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Ich sage mal, sofern man unparteiisch ist, zwei Gäste A sagen, zwei Türsteher B sagen, sollte man doch wenigstens einen unparteiischen Gast befragen bevor man ein Urteil fällt?Der Beamte ist verpflichtet, seine dienstlichen Aufgaben unter Beachtung der geltenden Rechtsordnung treu, gewissenhaft, engagiert und unparteiisch mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln aus eigenem zu besorgen.
Tim86 hat geschrieben:Also, ich muss gestehen, ich finde momentan auch nicht wirklich eine Paragraphen mit welchen man gegen die Beamten vorgehen könnte ... alles was mir hier einfallen würde ist das Beamten- Dienstrechtsgesetz:
Ich sage mal, sofern man unparteiisch ist, zwei Gäste A sagen, zwei Türsteher B sagen, sollte man doch wenigstens einen unparteiischen Gast befragen bevor man ein Urteil fällt?Der Beamte ist verpflichtet, seine dienstlichen Aufgaben unter Beachtung der geltenden Rechtsordnung treu, gewissenhaft, engagiert und unparteiisch mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln aus eigenem zu besorgen.
Wenn Person #1 A sagt und Person #2 B sagt, sich dann direkt auf die Seite von B zu schlagen ohne weitere Informationen einzuholen, wobei weitere Informationen ja jederzeit bei den weiteren Gästen einzuholen wären, halte ich definitiv für parteiisch. Immerhin weis morgen niemand mehr wer gestern Abend / Morgen zu Gast war.