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Google startet Kampagne gegen Leistungsschutzrecht

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Bodo99
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Beitrag von Bodo99 » 05.12.2012, 18:11

Lammert ist empört, weil Google die Bundestagsabgeordneten nicht direkt über ihre Lobbysten schmiert. Google soll sich bitte an den normalen Schmierweg halten , so wie die Deutsche Bank und Krauss-Maffei Wegmann.

Lammert ist empört, weil Google den Leuten zeigt, an welchen Abgeordneten sie sich in einem demokratischen Staat wenden können. Jetzt nerven ihn diese Anrufe und Mails von diesen lästigen Wählern. Unerhört! Er hat schliesslich besseres für die Bilderberg-Konferenz vorzubereiten, statt sich mit dem Pöbel zu beschäftigen.

Lammert ist empört, weil die alten Medien den Bach runtergehen und nun jeder Hunz und Kunz mit seiner Meinungsfreiheit Meinung machen kann im Internet. Wie soll die Regierung denn da kritische Berichte per Handschlag mit dem Verlagskonzern verhindern?

Lammert ist empört, weil er die robots.txt nicht kennt oder nicht kennen will. Damit wäre die Sache dann nämlich gegessen, wenn alle Abgeordneten das mal begreifen würden.


Das darf nicht sein! Wo kommen wir dahin, wenn die Bürger nun selbst die Dinge in die Hand nehmen? In Deutschland herrscht noch Zucht und Ordnung. Treue Untertanten braucht das Land.

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GBK667
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Beitrag von GBK667 » 13.12.2012, 10:37

Neuigkeiten von Google & Belgische Zeitungsverlage mit denen es ja ähnliche "Probleme" gab was das benutzen von Artikeln für die Suchmaschine angeht

"Es soll ein Burgfrieden zum gegenseitigen Nutzen sein: Nach jahrelangem Rechtsstreit hat Google sich mit belgischen Zeitungsverlagen auf eine Zusammenarbeit verständigt. Google verband die Verkündung der Einigung mit Seitenhieben gegen Frankreich und Deutschland. "

https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpol ... 72639.html
Zuletzt geändert von GBK667 am 13.12.2012, 11:07, insgesamt 1-mal geändert.

GBK667
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Beitrag von GBK667 » 13.12.2012, 11:09

Jupp, vor allem hat google dabei doppelt gewonnen wenn ich das richtig erkenne.

- Nachdem die Copiepresse-Verlage zugesichert hatten, keine Strafzahlungen wegen Urheberrechtsverletzungen mehr einzufordern, wurden die Medien wieder in den Suchindex aufgenommen.
- Google verpflichtet sich dabei, in den Medien der Verlage, die in der Rechteverwertungsgesellschaft Copiepresse zusammengeschlossen sind, für seine Dienste zu werben. Die Verleger wollen im Gegenzug Google-Werbedienste wie AdWords nutzen, um neue Leser zu gewinnen und ihre Reichweite zu steigern

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Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 13.12.2012, 11:52

Wie soll das denn zu verstehen sein?
"Internet-freundliche Urheberrechtsreformen"
Soll sich nun die Gesetzgebung der einzelnen Länder an Google anpassen oder wie ist das gemeint?

superolli
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Beitrag von superolli » 13.12.2012, 12:43

Melegrian hat geschrieben:Wie soll das denn zu verstehen sein?
"Internet-freundliche Urheberrechtsreformen"
Soll sich nun die Gesetzgebung der einzelnen Länder an Google anpassen oder wie ist das gemeint?
.. ja, genau das. Und alle hier im Forum finden es toll und machen sich lustig. Unfassbar

GBK667
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Beitrag von GBK667 » 13.12.2012, 13:05

Najaa..nicht alle Gesetzgebungen sind sinnvoll..siehe Leistungsschutzrecht eben auch zum Beispiel..da ists kein Wunder das manche Google durchaus im Recht sehen.

Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 13.12.2012, 13:55

GBK667 hat geschrieben:nicht alle Gesetzgebungen sind sinnvoll
Stimmt, nur nach diesem Artikel soll sich aber Google dahingehend geäußert haben, dass die Niederlande, Australien, Großbritannien und Kanada "Internet-freundliche Urheberrechtsreformen" durchgeführt hätten.

Wenn ich dann aber lese, dass in Großbritannien und Kanada nicht einmal eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht werden muss, sondern bereits Mitschriften unters Urheberrecht fallen, dann wird doch das Urheberrecht dort noch weiter gefasst als in Deutschland.
Diese Rechtsprechung geht zurück auf die Entscheidung Walter v. Lane von 1900, in der einem Journalisten das Copyright an seinen wörtlichen Mitschriften von Reden eines Politikers zugesprochen wurde.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6 ... und_Kanada

Es geht doch somit meiner Meinung nach nicht darum, dass Deutschland ein strengeres Urheberrecht als Großbritannien und Kanada hätte, sondern ..., den Rest erspare ich mir. Jedenfalls, das darf doch wohl nicht wahr sein:
Um unnötige Bürokratie abzubauen will man ein Gesetz verabschieden, das die Arbeit im Internet stark vereinfacht.

Es soll möglich werden, die Arbeiten/Produkte ausländischer Eigentümer zu nutzen, ohne deren Kenntnis und ohne deren Erlaubnis.
https://www.street62.de/2012/11/25/urhe ... fen-toben/

Barthel
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Beitrag von Barthel » 13.12.2012, 16:14

Melegrian hat geschrieben: Wenn ich dann aber lese, dass in Großbritannien und Kanada nicht einmal eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht werden muss, sondern bereits Mitschriften unters Urheberrecht fallen, dann wird doch das Urheberrecht dort noch weiter gefasst als in Deutschland.
Es geht aber nicht um das Urheberrecht, sondern um Nutzungsrechte. Großbritannien hat so ziemlich der gesamten englischsprachigen Welt das Fair use / Fair dealing Prinzip gebracht, das in den USA am weitreichendsten ist. Über dieses Konstrukt ist es meistens überhaupt kein Problem, Teile eines Werkes zu zitieren. Wenn du das Material redaktionell verwurstest, kannst du oft sogar alles kopieren. Du kannst in den USA z.B. eine Artikel Stück für Stück zitieren, wenn du dich mit jedem Absatz dann in deinem eigenen Werk auseinandersetzen willst. Wie das in der Praxis funktioniert, kann man z.B. hier nachlesen: https://www.animenewsnetwork.com/copyright-policy

Fair use / Fair dealing ist KEIN Rechtsanspruch, sondern ein Prinzip, dass in der praktischen Rechtsprechung Anwendung findet. D.h. wenn du in Deutschland vier Sätze aus einem Artikel zitierst, läufst du schon Gefahr, eine Abmahnung oder Rechnung dafür zu erhalten. Etwas wie das hier würde dir sofort um die Ohren fliegen. In den USA, Großbritannien oder Kanada würde man nicht verstehen, wieso das Zitat ein Problem sein sollte. Ich habe es schon zig Mal gesagt: Das Urheberrecht ist nicht das Problem, das gibt es in jedem zivilisierten Land. Problematisch ist, wie restriktiv die Nutzung fremder Inhalte in Deutschland geregelt ist und zwar natürlich aus monetären Gründen.

Manche Verlage schicken dir einfach eine Rechnung im niedrigen dreistelligen Bereich, wenn sie dein Zitat zu lang finden und jedes Foto vom Hobbyknipster wird vor Gericht behandelt wie eine Aufnahme vom Profi. Das müsste man eigentlich nicht so handhaben und auch die gängige Abmahnpraxis verstößt oft gegen das geltende Recht, denn Abmahnungen sind nicht dazu da, um Geld mit ihnen zu verdienen. In Deutschland kannst du aber gleich tausendfach abmahnen, ohne das dir jemand unterstellt, dass du das primär tust, um damit Geld zu verdienen... Man könnte das auch genau andersrum sehen, aber wohin dann mit den ganzen arbeitslosen Anwälten?

Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 13.12.2012, 17:31

Barthel hat geschrieben:und jedes Foto vom Hobbyknipster wird vor Gericht behandelt wie eine Aufnahme vom Profi.
Das empfinde ich auch als lächerlich und die Schutzfrist für jedes Knipsbild von 70 Jahren über den Tod hinaus, die ist erst recht lächerlich. War ja nicht immer so, begann ja mit einer Schutzfrist von 5 Jahren und Aufnahmen, die vor 1965 entstanden sind, waren nur 25 geschützt, wobei die Schutzfrist für Fotos aus den 50er Jahren vor der nächsten Erhöhung bereits abgelaufen war. Doch dann kam noch ein Haken, abgelaufen sind nur Schutzfristen von Lichtbildern, wenn diese keine Dokumente der Zeitgeschichte sind. Letztere sind bis Ende 2015 geschützt und überall wo ein altes Auto oder Gebäude drauf zu sehen ist, könnte als Dokument der Zeitgeschichte ausgelegt werden.

Dieses Fair Use Prinzip ist aber nicht so sehr viel anders, als wie das Zitatrecht in Deutschland, nur etwas weiter gefasst, da nicht nur auf wissenschaftliche Werke begrenzt. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Bodo99
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Beitrag von Bodo99 » 13.12.2012, 17:35

Barthel hat geschrieben:aber wohin dann mit den ganzen arbeitslosen Anwälten?
In den Kongo oder Sudan. Wir brauchen dringend Entwicklungshelfer, die Staudämme bauen oder Brunnen bohren. Eine Umschulung ist durch das Arbeitsamt leicht zu ermöglichen. Alternativ braucht jede deutsche Stadt Laubsammler, Kaugummi- und Zigarettenstummel-Aufsammler sowie Hundekot-Reinigungs-Fachkräfte.

Barthel
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Beitrag von Barthel » 13.12.2012, 18:13

Das Zitatrecht in Deutschland ist auch nicht auf wissenschaftliche Werke begrenzt, es gibt da nur ein Problem:
"Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist."

D.h. das Zitat darf nur eine bestimmte Länge haben und diese Länge ist völlig willkürlich. Ein Beispiel:
https://www.bildblog.de/44617/torwartto ... n-doppelt/

Das erste Zitat ist vier Sätze lang und die ersten zwei sind für den Artikel völlig unerheblich. Dafür haben andere schon eine Rechnung bekommen, z.B. er hier: https://www.xing.com/net/internetundrec ... lung-39897

Und die Rechnung lag in einem Fall so um 260 Euro. Ob man die bezahlen muss, ist die Frage, aber wenn man nicht zahlt, kommt halt die Abmahnung. Und wenn man die nicht bezahlen will, dann geht es vor Gericht. Wegen vier Sätzen. Das ist Wahnsinn, der so auch nicht im Gesetz steht, sondern einfach nur durch die Praxis begünstigt wird, im Zweifel immer für den Urheber zu sein. Im englischsprachigen Raum genießt du gerade im Nachrichtenbereich so ziemlich Narrenfreiheit, da musst du dir in einem Newsbeitrag über Zitate keine Gedanken machen und Newsbeitrag meint nicht "Nachrichtenseite", sondern gilt auch für Blogs, wo man ab und an mal über Neuigkeiten schreibt.

Also bezogen auf den Xing Beitrag:

"Hey Leute, Manfred Blub vom Supermagazin (verlinkt) hat geschrieben, dass Gammelband ein neues Album rausbringt:

[vier Sätze langes Zitat]

Ich freu mich drauf, denn Gammelband habe ich schon immer gerne gehört. War letzte Woche auch auf einem tollen Konzert von ihnen."

Drei Sätze von dir, vier Sätze zitiert - in Deutschland höchst problematisch. Lösen kannst du das Problem ganz einfach, indem du den Text umschreibst und die Quelle NICHT verlinkst, damit sie nicht auf dich aufmerksam wird. So, und wer genau hat jetzt den Nachteil? Ich würde sagen: die deutsche Quelle. Aber ich habe es schon oft geschrieben: in Deutschland ist man einfach zu dumm, das zu erkennen.

Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 13.12.2012, 19:15

Barthel hat geschrieben:Das Zitatrecht in Deutschland ist auch nicht auf wissenschaftliche Werke begrenzt, ...
Nee, nee, nee, ich habe das bisher immer anders verstanden.

Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1. wissenschaftliches Werk
2. Sprachwerk (Was sind Sprachwerke? Theaterstücke, Rundfunkübertragungen?)
3. Werkes der Musik

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html

Und da es sich bei einer Webseite, die ein Zitat übernimmt, weder um ein Sprachwerk noch um ein musikalisches Werk handelt, bleiben meiner Meinung nach nur noch wissenschaftliche Werke übrig, bei denen das Zitieren ausdrücklich zulässig ist. Der Rest entfällt dann auf "sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist" nach meinem Verständnis zum Beispiel auf Schulbücher usw. nach § 46 und für Nachrichten entsprechend § 49, nur habe ich den 49er bis heute nicht so richtig verstanden.

Jedoch ist es nach § 49 Absatz 1 mehr oder weniger zulässig, wenn die Nachrichten politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen betreffen. Der Abgemahnte von Deinem Beispiel schreibt aber das er eine Seite mit CD-Kritiken und Konzertberichten hatte, somit ein anderer Bereich.

Alles Geschriebene nur meine allgemeine Meinung und Auffassung, bin kein Anwalt und kein Rechtsexperte.

Barthel
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Beitrag von Barthel » 13.12.2012, 19:24

Alles, was in einer Sprache ausgedrückt wird (z.B. auch in einer Programmiersprache), ist ein Sprachwerk. Dazu noch eine Priese Schöpfungshöhe und schon ist das Sprachwerk urheberrechtlich geschützt. Die Punkte 1-3 heben nur hervor ("insbesondere").

1. Wissenschaftliche Arbeit, ist auch ein Sprachwerk.
2. Veröffentlichung in einem selbstständigen Sprachwerk, d.h. das Zitat ist Teil eines eigenen Textes und steht nicht alleine.
3. Musik dürfte auch ein Sprachwerk sein (Notensprache), hier geht es wohl um solche Sachen wie Samples. Auch hier verwendest du wieder kurze Zitate im eigenen Werk, sie 2.

Bin zwar auch kein Anwalt, aber so wird es sein ;)

Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 13.12.2012, 19:34

Ja, habe auch noch was gefunden. Hätte ich jetzt weniger vermutet, dass Computerprogramme zu den Sprachwerken zählen. Nun gut, sind ja in einer Programmiersprache geschrieben.
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html

Bei den Schriftwerken würde ich jetzt mal mit Literatur beginnen.

Lew Tolstoi schrieb in Krieg und Frieden über die Zustände im alten Russland: Zitat
Dann eine Auseinandersetzung mit dem Zitat.

Somit doch nicht so eng gefasst, wie ich bisher immer annahm.

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