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Nebengewerbe nachträglich anmelden (3,5 Jahre Verspätung)?

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Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 07.03.2013, 13:32

Ich sehe das so, bei der Arbeitsagentur bis Du der Meldepflicht nicht nachgekommen, falls es unter dieser Grenze meldepflichtig ist, was ich nicht so genau weiß. In diesem Fall könnten sie Deine Leistungen kürzen und das eventuell auch noch nachträglich. Du müsstest dann nicht nur den normal verrechneten Satz zurückzahlen, sondern auch dass, was wegen Pflichtverletzung eigentlich einbehalten worden wäre. Nun gut, ob es so gehandhabt wird und möglich ist, damit kenne ich mich nicht aus.

Doch vom Finanzamt, wenn Du als Kleingewerbetreibender keine Befreiung von der Umsatzsteuer beantragt hast, was Du ja nicht hast, dann hättest Du bereits seit zwei Jahren Umsatzsteuer verrechnen und abführen müssen. Das dann bei einigen Umsätzen keine fällig geworden wäre, ist eine andere Sache, denn dafür hättest Du die richtigen Angaben machen müssen. Nachträglich sich noch auf eine Befreiung von der Umsatzsteuer zu berufen, dürfte meiner Meinung nach kaum noch möglich sein.

Als Freiberufler sollte es hingegen genügen, wenn Du in diesem Jahr Deine Steuerklärung abgibst, mit einer Einnahme-Überschussrechnung mit Umsätzen aus freiberuflicher Tätigkeit. Nur müsste diese freiberufliche Tätigkeit anerkannt werden. Ich denke da könnte Gewerbeamt, IHK oder Finanzamt mit Einspruch kommen, nur ob die das bei einem Kleingewerbe machen werden, vielleicht akzeptiert ja das Finanzamt einfach die Steuererklärung.
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GekkoP
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Beitrag von GekkoP » 07.03.2013, 17:47

@Melegrian

Das ist die bisher hilfreichste Nachricht in diesem Thread. Vielen Dank!

Dann werde ich es wohl beim Gewerbeamt abklären, ob das wirklich so ist, dass ich nachträglich keine Umsatzsteuerbefreiung beantragen kann? Ich mein ich hab ja pro Jahr im Schnitt nie die Schwelle überschritten.

Wenn das wirklich so wäre, dass ich noch Umsatzsteuer nachträglich zahlen muss, obwohl ich ja eigentlich Kleingewerbetreibender wäre, dann müsste ich mich wirklich als Freiberufler anmelden.

Aber das werd ich dann mal nochmal beim Gewerbeamt abklären :)

Denn es wäre etwas seltsam, da ich ja bei den Affiliate-Netzwerken überall angekreuzt habe, dass ich Privatmann bin und deshalb eben ohne Vorsteuer /MWST die Rechnungen ausgestellt werden an mich.

kanuddel
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Beitrag von kanuddel » 07.03.2013, 21:17

Naja, er hat doch im jahr 2010 damit angefangen. Und bis heute noch keine 2010er Steuererklärung gemacht. Von daher sehe ich das relativ unproblematisch. Er hat lediglich sein Gewerbe zu spät angemeldet wenn er es jetzt anmeldet und 2010 als Gründung angibt. Das ist zwar auch nicht ganz ohne, aber richtig problematisch wird es doch erst, wenn er in der Steuererklärung da was nicht angibt und die es rauskriegen.
Also Gewerbe rückwirkend anmelden und Steuererklärung von 2010 machen.
Wie hoch da eventuelle Strafen wegen der verspäteten Anmeldung sind, und ob er teilweise Sozialleistungen zurückzahlen muss (z.B. für monaten in denen er zuviel verdient hat) wird ihm nur ein Steueranwalt sagen können. Oder dann eben das Amt ;)