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Ja sicher, alle Papiere weg und läppische 50 Euro Bargeld. Was wird vom Aufwand wohl sinnvoller gewesen sein?rico hat geschrieben:verdächtig pimpi. 2 mal an plaetzen nwo das sonst nie passiert? vermute versicherungsbetrug.
In Österreich wird die Zechprellerei als Betrug gem. § 146 StGB gewertet.
Ohne Vorsatz, kein Betrug! Ohne Vorsatz, kann man somit auch nicht die Zeche prellen. Ob aufgrund der unzureichenden Ermittlungen der Polizei (Zeugen befragen) diese 10 Euro nun zivilrechtlich einfordern könnte - Ja, mit Sicherheit.Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Joup. Sowas war bei mir mal der Startschuss für eine Sache, die mich am Ende ein paar Tausender gekostet hat (Anwälte, Gericht)sx06050 hat geschrieben:- vorm pc zu hocken mit 3,0 promille im gesicht...
Das ist schon einigen passiert.Tim86 hat geschrieben:
Ich sollte besoffen nicht so viel in Foren posten