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Genauso wie es kaum Rechtsgrundlagen für das Fordern einer Unterlassung des Verlinkens gibt, man muß das in der Regel dulden. Ausnahmen wären Seiten, die geeignet sind den eigenen Ruf zu schäden.Synonym hat geschrieben:Hier hat noch keine gesagt auf welcher Rechtsgrundlage das was kosten soll.
Wie gesagt, das ist nicht 100% der Fall wie hier mit den AV, aber die Chancen stehen nicht schlecht. Jedenfalls um ein vielfaches besser als eine Rechnung ohne vorherige Kostenanzeige und Zustimmung.Die Auseinandersetzungen um die so genannte tiefe Verlinkung führen zur grundsätzlichen Frage, unter welchen Umständen ein Betreiber einer Site es anderen verbieten kann, Links auf sein Angebot zu setzen. Mit seiner Entscheidung hat das Landgericht Hamburg diese Frage für deutsche Webmaster gleichsam mit einem radikalen "Immer" beantwortet