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2 Fragen zur youtube-Einbindung

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Barthel
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Beitrag von Barthel » 31.10.2012, 23:36

Eric78 hat geschrieben: Jedoch verbleibt natürlich nun immer noch das Risiko, wenn der Hochlader fremdes Material benutzt hat und ich dieses einbette, dann kann es Ärger mit dem originalen Urheber geben.
Den Ärger kannst du dann direkt weiterleiten, weil man bei Youtube nur Sachen uppen darf, für die man Rechte besitzt. D.h. wenn du nur Videos aus Quellen einbindest, die du verklagen könntest, holst du dir bei denen dein Geld halt wieder.

Das mit der kommerziellen Nutzung wurde ja schon geklärt. Damit ist nicht das Einbinden in Webseiten gemeint, sondern z.B. der Download und Verkauf der Videos.

Die Sache mit Backlink hatten wir auch schon mal. Der Passus steht da wahrscheinlich, weil YT eben einfach und schnell Backlinks abgreifen wollte. Den Link zu YT setzt keiner, deswegen wird man da niemals Probleme bekommen.

Ansonsten kann ich nur den Tipp geben, den ich immer gebe: Meidet deutsche Quellen wo immer es geht. Weil Pixelio hier erwähnt wurde... Der Bekannte einer Bekannten wurde abgemahnt, weil er Autor_X_ pixelio.de und nicht Autor / pixelio.de in der Quellenangabe hatte. Das geht vom Urheber aus und ist reine Geldmacherei. Dafür ist die Abmahnung aber eigentlich nicht vorgesehen. So lange man sie trotzdem quasi als Geschäftsmodell missbrauchen kann und Urheber das auch tun, verteilt eure Backlinks aus den Quellenangaben ganz einfach nicht an deutsche Urheber.

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Hasenhuf
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Beitrag von Hasenhuf » 01.11.2012, 17:29

Eric78 hat geschrieben:Sobald du ein Youtube Video in deinen Content einbindest, machst du dir das Video zueigen. Das Gleiche gilt für fremde Fotos, fremde Texte und Musik, auch wenn es nur via iframe eingebunden wird. Das ist ein Urheberrechtsmissbrauch, sofern man keine Erlaubnis/Lizenz hat.
Unsinn, die Rechtsprechung ging schon vor Jahren davon aus, daß der durchschnittliche Nutzer weiß, daß Bilder von fremden Quellen eingebunden werden können, und die Einbindung daher ohne weiteres kein Zueigenmachen ist. Mittlerweile kann man bei Videos wohl auch davon ausgehen. Spätestens bei Videos mit Branding ist ein Zueigenmachen im urheberrechtlichen Sinne so gut wie ausgeschlossen. Da müßte man schon explizit behaupten, daß das über youtube eingebundene Video von einem selbst ist.
Eric78 hat geschrieben:
Melegrian hat geschrieben: Eine Sache wird doch wohl nicht dadurch zu Unrecht, weil der Urheber stillschweigend durch Unkenntnis einer Einbindung zustimmte, obwohl er Kenntnis erlangen hätte können.
Das Argument würde vor Gericht aber nicht bestehen. Denn der Urheberrechtsmissbrauchende steht als Erstes in der Pflicht sich die Erlaubnis bzw. Linzenz des Urhebers zu besorgen oder auf die Nutzung zu verzichten.
Nicht wenn man das Hochladen bei youtube ohne Deaktivierung der Einbindfunktion als entsprechende Willenserklärung verstehen darf. Das hat auch nichts mit Aushebeln deutscherer Gesetze zu tun, im Gegenteil.

Eric78 hat geschrieben:
Beloe007 hat geschrieben: Du kannst auch im Supermarkt wo "Kostenloses Probeexemplar" drüber steht wegen Diebstahl dran sein, weil jemand fremdes "Kostenloses Probeexemplar" draufgeschrieben hat. ;)
Stimmt.
Nö, tut aber auch nichts zur Sache, weil es was völlig anderes ist.
Eric78 hat geschrieben:Deswegen sollte man vorsichtig mit dem Einbetten von Videos sein, auch wenn man die Erlaubnis hat. Schließlich kann der Youtube-Nutzer das Video selbst geklaut haben.
Deswegen sollte man beim Einbetten genau so vorsichtig sein, wie beim Verlinken.

Barthel
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Beitrag von Barthel » 01.11.2012, 17:47

[quote="Hasenhuf]Nicht wenn man das Hochladen bei youtube ohne Deaktivierung der Einbindfunktion als entsprechende Willenserklärung verstehen darf. Das hat auch nichts mit Aushebeln deutscherer Gesetze zu tun, im Gegenteil.
[/quote]
In den Nutzungsbedingungen steht ganz klar steht, dass man die Videos auch zum Einbinden zur Verfügung stellt. Man kann ja nicht bei Verstößen davon ausgehen, dass die Nutzer die Bedingungen gelesen haben und bei der Einräumung von Rechten dann plötzlich das Gegenteil annehmen. Wer keine Einbindung möchte, muss diese Funktion aktiv abstellen.

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