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Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ...

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lloy
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Beitrag von lloy » 03.01.2007, 21:38

Klar, weil Du genau wie ich an einen geraten bist, der Ahnung hat.

Wenn Du aber ne Rechnung schreibst (was Du eigentlich nicht brauchst, weil Rechnung und Gutschrift prinzipiell dasselbe sind)und an einen Finanzbeamten gerätst, wie oben von einigen geschildert, fragt der dich, warum in Gottes Namen da keine Steuern ausgewiesen werden. Es geht also um die generelle Anerkennung des Vertragsverhältnisses Webmaster BRD <--> Google Inc. USA.

Das Problem ist, das Google unverständlicherweise immer noch keine (zumindest für den deutschen FA-Beamten) hieb- und stichfesten Gutschriften ausstellt.

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SchnaeppchenSUMA
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Beitrag von SchnaeppchenSUMA » 03.01.2007, 22:34

die Rechnung ist dann aber zweifelsfrei an eine Adresse außerhalb Deutschlands addressiert, so dass hier zumindest sofort erkennbar ist warum keine UST aufgerechnet wurde. Das ist bei den Gutschriften derzeit leider noch nicht so ...

marc75
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Beitrag von marc75 » 04.01.2007, 09:08

@iloy

Amazon sitzt in Luxemburg -> EU, damit wäre eine Umsatzsteuer fällig wenn du keine Rechnung mit UstId an Amazon Luxemburg sendest.

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lloy
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Beitrag von lloy » 04.01.2007, 11:10

@marc75

Stimmt meines Wissens und nach Auskunft des FA so nicht.

Amazon schickt Dir ne vernünftige Abrechnung, also eine Gutschrift in der u.a. auch deren Ust-IdNr angegeben ist. Das hat rechtlich denselben Status wie eine Rechnung (Gutschrift=Rechnung, nur vom Leistungsempfänger ausgestellt) und es sollte damit klar werden, das Amazon die Ust in Luxemburg abführt.

Du hast aber insofern Recht, dass für B2B Geschäfte in der EU bei Angabe der Ust-Id des Leistungsempfängers einem gutem Finanbeamtem klar werden sollte, dass es sich um nicht in Deutschland steuerbare Umsätze handelt.

Hier

https://www.abakus-internet-marketing.d ... uer+amazon

gabs schonmal eine ähnliche Diskussion, mit dem Ergebniss, dass deratige Dinge (Stichwort: zusammenfassende Meldung) von den Finanzämter und Steuerberatern unterschiedlich gehandhabt werden, auch wenn das eigentlich nicht so sein dürfte.

Fazit: Auch wenn deratige Dinge eindeutig geregelt sein sollten, ist das das ganze so anscheinend so kompliziert, dass sogar (gute) Steuerberater zu unterschidlichen Ergebnissen kommen. Zumindest was die Feinheiten der Abwicklung betrifft.

Mich interessiert das Thema u.a. auch deshalb, weil es sein kann, dass ich noch dieses Jahr von Hamburg (wo es nie Probleme beim FA gab) in die "Provinz" ziehe und mir jetzt schon vor dem ratlosen Gesicht des FA-Beamten graut, dem ich dann meine Sachen auf den Tisch legen muss. ("Was machen sie nochmal?") :roll:

Panic
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Beitrag von Panic » 12.01.2007, 16:30

Verfolge diesen Thread schon seit längerem, sehe es auch so, wie die meißten hier, die Einnahmen sind nicht UST-Pflichtig.

Aber, ein anderer Gedanke der mich etwas nervt:

Wie steht das im Verhältnis dazu, dass die Server bzw. der Webspace der meißten hier in Deutschland ist, also die Umsätze eigentlich ja auch in Deutschland generiert werden, auch wenn das Geld aus USA oder eben Irland kommt.

Ich hatte schon so meine Gedanken daran verschwendet und auch überlegt, nicht auch gleich einen Server im Ausland (nicht EU) zu mieten und meine Seiten darauf zu verfrachten.

Grüße

netnut
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Beitrag von netnut » 12.01.2007, 22:02

Auch ich lese hier schon seit Beginn mit und es ist schon erstaunlich dass es nach solch langer Zeit mit Adsense noch keine klare Aussage dazu gibt...

Und da fällt mir gerade etwas ein: Haben wir nicht alle bei Adsense den Punkt "Steuerrechtliche Hinweise" durchgehen müssen und nun mal Hand hoch wer da alles angegeben hat "Publisher ohne US-Aktivitäten".

Gegenüber Adsense wird also gesagt "Ich bin in den USA nicht aktiv" und gegenüber dem deutschen FA "Die Leistung erfolgt nicht in Deutschland".


Ist das nicht ein Widerspruch in sich?

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 12.01.2007, 22:30

netnut hat geschrieben:Auch ich lese hier schon seit Beginn mit und es ist schon erstaunlich dass es nach solch langer Zeit mit Adsense noch keine klare Aussage dazu gibt...

Und da fällt mir gerade etwas ein: Haben wir nicht alle bei Adsense den Punkt "Steuerrechtliche Hinweise" durchgehen müssen und nun mal Hand hoch wer da alles angegeben hat "Publisher ohne US-Aktivitäten".

Gegenüber Adsense wird also gesagt "Ich bin in den USA nicht aktiv" und gegenüber dem deutschen FA "Die Leistung erfolgt nicht in Deutschland".

Ist das nicht ein Widerspruch in sich?
Nein es ist kein Widerspruch... wenn du eine US Niederlassung hättest, müsstest du die Adsense Einnahmen in den USA versteuern, und das ist was Google da wissen möchte...

von deiner Seite aus verhält es sich ähnlich als ob du ein Produkt in einen Karton packst und an Google in die USA schickst... auch hier würde keine USt anfallen.... Im grunde fällt die USt doch immer in dem Land an in dem der Kunde sitzt... wenn du dir z.B. irgendwo aus dem Ausland etwas zuschicken lässt, zahlst du hier eine Einfuhrumsatzsteuer an das deutsche Finanzamt, wird im allgemeinen vom Spediteur oder dem Zoll kassiert... und nur weil eine Firma aus dem Ausland dir etwas liefert, bedeutet es doch noch lange nicht, dass die Firma auch in Deutschland aktiv ist...

Und Google kann so z.B. bestimmen in welchem Land die Gewinne gemacht werden... du als publisher verkaufst für einen kleinen Betrag Werbefläche an Google USA, diese verkaufen diese Werbefläche an die Niederlassungen weltweit, in Europa z.B. an Google Irland, und von dort kauft dann der Werbekunde seine Adwordsanzeigen ein... und Google kann durch den Verkaufspreis an die Niederlassungen bestimmen wo die Gewinne gemacht werden und so auch wo die Steuern bezahlt werden...

bugscout
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Beitrag von bugscout » 12.01.2007, 23:14

moin moin,

>> der Ort der sonst. Leistung befindet sich damit im Ausland

(1) Eine sonstige Leistung wird vorbehaltlich der §§ 3b und 3f an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt.

sonderfall

(3) Ist der Empfänger einer der in Absatz 4 bezeichneten sonstigen Leistungen ein Unternehmer, so wird die sonstige Leistung abweichend von Absatz 1 dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt.

(4) Sonstige Leistungen im Sinne des Absatzes 3 sind

2. die sonstigen Leistungen, die der Werbung oder der Öffentlichkeitsarbeit dienen, einschließlich der Leistungen der Werbungsmittler und der Werbeagenturen;
4. die Datenverarbeitung;
14. die auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen;

grüsse

Panic
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Beitrag von Panic » 15.01.2007, 14:17

Hat da jemand was schriftlich vom FA vorliegen? So ein Wisch könnte einigen sicherlich viel Ärger, Stress, Geld und graue Haare ersparen.

Ich habe auch noch nie UST für meine Google Einnahmen gezahlt. Aber mein Steuerberater macht mich da im moment auch etwas nervös. Sollte wirklich eine Nachzahlung kommen, wäre das sicherlich mein halber Ruin.

Von daher eben meine Überlegung, mir sowas vom FA schriftlich bestätigen zu lassen.

Wenn jemand sowas schon hat, könnte er es der Allgemeinheit zur verfügung stellen? Ansonsten würde ich, nach Erhalt das Papier einscannen und zur Online stellen.

hansmaiser
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Beitrag von hansmaiser » 15.01.2007, 16:38

hmm, also verfolge das hier auch schon ne Weile und hab schon Bammel vor der nächsten Steuererklärung...

Könnte sich evtl. der Adsense-Berater zu Wort melden? Vielleicht kann er/sie uns weiterhelfen...

Panic
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Beitrag von Panic » 16.01.2007, 11:58

Die Steuererklärung macht mir weniger Sorgen, brauchst dir da auch nicht soviel Sorgen machen.... was eher schlimm ist, ist eine Steuerprüfung, die wir sowieso jedes Jahr haben....

guppy
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Beitrag von guppy » 23.01.2007, 07:42

Ist doch neu bei steuerrechtlichen Hinweisen oder ? Ein Ergebnis dieses Threads ?
Google ist nicht für die von Ihnen übermittelten Steuerinformationen verantwortlich. Zusätzlich können wir Ihnen keine Unterstützung bei steuerlichen Fragen oder beim Ausfüllen von Steuerformularen bieten.

willy
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Beitrag von willy » 26.01.2007, 20:46

Hallo,

so ganz überzeugt mich die ganze Argumentation noch nicht. Wenn z.B. ein amerikanisches Unternehmen (Google) einen in Amerika zugelassenen LKW hat (Server in den USA) und damit durch Deutschland fährt (in DE etwas macht, z.B. Werbung) und dann mal tanken muß (die Tanke ist die DE Webseite, die eine Leistung an das US-Unternehmen liefert), dann fällt doch eindeutig die deutsche MWSt an, die die Tanke an das Finanzamt zahlen muß.

Andererseits:

Ein DE-Unternehmer A erlaubt einem DE-Unternehmer B Werbung auf seiner Seite zu schalten. Für 10 Klicks berechnet A 100 ct + 19 ct MWSt an B, die B auch zahlt. A gibt die erhaltenen 19 ct an das FA weiter. B erhält durch die 10 Klicks einen Besucher, der ein Produkt für 500 ct + 95 ct MWSt. kauft. Jetzt zahlt B 95 ct - 19 ct (bereits gezahlte Vorsteuer an A), also 76 ct an das FA. Das FA hat jetzt insgesamt 95 ct (Produkt MWSt) eingenommen und die Unternehmer sind nur genervt, weil sie die Steuereintreiber spielen müssen :D, aber ansonsten merken sie nix von der MWSt. So soll es auch sein.

Wenn sich jetzt noch Google G dazwischenklemmt, dann sieht die Rechnung so aus: A erlaubt G Werbung auf seiner Seite zu schalten und berechnet für 10 Klicks 100 ct (ohne MWSt), die G auch zahlt. Das FA kriegt also nix. B zahlt für die 10 Klicks 200 ct ohne MWSt an G (das ultimative Geschäftsmodell :wink:) und erhält einen Besucher, der für 500 ct + 95 ct MWSt. kauft. Jetzt zahlt B 95 ct an das FA, welches so wieder die 95 ct erhalten hat. Damit soll es jetzt bitteschön auch zufrieden sein :evil:. In diesem Fall haben die Unternehmer zwar nicht die MWSt verbuchen müssen, doch B dürfte genervt sein, weil er jetzt doppelt soviel für die Werbung ausgegeben hat und der G-Aktienkurs weiter steigt :-?.

Und wozu das alles? Wenn bei Adwords keine MWSt anfällt, dann darf auch bei Adsense keine anfallen.

Viele Grüße, Willy

huhuhu
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Beitrag von huhuhu » 12.02.2007, 12:42

Des weiteren erhalten sie Gutschriften der o.g. Unternehmen ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis. Der Ort der Leistung bestimmt sich in Ihrem Falle nach §3 a Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 UStG. Der Empfänger Ihrer Leistungen gem. §3 Abs. 4 Nr.2 ist Unternehmer und hat seinen Sitz im Ausland, der Ort der sonst. Leistung befindet sich damit im Ausland und nicht im Inland und es handelt sich damit um nicht steuerbare Umsätze. Sofern diese Voraussetzungen bestehen bleiben, sind keine Umsatzsteuererklärungen abzugeben.

Habe hier auch gerade Probleme mit zwei Steuerberater und einem Finanzamt - und ich denke das ist die richtige Argumentation die wohl jedem Finanzbeamten einleuchten sollte.

Danke für die Hinweise - bin gespannt ob ich jetzt durchkomme.

AGBs:
https://www.google.com/adsense/localized-terms?hl=de

Diese Vereinbarung („Vereinbarung“) zwischen Ihnen und Google Inc. („Google“) besteht aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) des AdSense Online-Programms von Google (das „Programm“).

Es besteht also ein Vertrag mit G00gle Inc.

Google Inc ist
https://www.google.com/privacy.html

oder
https://www.google.de/intl/de/impressum.html


Immer alles Gute

huhuhu

ColoRos
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Beitrag von ColoRos » 12.02.2007, 16:18

@huhuhu

sind deine Einnahmen über dem Freibetrag (7500 euro) oder wieso hast du Probleme?

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