ich bin seit dem 1.1.2007 umsatzsteuerpflichtig und habe eine USt-IdNr., die ich Google gleich nach deren Zuteilung mitgeteilt habe.
Google stellt mir also seitdem keine irische USt mehr in Rechnung, sondern ich muss die USt in Deutschland zahlen bzw. kann sie als Vorsteuer geltend machen. Nun sind ja die "Rechnungen", die man von Google erhält, im Grunde ein Witz (HTML-Seite, Ihr kennt das ja...). Selbst wenn man sie ausdruckt, sieht man ihnen das "Wesen" einer HTML-Seite noch an...

Meine Frage: Bekommt Ihr bei Eurem Finanzamt mit solchen Rechnungen den Vorsteuerabzug durchgesetzt und wie geht Ihr da evtl. vor?