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.. ja, genau das. Und alle hier im Forum finden es toll und machen sich lustig. UnfassbarMelegrian hat geschrieben:Wie soll das denn zu verstehen sein?
Soll sich nun die Gesetzgebung der einzelnen Länder an Google anpassen oder wie ist das gemeint?"Internet-freundliche Urheberrechtsreformen"
Stimmt, nur nach diesem Artikel soll sich aber Google dahingehend geäußert haben, dass die Niederlande, Australien, Großbritannien und Kanada "Internet-freundliche Urheberrechtsreformen" durchgeführt hätten.GBK667 hat geschrieben:nicht alle Gesetzgebungen sind sinnvoll
https://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6 ... und_KanadaDiese Rechtsprechung geht zurück auf die Entscheidung Walter v. Lane von 1900, in der einem Journalisten das Copyright an seinen wörtlichen Mitschriften von Reden eines Politikers zugesprochen wurde.
https://www.street62.de/2012/11/25/urhe ... fen-toben/Um unnötige Bürokratie abzubauen will man ein Gesetz verabschieden, das die Arbeit im Internet stark vereinfacht.
Es soll möglich werden, die Arbeiten/Produkte ausländischer Eigentümer zu nutzen, ohne deren Kenntnis und ohne deren Erlaubnis.
Es geht aber nicht um das Urheberrecht, sondern um Nutzungsrechte. Großbritannien hat so ziemlich der gesamten englischsprachigen Welt das Fair use / Fair dealing Prinzip gebracht, das in den USA am weitreichendsten ist. Über dieses Konstrukt ist es meistens überhaupt kein Problem, Teile eines Werkes zu zitieren. Wenn du das Material redaktionell verwurstest, kannst du oft sogar alles kopieren. Du kannst in den USA z.B. eine Artikel Stück für Stück zitieren, wenn du dich mit jedem Absatz dann in deinem eigenen Werk auseinandersetzen willst. Wie das in der Praxis funktioniert, kann man z.B. hier nachlesen: https://www.animenewsnetwork.com/copyright-policyMelegrian hat geschrieben: Wenn ich dann aber lese, dass in Großbritannien und Kanada nicht einmal eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht werden muss, sondern bereits Mitschriften unters Urheberrecht fallen, dann wird doch das Urheberrecht dort noch weiter gefasst als in Deutschland.
Das empfinde ich auch als lächerlich und die Schutzfrist für jedes Knipsbild von 70 Jahren über den Tod hinaus, die ist erst recht lächerlich. War ja nicht immer so, begann ja mit einer Schutzfrist von 5 Jahren und Aufnahmen, die vor 1965 entstanden sind, waren nur 25 geschützt, wobei die Schutzfrist für Fotos aus den 50er Jahren vor der nächsten Erhöhung bereits abgelaufen war. Doch dann kam noch ein Haken, abgelaufen sind nur Schutzfristen von Lichtbildern, wenn diese keine Dokumente der Zeitgeschichte sind. Letztere sind bis Ende 2015 geschützt und überall wo ein altes Auto oder Gebäude drauf zu sehen ist, könnte als Dokument der Zeitgeschichte ausgelegt werden.Barthel hat geschrieben:und jedes Foto vom Hobbyknipster wird vor Gericht behandelt wie eine Aufnahme vom Profi.
In den Kongo oder Sudan. Wir brauchen dringend Entwicklungshelfer, die Staudämme bauen oder Brunnen bohren. Eine Umschulung ist durch das Arbeitsamt leicht zu ermöglichen. Alternativ braucht jede deutsche Stadt Laubsammler, Kaugummi- und Zigarettenstummel-Aufsammler sowie Hundekot-Reinigungs-Fachkräfte.Barthel hat geschrieben:aber wohin dann mit den ganzen arbeitslosen Anwälten?
Nee, nee, nee, ich habe das bisher immer anders verstanden.Barthel hat geschrieben:Das Zitatrecht in Deutschland ist auch nicht auf wissenschaftliche Werke begrenzt, ...
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;