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Leistungsschutzrecht Gesetzentwurf und Co.

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Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 03.09.2012, 20:05

Doch da nun Google für verantwortlich machen, geht ja auch nicht. Es war ja nun mal ein skandinavischer Verlag, der sich da bedient hat.
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Barthel
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Beitrag von Barthel » 03.09.2012, 20:10

Melegrian hat geschrieben: Nicht ewig, ist klar, doch wenn die Presse mal so ein paar Wochen sich täglich negativ über Google auslassen würde, mit der Zeit färbt das dann doch auf die allgemeine öffentliche Meinung ab, womit ein Rückgang der Marktanteile verbunden sein könnte.
SPON und andere große Seiten unterstützen das Gesetz nicht und wenn die es ihren Usern mal aus Google Sicht erklären, wirken die anderen dann vielleicht ein wenig gierig.

Bild ist z.B. dafür, aber wie wollen die gegen Google wettern? "Bild empfiehlt: Googeln sie nicht mehr, sondern...?" Wo sollen die User denn hin, wenn alle Sumas nach dem gleichen Prinzip arbeiten? Da sich unser Gesetzentwurf nicht - wie die Klage in Belgien - nur gegen Google wendet, würden die Verlage aus allen Sumas fliegen, oder glaubst du bing zahlt? Dann zieht das "böser Monopolist" Argument auch nicht mehr. Das wird auch in Google-freundlichen Artikeln wie dem hier https://www.zeit.de/digital/internet/20 ... t-kabinett völlig vergessen: die Lex Google trifft alle Sumas und Google ist wahrscheinlich der einzige Anbieter, der es sich überhaupt leisten könnte zu bezahlen. D.h. man würde damit das Monopol sogar noch fördern...

Barthel
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Beitrag von Barthel » 03.09.2012, 20:21

Silke111 hat geschrieben: Die Nachricht selbst hat ja keine sogenannte Schöpfungshöhe. Lediglich die Formulierung unterliegt dem Urheberrecht und dir wurde wohl verändert, wenn ich das richtig gelesen habe.
Das kommt immer darauf an, wie verändert wurde. Lässt sich an einem Kochrezept gut erklären: Die Zutatenliste und Arbeitsschritte kannst du übernehmen, bei Formulierungen wie "braten, bis das Fleisch schön kross" ist wird es schon heikel. Bei News gilt das gleiche: Die reinen Fakten kannst du übernehmen, die hat der Autor ja auch irgendwo übernommen. Bei zusätzlichen Gedankengängen und Schlüssen des Autor ist dann aber vorbei. Und mit "braten, bis das Fleisch schön braun ist" kommt man glaube ich auch nicht weit ;)

Wenn die Meldung exklusiv war, kannst du den Skandinaviern aber wahrscheinlich trotzdem mit dem Anwalt kommen. Ich bin zwar keiner, aber wenn man keine Quelle nennt, gibt man sich ja als Quelle aus. Und wenn die Skandinavier das nicht waren, haben sie imho ein Problem. Wenn die News echt so eine Granate war, würde sich das vielleicht lohnen. Hab schon von Abmahnungen für mehrere hundert Euro wegen kleiner Zitate gehört...