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Nein es ist kein Widerspruch... wenn du eine US Niederlassung hättest, müsstest du die Adsense Einnahmen in den USA versteuern, und das ist was Google da wissen möchte...netnut hat geschrieben:Auch ich lese hier schon seit Beginn mit und es ist schon erstaunlich dass es nach solch langer Zeit mit Adsense noch keine klare Aussage dazu gibt...
Und da fällt mir gerade etwas ein: Haben wir nicht alle bei Adsense den Punkt "Steuerrechtliche Hinweise" durchgehen müssen und nun mal Hand hoch wer da alles angegeben hat "Publisher ohne US-Aktivitäten".
Gegenüber Adsense wird also gesagt "Ich bin in den USA nicht aktiv" und gegenüber dem deutschen FA "Die Leistung erfolgt nicht in Deutschland".
Ist das nicht ein Widerspruch in sich?
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Des weiteren erhalten sie Gutschriften der o.g. Unternehmen ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis. Der Ort der Leistung bestimmt sich in Ihrem Falle nach §3 a Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 UStG. Der Empfänger Ihrer Leistungen gem. §3 Abs. 4 Nr.2 ist Unternehmer und hat seinen Sitz im Ausland, der Ort der sonst. Leistung befindet sich damit im Ausland und nicht im Inland und es handelt sich damit um nicht steuerbare Umsätze. Sofern diese Voraussetzungen bestehen bleiben, sind keine Umsatzsteuererklärungen abzugeben.