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datdabase
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Beitrag von datdabase » 05.12.2005, 16:37


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edison73
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Beitrag von edison73 » 05.12.2005, 16:41

@Lollo:

Der Polizist konnte keine Straftatbestand erkennen, weil - wie ich mal vermute - er noch nicht wirklich verstanden hatte, worum es ging.

Im uebrigen muss der Erfolg der Erpressung ja noch nicht eingetreten sein, denn strafbar ist ja auch der Versuch.
Und meines Erachtens ist der Tatbestand des Versuchs ja schon hinlaenglich dadurch erfuellt, dass der Absender uns eine entspr. eMail geschickt hat, in der er uns ganz konkret mit einem Übel droht, das er herbeizufuehren beabsichtigt, wenn man nicht auf seine Forderungen eingeht, seine Zielsetzung ist offenkundig die persoenliche finanzielle Bereicherung (was m.E. aus dem ganzen keine Noetigung mehr macht, sondern eine handfeste Erpressung).
Dass noch kein bezifferbarer finanzieller Schaden eingetreten und das Übel evtl. noch nicht verwirklicht worden ist, heißt ja nicht, daß nicht bereits der VERSUCH der Erpressung erfolgreich verwirklicht worden ist.
Und die Straftat ist ja bereits m.E. weit ueber ein erstes Vorbereitungsstadium hinaus, da ja - zumindestens nach Mitteilung des Absenders - offenbar bereits erste Manipulationen durchgeführt worden sind.

JR-EWING
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Beitrag von JR-EWING » 05.12.2005, 16:49