Den Ärger kannst du dann direkt weiterleiten, weil man bei Youtube nur Sachen uppen darf, für die man Rechte besitzt. D.h. wenn du nur Videos aus Quellen einbindest, die du verklagen könntest, holst du dir bei denen dein Geld halt wieder.Eric78 hat geschrieben: Jedoch verbleibt natürlich nun immer noch das Risiko, wenn der Hochlader fremdes Material benutzt hat und ich dieses einbette, dann kann es Ärger mit dem originalen Urheber geben.
Das mit der kommerziellen Nutzung wurde ja schon geklärt. Damit ist nicht das Einbinden in Webseiten gemeint, sondern z.B. der Download und Verkauf der Videos.
Die Sache mit Backlink hatten wir auch schon mal. Der Passus steht da wahrscheinlich, weil YT eben einfach und schnell Backlinks abgreifen wollte. Den Link zu YT setzt keiner, deswegen wird man da niemals Probleme bekommen.
Ansonsten kann ich nur den Tipp geben, den ich immer gebe: Meidet deutsche Quellen wo immer es geht. Weil Pixelio hier erwähnt wurde... Der Bekannte einer Bekannten wurde abgemahnt, weil er Autor_X_ pixelio.de und nicht Autor / pixelio.de in der Quellenangabe hatte. Das geht vom Urheber aus und ist reine Geldmacherei. Dafür ist die Abmahnung aber eigentlich nicht vorgesehen. So lange man sie trotzdem quasi als Geschäftsmodell missbrauchen kann und Urheber das auch tun, verteilt eure Backlinks aus den Quellenangaben ganz einfach nicht an deutsche Urheber.