » 22.02.2007, 11:55

Irland hat aber 21%.
Ok, stimmt. Von daher ist es tatsächlich ein Vorteil, wenn man selber die USt in D abführst statt es Google in IRL machen zu lassen.

seikodäd
PostRank 4
PostRank 4
Beiträge: 165
Registriert: 21.02.2006, 22:37
Wohnort: Debuggingen

Beitrag von seikodäd » 22.02.2007, 12:11

@kcwknarf. Bezogen auf meine Fragestellung, hast Du aber, glaube ich, schon recht... Man zahlt ohnehin die 19%... Auch wenn die Rechnungen nicht die gesetzlichen Kriterien erfüllen, kann das FA im schlimmsten Fall eh nicht mehr tun, als die 19% USt zu verlangen... :)

PapaRatzi
PostRank 6
PostRank 6
Beiträge: 366
Registriert: 02.12.2005, 12:03

Beitrag von PapaRatzi » 24.02.2007, 17:51

Hi,

also ich bin jetzt ein bischen verwirrt bzgl. ust.:

also nehmen wir an ich besitze ein Ust-Id, welche ich bei Adwords angegeben habe und ich schalte Anzeigen mit Vorkasse.

jetzt zahle ich 100 Euro bei Google ein, dafür erhalte ich dann 1000 Klicks (10 cent/pro Klick).

Sind in den 100 Euro nun die USt mit drin? Also kann ich die als Vorsteuer noch geltend machen? Oder muesste ich jetzt noch USt ans Finanzamt zahlen, welche ich dann wieder als Vorsteuer geltend machen kann. (Also ein Nullsummenspiel).

Danke schon mal, vorab....

PapaRatzi

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag