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Abmahnung wegen Marken und Titelverletzung

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Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 15.09.2012, 12:28

Einiges geht ja bereits aus den Hinweisen hervor, zumindest was Eintragungen beim DPMA anbelangt:
Bitte beachten Sie:

Im Anmeldeverfahren wird nicht geprüft, ob ältere Marken- bzw. Kennzeichenrechte Dritter der Eintragung entgegenstehen.
Und weiter unten:
Markeninhaber können Löschungsklage wegen Bestehens älterer Rechte erheben. Das Löschungsverfahren wird vor den ordentlichen Gerichten durchgeführt.
https://www.dpma.de/marke/verfahren/index.html

Mehr als eine Recherche vor Eintragung durchführen oder durchführen lassen, kann man jedoch auch nicht.

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templer
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Beitrag von templer » 17.09.2012, 12:28

Melegrian hat geschrieben: Mehr als eine Recherche vor Eintragung durchführen oder durchführen lassen, kann man jedoch auch nicht.
Davon war aber garnicht die Rede.
Hier wurde nur erwähnt, dass der Anwalt "eingetragen" hat.
Von einer Recherche war nie die Rede.

Wenn man sich die Angebote von spezialisierten Anwälten anschaut, wird z.B. oft noch unterschieden zwischen "einfacher Recherche" und "gründlicher Recherche".
Letztere ist dementsprechend natürlich teurer.
Eintragen ohne Recherche kann man praktisch alles, das wird wie erwähnt vom DPMA nicht geprüft.

Ergo:
Die Firma firmiert unter dem Namen schon seit zig Jahren, wie Du sagtest.
Also: Schlecht recherchiert (wenn überhaupt), Pech gehabt.
Eventuell kann man die Kosten der Abmahnung noch verringern.

Kaufangebot würde ich lassen!
Die Firma hat sowieso ein Recht auf die Domain und kann entsprechend klagen.

TC Stahl
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Beitrag von TC Stahl » 17.09.2012, 12:49

Firma A ist ist ein großer Verlag hinter der sich aber die Mutter Sitzt in New York unter einen Anderen Namen.
Aber Firma A firmiert unter der strittigen Marke? Dann ist die Rechtslage ja klar: Die haben alle Rechte.

Du hast mit deinen neuerlichen Ausführungen jetzt etwas Verwirrung rein gebracht. Beide Posts widersprechen sich in ein paar Details - die aber für eine juristische Bewertung sehr wichtig sind.

Und damit hier gar nicht erst falsche Interpretationen auf kommen: Eine Marke entsteht nicht nur durch die Firmen-Bezeichnung. Auch wenn ich geschäftsmäßig (was nicht unbedingt gewerblich sein muss!) z.B. einen Blog betreibe, entsteht dadurch eine Marke (Werkstitel). Wenn nun jemand auf die Idee kommt, diese bereits bestehende Marke eintragen zu wollen, habe ich nicht nur ein absolutes Abwehrrecht gegen ev. Ansprüche seinerseits, sondern sogar einen Löschungsanspruch. Selbst wenn er das nur 3 Monate nach Start meines Blogs tut.

Nochmal: Die Eintragung einer Marke bedeutet nicht, dass ältere Rechte - selbst wenn sie nicht(!) eingetragen wurden - keinen Bestand mehr haben!
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