Das sehe ich ja genauso, wenn ein User ein Formular ausfüllt, heißt das ja aber noch lange nicht, das Google diese Daten auch bekommt. Das hat ja nix mit den Cookies von Google Adsense / Analytics zu tun! Da ja die Frage, ob eine IP-Adresse nun personenbezogen ist, noch nicht geklärt ist, ist z.Zt. das Anbringen der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Google-Diensten nicht rechtlich vorgeschrieben, sondern nur erforderlich, weil Google das in Ihren Nutzungsbedienungen so vorschreibt.mgutt hat geschrieben:Datenschutz:
Cookies sind sicherlich kein personenbezogenes Datum. Entsprechend braucht man auch nicht sagen, was man damit macht. Erst wenn das Cookie in Verbindung gebracht wird mit persönlichen Daten z.B. nach einem Login oder wenn der Besucher personenbezogene Daten per Formular versendet, muss man in den Datenschutzbestimmungen schreiben, wie genau das Cookie damit verknüpft ist.
Demnach muss der Text auch nicht rechtskonform sein, sondern nur den Google Richtlinien genügen.
Was bringt Dich zu dieser Aussage?mgutt hat geschrieben: Nur mal so als Info. Analytics und Adsense waren schon immer rechtswidrig in Deutschland, weil die Weitergabe von Daten an Dritte ist ohne Einwilligung des Dateninhabers verboten. Beide Programme haben das aber in ihren Bedingungen stehen.
Sollte also irgendwann das speichern der IP verboten werden, lässt Google das einfach sein und gut ist. Für Adsense ist doch die IP vollkommen unwichtig und bei Analytics ist sie doch nur wichtig, um die Herkunft der Benutzer grafisch (Ortsbezogen) darzustellen. Darauf müssten wir dann halt verzichten.
Gruß Kay