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Arcor soll Google sperren

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unknownsoul
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Beitrag von unknownsoul » 06.12.2007, 17:17

fun74 hat geschrieben:Wieso Arccor bzw. die (Provider) überlässt denn Leuten ein Modem (DSL Flatrat) und somit macht er die Seiten zugänglich.

1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht.

Theoretisch gesehen könnte man auch die Eltern anzeigen wenn Kinder von Ihrem Computer aus schmudelseiten besuchen.
:lol:
Dann müsste man das Internet zu machen, denn schließlich kann ich alle Free-Porno-Sites auch ohne Google erreichen... Und die täglich neu erscheinenden kann wohl kein Provider vernünftig gegenwirken.

Zugänglich machen es in diesem Falle die Eltern und nicht der Provider. Meine Meinung.

P.S.: Der Herr Huch sollte vielleicht mal lieber sein eigenes Bildimpressum rechtlich prüfen lassen, bevor er hier mit dieser Art der "Werbung" auf seine Projekte aufmerksam macht.

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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 06.12.2007, 17:25

unknownsoul hat geschrieben:Zugänglich machen es in diesem Falle die Eltern und nicht der Provider. Meine Meinung.
in den meisten Fällen stimmt das sicherlich, da man einen DSL Anschluss nur bekommt wenn man volljährig ist....

aber wie ist das mit einem Prepaid Handy Vertrag, hierrüber kann man ja ggf. auch ins Internet gelangen.... muss man da auch 18 für sein?

swiat
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Beitrag von swiat » 06.12.2007, 21:07

Die mit ihrem "Jugendschutz" in .de, was der bringt kann man hier lesen, ein Beispiel von vielen:

5 Kinder ermordet:

https://www.rp-online.de/public/article ... and/508441

Jede Woche zwei Stück:

https://www.derwesten.de/nachrichten/20 ... etail.html

Hier noch mal drei Stück:

https://www.taz.de/nc/1/archiv/print-ar ... 9da20377c0

100k, so hab ich das mal gelesen, leben in Armut.

Da sind Pornoseiten wohl das kleinere Problem...

Gruss
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planta
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Beitrag von planta » 06.12.2007, 22:10

Theoretisch gesehen könnte man auch die Eltern anzeigen wenn Kinder von Ihrem Computer aus schmudelseiten besuchen.
Kann man nicht, Eltern haben das Erziehungsprivileg.
Sie dürfen ihren Kindern alles zeigen was sie für nötig halten, auch PorNo und Hakenkreuze. Allerdings kann das Jugendamt eingreifen wenn die eigenen Kinder nicht richtig oder mangelhaft erzogen werden. Aber dazu muss man das auch als Amt erfahren.
Sie dürfen sie sogar verhungern lassen und die Nachbarn und Ämter schauen zu. Allerdings steht da dann Gefängnis drauf. Tot ist das Kind dann trotzdem.
Würde ich in der Nachbarwohnung wohnen, würde ich mich zu Tode schämen.

Einen Internetzugang zur Verfügung zu stellen ist kein Zugänglichmachen im Sinne des Gesetzes §184 ff. Dann dürften Grenzbeamte auch keine Kinder nach Holland lassen, denn dadurch machen sie Porno zugänglich oder es dürften auch keine SAT-Schüsseln mehr verkauft werden.
Internet ist keine öffentliche Veranstaltung, sondern wird von Erwachsenen an Erwachsene verkauft, genauso wie Telefonanschlüsse im Normalfall.
Autos gäbe es dann auch keine, könnten ja Kinder überfahren werden oder den Autoschlüssel klauen.
Die Eltern sind für die Erziehung und Aufsicht verantwortlich, ebenso sind öffentliche Zugänge (Internetcafe, Bibliotheken, Schulen) im Sinne des 184 Verantworlich weil sie u. U. unter 18 Jährigen Pornoseiten zugänglich machen indem sie ungehindert darauf zugreifen könn(t)en.
Alles andere ist schlicht Erwachsenen Gängelei und endet immer in Zensur. Ob man das Wort benutzt oder nicht.

Wenn man das weiter denkt - wieso dürfen eigentlich auf deutschen Strassen Autos von Ausländern fahren die nicht den Abgasbestimmungen entsprechen ... pfui :)

planta
Die Welt braucht mehr Grün

suchus
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Beitrag von suchus » 06.12.2007, 22:41

Jugendliche die Pornos sehen wollen haben dann daran ein natürliches Interesse, das kann kein Jugendschutz der Welt verhindern. So ein fünfzehnjähriger in der Pupertät hat auch seine Phantasien und die will der Junge befriedigen.

Aber der deutsche Staat will ihm das verbieten mit welchem Recht tut der Staat das? Am besten wäre es wenn der deutsche Staat ein Gesetz erläßt das deutschen Menschen erst mit 18 Geschlechtsteile wachsen dürfen und auch Sexual Hormone bis dahin nicht produziert werden dürfen.

So einfach wäre das, warum macht man das nicht so?

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 07.12.2007, 06:20

suchus hat geschrieben:Jugendliche die Pornos sehen wollen haben dann daran ein natürliches Interesse, das kann kein Jugendschutz der Welt verhindern. So ein fünfzehnjähriger in der Pupertät hat auch seine Phantasien und die will der Junge befriedigen.
Naja... eine Kleinigkeit hast du dabei aus den Augen verloren.... die ganzen § wurden gemacht als erotische Bilder nur kommerziell erstellt wurden und dementsprechend eher irgendwelchen Wunschgedanken eines sexuell unbefriedigten Erwachsenen entspringen... also recht wenig mit der jugendlichen Realität zu tun haben.... das heutzutage Jugendliche untereinander vor der webcam strippen oder eigene Videos auch mal auf youporn oder ähnlichen Plattformen veröffentlichen passt absolut nicht ins Glaubens-Konzept.... ist doch seit Jahren kein Geheimnis mehr, das z.B. in den USA die meisten Einnahmen im Erotikgeschäft genau in den prüdesten Regionen gemacht wird... verbanne etwas grundlegendes und es wird eine wertvolle Ware.... und der Sexualtrieb gehört nunmal neben der Nahrungsaufnahme und -abgabe zu den 3 Grundtrieben eines Menschen.... hätte nu beinahe Säugetier geschrieben... aber das stimmt ja garnicht, dort dient es ja meistens nur wirklich der Fortpflanzung und ist deshalb zeitlich genau beschränkt.... Nur der Mensch macht es weil zusätzlich es ihm Spass macht.... hmm... wo is der rote Faden geblieben... :roll:

swiat
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Beitrag von swiat » 13.12.2007, 16:07

Arcor muss Google vorerst nicht sperren:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/100530

Gruss
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unknownsoul
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Beitrag von unknownsoul » 13.12.2007, 16:34

swiat hat geschrieben:Arcor muss Google vorerst nicht sperren:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/100530

Gruss
Alles andere wäre auch mehr als nur geisteskrank.

swiat
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Beitrag von swiat » 13.12.2007, 18:55

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Pompom
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Beitrag von Pompom » 13.12.2007, 19:54

Kleine Pressemitteilung der Huch Medien GmbH - unkommentiert aber lustig - :
Schwere Niederlage für deutschen Jugendschutz

Die in Mainz ansässige Huch Medien GmbH hat heute mitgeteilt, dass die
3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main ihren Antrag auf
einstweilige Verfügung gegen den Internet Service Provider Arcor
zurückgewiesen habe (Az.: 2-03 O 526/07). In der Absicht, auf gewisse
Unstimmigkeiten im deutschen Jugendschutzrecht hinzuweisen, hatte das
Mainzer Unternehmen beantragt, dass Arcor die Webseiten www.google.de
und www.google.com unverzüglich sperrt. Wie nachgewiesen werden
konnte, können mittels der Suchmaschine Google problemlos und
sekundenschnell tausende von tierpornografischen und sonstigen
pornografischen Bildern angezeigt und gefunden werden. Das Verbreiten
von Tierpornografie ist in Deutschland strafrechtlich verboten. Google
setzt auch kein Altersverifikationssystem ein. Deshalb können sich
auch Minderjährige mittels Google ohne weiteres Zugang zu einfacher
Pornografie und Tierpornografie verschaffen. Dies alles ist Arcor
bekannt. Arcor stellt seinen Kunden dennoch weiterhin den Zugang zu
den Webseiten www.google.de und www.google.com zur Verfügung und
unterstützt dadurch deren Verbreitung. Noch im Oktober hatte eine
andere Kammer des Landgerichts Frankfurt verfügt, dass Arcor die
pornografische Webseite www.youporn.com zu sperren habe. Auf
www.youporn.com wird, soweit bekannt, nur so genannte einfache
Pornografie verbreitet, nicht jedoch Tierpornografie.

Der Beschluss des LG Frankfurt liegt dieser Pressemitteilung im vollen
Wortlaut bei. Darin heißt es unter anderem, Arcor als Access-Provider
stelle lediglich Verbindungen zu einem Kommunikationsnetz her und
mache die dort öffentlich angebotenen Leistungen nicht selbst
zugänglich. Diese Feststellung überrascht, da Arcor als
Zugangsprovider seinen Kunden überhaupt erst ermöglicht, die Webseiten
www.google.de und www.google.com abzurufen, und ihnen somit auch den
Zugang zu den durch die Webseiten verbreiteten Inhalten bewusst
vermittelt.

Der Geschäftsführer der Huch Medien GmbH, Tobias Huch, sagte: "Der
Beschluss des LG Frankfurt ist eine interessante Nachricht für
Anbieter von Pornografie und Tierpornografie im Internet weltweit.
Deren deutsche Helfer und Helfershelfer können nach Meinung des
Gerichts rechtlich nicht in Anspruch genommen, der Zugang zu
pornografischen Bildern kann nicht unterbunden werden. Man kann dies
als Sieg der Kommunikationsfreiheit im Internet feiern, für den
deutschen Jugendschutz bedeutet es aber eine schwere Schlappe. Nach
Auffassung der 6. Zivilkammer des LG Frankfurt ist die Seite
www.youporn.com, auf der für Minderjährige nachweislich unschädliche
einfache Pornografie angeboten wird, zu sperren. Dagegen sind nach
Ansicht der 3. Zivilkammer die Seiten wie google.de oder google.com,
auf denen massenweise verbotene Tierpornografie zugänglich gemacht
wird, nicht zu sperren. Eine solche Rechtsprechung ist sowohl für
Juristen als auch juristische Laien unverständlich. Wir werden deshalb
gegen den Beschluss Beschwerde einlegen und sind auf die Entscheidung
des OLG Frankfurt gespannt."

Eine Artikel zum Eilantrag finden sie unter:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/100035

Beschluss des LG Frankfurt im Original:
https://www.huchmedien.de/presse/beschluss.pdf

duschaust
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Beitrag von duschaust » 14.12.2007, 00:07

Wie kommen dann die zahlreichen Internetshops an Ihre Kunde? Eine ganze Industrie ist mehr oder weniger auf Suchmaschinen wie Google usw angewiesen..

Google sollte wirklich die Seiten der Huch Medien GmbH sperren.. Hausrecht grins :-)

Boa
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Beitrag von Boa » 14.12.2007, 00:23

duschaust hat geschrieben:Wie kommen dann die zahlreichen Internetshops an Ihre Kunde? Eine ganze Industrie ist mehr oder weniger auf Suchmaschinen wie Google usw angewiesen..

Google sollte wirklich die Seiten der Huch Medien GmbH sperren.. Hausrecht grins :-)
Hast du überhaupt verstanden worum es da geht oder warum Tobias das macht?

unknownsoul
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Beitrag von unknownsoul » 14.12.2007, 00:27

Hast du überhaupt verstanden worum es da geht oder warum Tobias das macht?
Wie wärs mit eigenen wirtschaftlichen Interessen? Berichtige mich wenn ich falsch liege, aber ich hab bisher noch nicht den Robin Hood des Internets gesehen...

duschaust
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Beitrag von duschaust » 14.12.2007, 00:34

Boa hat geschrieben:
duschaust hat geschrieben:Wie kommen dann die zahlreichen Internetshops an Ihre Kunde? Eine ganze Industrie ist mehr oder weniger auf Suchmaschinen wie Google usw angewiesen..

Google sollte wirklich die Seiten der Huch Medien GmbH sperren.. Hausrecht grins :-)
Hast du überhaupt verstanden worum es da geht oder warum Tobias das macht?
Bist du evtl ein bisschen Ego? Überleg dir mal was das für Folgen hätte.. Wirtschaftlicher Schaden ohne Ende..

Und sicher macht der das nur für seine eigene Tasche. Der führt doch selber mehrere Erotikportale das ist ja der Witz an der Sache!

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 14.12.2007, 02:44

duschaust hat geschrieben:
Boa hat geschrieben:
duschaust hat geschrieben:Wie kommen dann die zahlreichen Internetshops an Ihre Kunde? Eine ganze Industrie ist mehr oder weniger auf Suchmaschinen wie Google usw angewiesen..

Google sollte wirklich die Seiten der Huch Medien GmbH sperren.. Hausrecht grins :-)
Hast du überhaupt verstanden worum es da geht oder warum Tobias das macht?
Bist du evtl ein bisschen Ego? Überleg dir mal was das für Folgen hätte.. Wirtschaftlicher Schaden ohne Ende..

Und sicher macht der das nur für seine eigene Tasche. Der führt doch selber mehrere Erotikportale das ist ja der Witz an der Sache!
der Tatsache das er mehrere Portale betreibt ist eben sein rechtliches Fachwissen zu verdanken.... aber den Richter möchte ich sehen der eine Sperrung der Google Seite anordnet... da hängt zuviel Kapital hinter und auch legale Geschäfte.... und das war auch dem Tobias Huch ganz klar, er sagte ja auch im Vorfeld bereits das es ihm darum geht das Gerichte nun wirklich mal genaue Grenzen festlegen...

aber klar dürfte auch ein wenig eigeninteresse dahinterstecken, eben um das Jugendschutzgesetz bezüglich des Alternachweises bei Onlineangeboten abzuschwächen.... wenn er genug Urteile sammelt die aussagen, das ein Zugangprovider nicht verantwortlich gemacht werden kann für Inhalte im Internet, also auch keine Möglichkeit diese zu einer Sperrung zu zwingen, kann er so ggf. ja auch belegen das die Alterskontrolle für den Zugang auf Online Erotikangebote entsprechenden Webseiten im Ausland einen erheblichen Wettbewerbsvorteil liefert und das Jugendschutzgesetz so auch total übergangen wird... und welchen Sinn macht noch ein Gesetz das nur noch wirtschaftliche Nachteile für Anbieter im eigenem Land darstellt, aber jegliche wirkliche Schutzfunktion längst verloren hat... gut, ganz wird er so das gesetz wohl kaum kippen können, aber ggf. zumindest so weit abschwächen das die Ausweisnummer wieder als ausreichende Alterskontrolle ausreichend ist und so sein Alterskontrollsystem wieder wieder online gehen kann...

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