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Anzeigen werden wegen Markenbegriff nicht geschalten

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themaster3000
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Beitrag von themaster3000 » 11.08.2011, 12:49

Hallo,

in Google Adwords werden meine Anzeigen nicht geschalten, weil ein markenrechtlich geschützter Begriff in den Anzeigen (nicht in den Keywords) verwendet wird.

Der markenrechtlich geschützte Begriff wurde tatsächlich von mehreren Händlern im DPMA (dpma.de Deutsches Patent- und MarkenAmt) widerrechtlich als Marke eingetragen. Widerrechtlich deshalb, weil der tatsächliche Markeninhaber seinen Sitz in China hat, sich selbst nicht um die Markeneintragungen bemüht, aber auch niemanden die Erlaubnis erteilt hat seine Marke einzutragen.

Es gibt auch keinen General- / Exklusiv-Importeur für Deutschland, jeder der einen Container Ware bezahlen kann, wird beliefert.

Die Anzeigen jener Händler, die sich die Marke beim DPMA haben registrieren lassen, werden geschalten . Diese Personen müssen wohl auch Google in Kenntnis gesetzt haben um anderen die Nutzung des Begriffes zu verbieten, wobei die angeblichen Markeninhaber nicht die tatsächlichen Markeninhaber sind!

Wie sollte man hier vorgehen?

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Beitrag von myseoapp » 11.08.2011, 14:08

Da müßtest du dich wohl ans dpma wenden und denen die Situation schildern... wobei ich nicht glaube dass du da was erreichen kannst.

Hier gilt wer zuerst kommt mahlt zuerst... alles andere kann man dann nur auf dem Klageweg richten.

Viele Grüße,
CE
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Beitrag von nur-für-mich » 11.08.2011, 14:14

themaster3000 hat geschrieben:Der markenrechtlich geschützte Begriff wurde tatsächlich von mehreren Händlern im DPMA (dpma.de Deutsches Patent- und MarkenAmt) widerrechtlich als Marke eingetragen.
Wieso widerrechtlich.
Wenn der Chinese keinen Wert darauf legt, seine Marke hier einzutragen und auch gegen eine Eintrag seiner Marke hier in D nicht klagt, ist das doch nicht widerrechtlich.
Er besteht doch auf keinem Markenschutz für sich.

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Beitrag von nur-für-mich » 11.08.2011, 14:17

[quote="themaster3000"], wobei die angeblichen Markeninhaber nicht die tatsächlichen Markeninhaber sind[quote]

Wenn Sie in D eingetragen sind, sind sie die Markeninhaber

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Beitrag von themaster3000 » 11.08.2011, 14:36

myseoapp
a müßtest du dich wohl ans dpma wenden und denen die Situation schildern
Nein, das DPMA ist dafür nicht im geringsten zuständig. Man wendet sich an das DPMA für MarkenAnmeldungen oder Widersprüche einer MarkenAnmeldung innerhalb der 6 monatigen Widerspruchsfrist. Alle andere kann nur über den Klageweg erfolgen.

nur-für-mich:
Er besteht doch auf keinem Markenschutz für sich.
Inwieweit "der Hersteller auf Markenschutz für sich besteht" habe ich in diesem Beispiel wohl erläutert, aber und das berechtigt auch keinen Vertreiber sich die Marke wegzuschnappen.
Fallbeispiel: Du registrierst dir eine fremde Marke, eine Marke die einem Hersteller aus dem Ausland (Drittland) zusteht, wobei deren Produkte (oder dienstleistungen) unter dem Markennamen in D bekannt sind.
Nun klagt der Hersteller gegen dich NUR weil Du die Marke beim DPMA eintragen lassen hast, du begehst keinen Missbrauch und vertreibst unter dem Markennamen nur deren Original Produkte. Rate mal wer den Prozess verlieren wird und sämtliche Kosten tragen wird. Leider derjenige der eine fremde Marke registriert hat (sofern dies der Hersteller nicht ausdrücklich genehmigt hat).

Sorry Leute, das Forum an sich ist echt cool, aber in Kombination mit dem Wettbewerbsrecht eine Katastrophe.
Umgekehrt helfen Foren bei der man einen Überblick über die rechtliche Lage erhält auch nicht weiter.

celly
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Beitrag von celly » 11.08.2011, 15:14

@themaster3000
Sorry Leute, das Forum an sich ist echt cool, aber in Kombination mit dem Wettbewerbsrecht eine Katastrophe.
Umgekehrt helfen Foren bei der man einen Überblick über die rechtliche Lage erhält auch nicht weiter.

Und...wenn du schon andere Verbessers, warum Fragst du dann.....
Wir müssen sowas nicht wissen, dafür wissen wir andere Sachen die Du nicht weißt.

nur-für-mich
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Beitrag von nur-für-mich » 11.08.2011, 15:22

themaster3000 hat geschrieben: Rate mal wer den Prozess verlieren wird und sämtliche Kosten tragen wird.
das ist richtig, aber du hast selbst geschrieben, das es dem Chinesen wohl egal ist. Und wenn er nicht dagegen vorgeht......

Aber solange das nicht der fall ist, ist eben derjenige, der in D eingetragen ist, der Markeninhaber.

(Ohne das ich abschließend unbedingt Recht haben will.)

themaster3000
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Beitrag von themaster3000 » 11.08.2011, 16:55

Und...wenn du schon andere Verbessers, warum Fragst du dann.....
Wir müssen sowas nicht wissen, dafür wissen wir andere Sachen die Du nicht weißt.
Wissen muss man das natürlich nicht, ist auch eine sehr komplizierte Thematik die ich hier miteinbezogen habe, dafür gibt es Anwälte und selbst die wissen oft nicht weiter.

Ich bin bestimmt nicht der erste der eine Anzeigenablehnung seitens Google erhält wegen Verwendung eines Markennamens.
Hier sind bestimmt ein Dutzend Mitglieder die genau wissen was zu tun ist (aber gerade nicht meinen Beitrag lesen).

Und solltest du jetzt verärgert sein weil ich hier andere verbessere... Freu dich einfach, denn du hast dazugelernt.

Übrigens, ich hab bei Google angerufen, die Dame schickt mir ein Formular. Das Formular dient dazu, dass der Hersteller die Verwendung seines Markennamens für Adwords-Anzeigen einräumt. Dies stellt eine Ausnahme nur für das eigene Adwords-Konto dar.

AWelke
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Beitrag von AWelke » 11.08.2011, 18:26

Natürlich gibt es hier sicherlich viele, die schon Anzeigenablehnungen wegen Verwendung eines Markennamens hatten. Das hat dann aber trotzdem in geschätzten 99 % der Fälle nichts mit dem Fall gemeinsam, den Du hier schilderst. Dass Google die Anzeigen ablehnt ist aus deren Sicht völlig in Ordnung, da jemand anderes sich in Deutschland diese Marke hat eintragen lassen. Fertig. Google wird es erstmal nicht interessieren, ob diese Eintragung "rechtmäßig" war oder nicht.

Zu Deinem spezifischen Problem kennst Du die mögliche Lösung ja scheinbar schon selbst: Wende Dich an den Hersteller in China und bitte um eine schriftliche Erlaubnis zur Verwendung seiner Marke in Deinen Anzeigen zum Vertrieb seiner Produkte. Bekommst Du sie -> ab damit an Google. Das sollte ausreichen, damit sie die Verwendung für Dein Konto zulassen. Bekommst Du sie nicht -> Pech gehabt. Dann kannst Du nur abwarten, bis der Chinese sich vielleicht irgendwann die Rechte hier in Deutschland erklagt.

Bei so einem spezifischen Problem kannst Du eigentlich echt nicht erwarten, dass hier unbedingt jemand genau so einen Fall auch schon mal erlebt hat...

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