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von chris21 » 17.09.2012, 13:26
Hm,
ganz ehrlich: als ich zum ersten Mal die Domain sah, zuckte sofort jene Ecke in meinem Bauch, die sagt: das kann Ärger geben.
Denn ich sehe aufgrund des einen anderen Buchstabens eine sehr sehr große Verwechselungsgefahr (man muss nur mal beide Namen jmd. sagen, da wird man kaum einen Unterschied merken), zudem überschneiden sich die Themenfelder (markenrechtlich: gleiche Nizza Klassen).
Da hier nun auch einer der größten amerikanischen Medienkonzerne als Gegner auftritt würde ich mich eher auf Schadensbegrenzung bemühen.
Und wenn Dein Anwalt bei solcher Sachlage mit Rechtsschutzversicherung kommt, dann würde ich schleunigst einen anderen Anwalt suchen, der in solchen Sachen kompetent ist. (Warum nicht der Anwalt in München, über den die Markenanmeldung lief?)
Gerne kann sonst ich per PM einen Anwalt Prof. Dr. etc. empfehlen, der auf Medien-, Marken und IT-Recht spezialisiert ist und u.a. als Schiedsrichter für Domainstreitigkeiten im UDRP für verschiedene TLDs tätig ist. (sitzt allerdings ca. 100km entfernt von Dir). Mit diesem habe ich sehr gute Erfahrungen, als es für mich als "Niemand" (mit eingetragener Marke) gegen eines der größten deutschen Verlagshäuser ging, die durch ein neues Medienprodukt mein Produkt angegriffen hatten.
Aber trotz aller Kompetenz Deines jetzigen oder neu gewählten Anwalts: auch für diesen wird es aufgrund der Sachlage nur um Schadensbegrenzung gehen, dafür liegt der Fall in meinen Augen zu eindeutig gegen Dich. Aber natürlich ist dies nur meine Bauchmeinung, keine Rechtsberatung.
Wie es genau mit Verwechslungsgefahr bzgl. des einen anderen Buchstabens aussieht, muss dann der Anwalt mit Dir klären können.