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Bin weit weit weg umgezogen mein einziger vertrauter Nachbar bin jetzt ich mir selbstnetnut hat geschrieben:Gibt es keine Selbständigen/Unternehmer im Bekannten- oder Freundeskreis? Irgendwelche Nachbarn oder ähnliches?
Tja, dann bleiben Dir wohl wirklich nur die gelben Seiten oder aber, man könnte ja auch mal Google bemühen. Eine Webseite kann schon viel aussagenhypnos hat geschrieben: Bin weit weit weg umgezogen mein einziger vertrauter Nachbar bin jetzt ich mir selbst
Meiner Ansicht nach ist diese Aussage von Google falsch. Als irländisches Unternehmen sind sie ab sofort dazu verpflichtet nach unserer ID zu fragen. Aber vielleicht kommt das noch im Zuge der kompletten Umstellung.Steuerrechtliche Hinweise
Google benötigt keine Steuerinformationen für dieses AdSense-Konto. AdSense-Publisher sind dafür verantwortlich, die von der lokalen Regierungsbehörde des Publisher vorgegebenen geltenden Steuergesetze einzuhalten.
- Falls Google Gutschriften ausstellt, gilt hier das gleiche, wie bei einer Rechnung. Auch der Hinweis muss enthalten sein.Die Rechnung muss danach folgende Angaben enthalten:
1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
2. ID-Nummer des leistenden Unternehmers,
3. ID-Nummer des Leistungsempfänger aufgrund des Übergangs der Steuerschuld
4. fortlaufende Rechnungsnummer,
5. Rechnungsdatum,
6. Zeitpunkt der Leistungserbringung oder Zeitpunkt des vereinnahmten Entgelts für noch nicht
ausgeführte Leistungen,
7. Art und Menge der in Anspruch genommenen sonstigen Leistung,
8. Besteuerungsgrundlage (Entgelt) für jeden Steuersatz oder Befreiung, den Preis je Einheit ohne Steuer
sowie jede Preisminderung oder Rückerstattung, sofern sie nicht im Preis je Einheit enthalten ist,
9. Hinweis auf die Steuerschuld des Leistungsempfänger
Die Definition kommt durch die EU und der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Umgangssprachlich sind damit die Leistungen aus § 3a Abs. 4 UStG gemeint.ColoRos hat geschrieben:Eine Frage an euch:
Ich hab bei Google gesucht über Katalogleistung: Kann das sein, dass die Katalogleistung in Österreich herrscht und in Deutschland heißt es anders?
Was soll das konkret heißen? Wenn die Umsatzsteuerausgewießen wird, wird bei der Zahlung die 19 % abgezogen, so dass wir sagen wir nicht 1000 Euro, sondern 810 € kriegen und Umsatzsteuer müssen wir dann sowieso nicht mehr zahlen, weil die abgezogen wurden?Muss ich Mehrwertsteuer zahlen?
Abhängig von der Berichtwährung Ihres Kontos und Ihrem Standort müssen Sie unter Umständen Mehrwertsteuer bei Google geltend machen.
Meine Berichtwährung ist US-Dollar:
* Website
* Anpassen meiner Anzeigen
* Produkte und Funktionen
* Berichte und Einnahmen
* Zahlungen
* Hilfeforum
* AdSense-Blog
* AdSense Deutschland Channel
* AdSense Webinare
Google-Hilfe › AdSense-Hilfe › Zahlungen › Steuerrechtliche Hinweise › Muss ich Mehrwertsteuer zahlen?
Muss ich Mehrwertsteuer zahlen?
Abhängig von der Berichtwährung Ihres Kontos und Ihrem Standort müssen Sie unter Umständen Mehrwertsteuer bei Google geltend machen.
Meine Berichtwährung ist US-Dollar.
Falls die für Ihre Berichte geltende Währung der US-Dollar ist, nimmt das US-Unternehmen Google Inc. Ihre Zahlungen in Übereinstimmung mit den Bedingungen Ihres Vertrages mit Google vor. In diesem Fall ist es nicht erforderlich, uns die Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, falls Sie weitere Fragen haben.
Falls Ihre lokale Behörde jedoch verlangt, dass Sie eine Rechnung stellen, senden Sie diese bitte an untenstehende Adresse. Bitte beachten Sie, dass wir nicht alle Rechnungen bearbeiten.
Google Inc.
1600 Amphitheater Parkway
Mountain View, CA
USA
Zu Ihrer Information: Unsere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet EU372000041.
Meine Berichtwährung ist Euro:
Meine Zahlungsadresse liegt nicht in Irland
Ist Ihre Berichtwährung Euro, werden von dem nach irischem Recht eingetragenen Unternehmen Google Ireland Ihre Zahlungen in Übereinstimmung mit den Bedingungen Ihres Vertrages mit Google vorgenommen. Die bereitgestellten Dienste unterliegen der Steuerschuldumkehr. Die Mehrwertsteuer wird daher gemäß Artikel 196 der EU-Richtlinie 2006/112/EC vom Empfänger, Google Ireland, ausgewiesen. Wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, falls Sie weitere Fragen haben.
"Steuerumkehrschuld" heißt, dass die Steuer von Google in Irland bezahlt wird. D.h. es gelten eben nicht unsere 19%, sondern die 21,5% aus Irland. Das ist das was ich bereits vorher gesagt habe mit "Reverse Charge Regelung", "Steuerschuld verlagert" bzw. "VAT reversed".ColoRos hat geschrieben:Was soll das konkret heißen? Wenn die Umsatzsteuerausgewießen wird, wird bei der Zahlung die 19 % abgezogen, so dass wir sagen wir nicht 1000 Euro, sondern 810 € kriegen und Umsatzsteuer müssen wir dann sowieso nicht mehr zahlen, weil die abgezogen wurden?Meine Berichtwährung ist Euro:
Meine Zahlungsadresse liegt nicht in Irland
Ist Ihre Berichtwährung Euro, werden von dem nach irischem Recht eingetragenen Unternehmen Google Ireland Ihre Zahlungen in Übereinstimmung mit den Bedingungen Ihres Vertrages mit Google vorgenommen. Die bereitgestellten Dienste unterliegen der Steuerschuldumkehr. Die Mehrwertsteuer wird daher gemäß Artikel 196 der EU-Richtlinie 2006/112/EC vom Empfänger, Google Ireland, ausgewiesen. Wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, falls Sie weitere Fragen haben.
Ja, also sobald Du die neuen AGBs akzeptierst und Deinen Account damit auf Euro umstellst.Und dies tretet dann in Kraft, wenn wir zu Google Irland wechseln?
Ja, aber nicht mehr lange. Steht in der Email von Google:Kann man noch bei Google Usa bleiben?
Wir haben vor kurzem für Publisher in Deutschland, Frankreich, Italien, Holland und Spanien die Möglichkeit eingeführt, die Währung der AdSense-Berichte auf Euro umzustellen.
Zur Zeit erfolgt diese Aktualisierung auf freiwilliger Basis, aber da sich dies in Zukunft ändern wird, möchten wir Ihnen noch mehr Informationen und Anleitung zu diesem Thema zukommen lassen. Falls Sie kürzlich diese Änderung schon vorgenommen haben, ignorieren Sie bitte diese Nachricht.
Was sind denn bei dir kleine Auswirkungen, wenn das schon erhebliche Auswirkungen sind?!DEX hat geschrieben:Mit Wirkung ab dem 1.1.2010 wurde der Ort der sonstigen Leistung umsatzsteuerlich neu geregelt. Diese Neuregelung hat bei Adsense-Einkünften erhebliche Auswirkungen auf die Steuererklärungspflichten.
Näheres dazu gibt es unter
https://www.domain-besteuerung.de/pages ... steuer.php.
Schöne Grüße
Reinhold
Ne mit dem Behörden "vergnüge ich mich alleine". Mein letzter Steuerberater hat mir zuviel neue graue Haare gekostet..DEX hat geschrieben:1. Es muss die Umsatzsteueridentnummer des EU-Kunden eingeholt und der Unternehmerstatus überprüft werden
2. Es muss der Kontenplan geändert und ergänzt werden
3. Sonstige Leistungen an EU-Unternehmer und Drittland-Unternehmer müssen nunmehr in der Buchhaltung unterschieden werden
4. Der Vordruck zur Umsatzsteuervoranmeldung hat sich geändert, so dass zu überprüfen ist, ob die veränderten Buchungen in den entsprechenden Zeilen der UStVA resultieren
5. Gleiches gilt für die ZM,wofür zusätzlich die Umsatzsteueridentnummer des Kunden in der Buchhaltung erfasst werden muss. Schon ein Tippfehler in der USt-Id-Nr kann einem angesichtes des EU-Kontrollverfahrens eine Umsatzsteuersonderprüfung bescheren
6. Die Diskussion um unterschiedliche Abgabefristen für UStVA und ZM ist noch nicht vom Tisch
Viele Unternehmen haben eigene Arbeitsgruppen zur Vorbereitung auf die Umstellung eingerichtet.
Wenn es für Dich ein Klacks ist, schön für Dich. (Für die Begleitung von Umsatzsteuersonderprüfungen und -nachschauen stehe ich gern zur Verfügung ).
Schöne Grüße
Reinhold