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Nebengewerbe nachträglich anmelden (3,5 Jahre Verspätung)?

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Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 07.03.2013, 13:32

Ich sehe das so, bei der Arbeitsagentur bis Du der Meldepflicht nicht nachgekommen, falls es unter dieser Grenze meldepflichtig ist, was ich nicht so genau weiß. In diesem Fall könnten sie Deine Leistungen kürzen und das eventuell auch noch nachträglich. Du müsstest dann nicht nur den normal verrechneten Satz zurückzahlen, sondern auch dass, was wegen Pflichtverletzung eigentlich einbehalten worden wäre. Nun gut, ob es so gehandhabt wird und möglich ist, damit kenne ich mich nicht aus.

Doch vom Finanzamt, wenn Du als Kleingewerbetreibender keine Befreiung von der Umsatzsteuer beantragt hast, was Du ja nicht hast, dann hättest Du bereits seit zwei Jahren Umsatzsteuer verrechnen und abführen müssen. Das dann bei einigen Umsätzen keine fällig geworden wäre, ist eine andere Sache, denn dafür hättest Du die richtigen Angaben machen müssen. Nachträglich sich noch auf eine Befreiung von der Umsatzsteuer zu berufen, dürfte meiner Meinung nach kaum noch möglich sein.

Als Freiberufler sollte es hingegen genügen, wenn Du in diesem Jahr Deine Steuerklärung abgibst, mit einer Einnahme-Überschussrechnung mit Umsätzen aus freiberuflicher Tätigkeit. Nur müsste diese freiberufliche Tätigkeit anerkannt werden. Ich denke da könnte Gewerbeamt, IHK oder Finanzamt mit Einspruch kommen, nur ob die das bei einem Kleingewerbe machen werden, vielleicht akzeptiert ja das Finanzamt einfach die Steuererklärung.
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