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Weder darf man dann nichts einbinden, noch ist es einfach.Eric78 hat geschrieben:Du darfst keine Videos einbetten auf deiner Seite, deren Urheber du nicht bist oder deren Rechte du nicht hast. Ganz einfach.
Mal auf Youtube auf "Teilen" -> "Einbetten" geklickt?Eric78 hat geschrieben:Sobald du ein Youtube Video in deinen Content einbindest, machst du dir das Video zueigen. Das Gleiche gilt für fremde Fotos, fremde Texte und Musik, auch wenn es nur via iframe eingebunden wird. Das ist ein Urheberrechtsmissbrauch, sofern man keine Erlaubnis/Lizenz hat.
Vielleicht gibt es in Bezug auf Youtube-Videos noch keine abschließende und eindeutige Rechtsprechung, aber ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Schließlich kommt das UrhG eher dem Urheber statt dem Urheberrechtsmissbrauchenden vor Gericht zu Gute.
Mit kommerziell ist meiner Meinung nach gemeint, dass Du keinen geschäftlichen Nutzen aus den Videos ziehen darfst, zum Beispiel in dem Du die auf Datenträger sammelst, um diese Sammlung dann unter einem neuen Label zu verkaufen. Werbeeinnahmen sind zwar mit eingeschlossen, da müsste dann aber bei der Nutzung unterschieden werden. Als kommerziell würde ich es bei Werbeeinnahmen bezeichnen, wenn Du durch diese Videos Werbeeinnahmen erzielst. Dann hätten YouTube und die Urheber einen Anspruch darauf, dass Du sie an den mit den Videos erzielten Werbeeinnahmen beteiligst. Sind nur meine Ansichten, bin kein Jurist und kann mich irren.Stephano hat geschrieben:1.)
In den youtube-AGBs steht ja, dass eine Einbettung nicht auf kommerziellen Seiten erfolgen darf.
Eine Sache wird doch wohl nicht dadurch zu Unrecht, weil der Urheber stillschweigend durch Unkenntnis einer Einbindung zustimmte, obwohl er Kenntnis erlangen hätte können.Eric78 hat geschrieben:Fazit: Nur weil ein Video-Urheber die "Einbetten"-Funktion bei Youtube nicht deaktiviert hat, heisst das noch lange nicht, dass er damit das Einbetten erlaubt hat.
Das Argument würde vor Gericht aber nicht bestehen. Denn der Urheberrechtsmissbrauchende steht als Erstes in der Pflicht sich die Erlaubnis bzw. Linzenz des Urhebers zu besorgen oder auf die Nutzung zu verzichten. Viele denken ja auch, dass die Bilder aus der Googlesuche stillschweigend vom Urheber zur weiteren Nutzung erlaubt sind. Mit dem Argument: "Der Urheber des Bildes hätte ja sein Bild für die Googlebildersuche sperren können." Was für ein fataler Irrtum!Melegrian hat geschrieben: Eine Sache wird doch wohl nicht dadurch zu Unrecht, weil der Urheber stillschweigend durch Unkenntnis einer Einbindung zustimmte, obwohl er Kenntnis erlangen hätte können.
Richtig. Nur ist Facebook nicht deine Seite. Du bist hier nicht Anbieter und Verantwortlicher gemäß § 5 TMG und § 55 RStV. Facebook wird dies auch Löschen, sofern es eine Abmahnung bekommt. Bei User-Generated Seiten, wie Facebook macht sich der Betreiber ja nur haftbar, wenn er trotz Kenntnis, den Urheberrechtsmissbrauch nicht löscht. Allerdings ist Facebook so gigantisch und schnelllebig, dass kaum geteilte Bilder und Videos praktisch abgemahnt werden können. Der Aufwand ist für die Urheber einfach zu groß. Weiterhin ist die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden auch ziemlich gering. Aber es wurden auch hier schon Fan-Seiten abgemahnt und gelöscht, bzw. auch Fotos von Profilseiten von Firmen abgemahnt.Beloe007 hat geschrieben: Hmm, dann darf ich auch auf Facebook nichts mehr teilen? Überall kann jedes Foto oder Video urheberrechtlich geschützt sein.
Stimmt. Deswegen sollte man vorsichtig mit dem Einbetten von Videos sein, auch wenn man die Erlaubnis hat. Schließlich kann der Youtube-Nutzer das Video selbst geklaut haben.Beloe007 hat geschrieben: Du kannst auch im Supermarkt wo "Kostenloses Probeexemplar" drüber steht wegen Diebstahl dran sein, weil jemand fremdes "Kostenloses Probeexemplar" draufgeschrieben hat.
Nein. Legal ist es vielleicht aus Youtube Sicht, nicht jedoch nach dem UrhG und dies ist der entscheidende Faktor bei einer Abmahnung. Wie bereits argumentiert, hebt eine aktivierte "Einbetten"-Funktion bei Youtube nicht das deutsche Urheberrechtsgesetz außer Kraft. Wäre ja auch noch schöner, wenn irgendwelche Funktion von Internetfirmen deutsche Gesetze so unterwandern könnten.Beloe007 hat geschrieben: Das Einbetten ist legal, erlaubt und erwünscht, sofern einbetten aktiviert ist.
Hier gebe ich dir natürlich völlig Recht.Beloe007 hat geschrieben: Trotzdem sollte man seinen gesunden Menschenverstand einschalten und nichts offensichtlich kritisches einbetten.
Du würdest auch keine "Kostenlose original Rolex Probeexemplar" ohne nachzufragen einpacken.
Dann hätte der Urheber im Vorfeld keinen Nutzungsbedingungen zustimmen dürfen, um diese Rechte erst einmal einzuräumen.Eric78 hat geschrieben:Das Argument würde vor Gericht aber nicht bestehen. Denn der Urheberrechtsmissbrauchende steht als Erstes in der Pflicht sich die Erlaubnis bzw. Linzenz des Urhebers zu besorgen oder auf die Nutzung zu verzichten.
https://www.youtube.com/t/terms10. Rechte, die Sie einräumen
...
B. jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, ... und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.
https://www.youtube.com/t/terms Punkt 10Eric78 hat geschrieben:Wo steht denn in den Youtube AGB's/Nutzungsbedingungen, dass jeder seine Filme lizenzfrei für Dritte mit dem Hochladen freigibt? Wäre mir neu. Aber ich lasse mich da wirklich gern belehren.