Ja, das ist in der Tat ein Problem. Ich sage ja auch nicht, dass der Gesetzentwurf als solches super toll ist. Lediglich die Idee, dass Google grundsätzlich (also nicht nur an Verlage!) bezahlen muss, wenn sie mehr als nur einen verlinkten Titel und/oder den vom Urheber vorgegebenen Auszug anzeigen, finde ich gut und gerecht. Google sollte in diesem Fall auch an Wikipedia und Blogs zahlen müssen. Gerade bei Wikipedia bietet Google ja so gute Textausschnitte an, dass man sich oft den Klick dahin sparen kann.SeriousBadMan hat geschrieben: => Da ist ganz unten dann eine LISTE von Pressepublikationen MIT TITEL, sodass ich mich frage, ob das von dem Gesetz jetzt gedeckt ist oder nicht? Das ist doch genau so eine Liste wie in Google News!?
Nee, das macht Google nicht. Publikationen (oder auch Blog-/ Wikipedia-Artikel) stellen der Liste ein eigenständiges Werk voran. Die Liste ist nur Ergänzung.SeriousBadMan hat geschrieben: Das gleiche mit wissenschaftlichen Publikationen, wo ja auch eine ellenlange Liste von Werken/Links mit vollständigem Autor + Titel angegeben wird. Genau das macht Google.
Bei Google ist die Liste das eigentliche Werk. Die graben sich Infos, verdienen Geld damit und stellen sich dann noch hin und sagen, das sei doch normal ^^
Wie gesagt: Leistungsschutzrecht immer dann, wenn mehr als Titel und ggf. der vom Urheber gesetzte Anriss (oder eben die ersten Zeilen des Artikels) von Google genutzt wird.