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Neue Bildersuche: Fotografenverband klagt gegen Google

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Rem
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Beitrag von Rem » 26.04.2013, 21:27

Das wird insofern spannend:
https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpol ... ml#ref=rss
Ich tippe darauf, dass der Fotografenverband Recht bekommt. :wink:
Und darüber wäre ich ziemlich froh.

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Beitrag von GBK667 » 26.04.2013, 21:36

Sauber! Aber trotzdem Mist das es nur auf Deutschland bezogen ist. Ich verstehe nicht, das nicht weltweit Künstlerverbände und auch große Webseiten die vor allem durch Kunst/Bilder die Besucher bekamen gegen den Schei# klagen.

Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 27.04.2013, 11:28

Wenn Freelens diesen Rechtsstreit verlieren sollten, dann könnte nach meiner Meinung mal gleich die ganze Rechtsprechung einschließlich aller Gesetzeswerke auf den Müll geworfen werden.

Das noch nicht mehr weltweit klagen, wird möglicherweise zum Teil daran liegen, dass so ein Rechtstreit sich über Jahre und über Instanzen hinziehen kann und mit richtigen Kosten verbunden sein dürfte. Die Urheberrechte werden auch nicht weltweit einheitlich ausgelegt.
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Shop_SEO
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Beitrag von Shop_SEO » 27.04.2013, 18:17

Ich glaube, die Klage wird daran scheitern, dass gegen etwas geklagt wird, was es in D noch gar nicht gibt. Meine Browser zeigen mir weiterhin die alte Suche an, dass I-Phone (laut Artikel gibt es da schon das neue Design) eines Kollegen dito.

Außerdem kann jeder Bildurheber der Verwendung seiner Bilder wiedersprechen. Wenn er dadurch weniger Besucher auf seiner Webseite hat: sein Problem. Schließlich ist die Dienstleistung von Big G freiwillig und sie verweisen ja sogar mit 4 Links auf die Bilder (was angeblich einen höheren CTR ergibt).

In Wahrheit sind doch die meisten nur sauer, dass sie nicht mehr auf Übersichtsseiten erscheinen und damit nicht sofort sichtbar sind.

Was wäre denn, wenn Big G die Bildsuche einfach abschalten würde? Dann würden aber reichlich viele von den jetzt "Betroffenen" sehr doof aus der Wäsche schauen, denn dann wäre ihr Geschäftsmodell gegen die Wand gefahren.

Das hat im Gegenteil zu kompletten Büchern mit Urheberrecht nicht das geringste zu tun, wie groß die Bilder gezeigt werden - man kann es ja verhindern und über die Auflösung der Bilder im Web und andere Methoden auch steuern, ob die von Dritten verwendbar wären.

Es geht doch nur um Besucher und Klicks.

Wenn ich Mr. Big G wäre, würde ich die Bildersuche in D einfach bis zur Entscheidung des Gerichts komplett still legen. Würde den meisten Bildurhebern wahrscheinlich erheblich mehr weh tun als der Suchmaschine.

Rem
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Beitrag von Rem » 27.04.2013, 21:24

Das hat im Gegenteil zu kompletten Büchern mit Urheberrecht nicht das geringste zu tun, wie groß die Bilder gezeigt werden
Ich bring Dir ein Beispiel:
Wenn Du zu Fotograph A gehst und Dir ein nettes Passbild machst, und dann dieses Passbild auf Deiner Webseite veröffentlichs - ohne Bewilligung - kann Dich der Fotograph verklagen. ER IST DER URHEBER. URHEBER: alleinige Entscheidungsgewalt, was mit Werk geschieht. Punkt.

Dann hat das BGH bereits geregelt, dass Thumbnails in SERPS in Ordnung gehen. Das ist jetzt einfach mal die Grenze. Egal, was in der Robots.txt drinsteht.

Aber klar, rein theoretisch kann ich Google in der robots.txt für den Folder "pictures" aussperren. Aber:
- eine Rechtskonforme Google Bildersuche bringt Traffik
- eine womöglich illegale Google Bildersuche bringt (+/-) nur Google Verdienst. UND GENAU DAS IST DOCH DAS PROBLEM.

Ich würde bestimmt nicht zuerst an der robots.txt ansetzen, wenn ich das Budget hätte, Google vor Gericht zu zerren...

Das jetzt Freelens vor Gericht zieht, ist begrüssenswert, denn damit wird allen nochmals ganz klar vor Augen geführt, welche Grenzen hierzulande geduldet werden.

Kann ja nicht sein, dass jeder Monopolist sich alles erlauben darf...
Und das dieses Beispiel dann Nachahmer findet.

Soll ich dann plötzlich hunderte von "Diensten" in der robots.txt einsetzen? Wie kurios wäre das denn.

Nein: eine klare Rechtssprechnung zum Thema "Snippet" und "Thumbnail"-Grösse erspart uns allen viel - wirklich viel Ärger.
Zuletzt geändert von Rem am 27.04.2013, 21:28, insgesamt 1-mal geändert.

Vegas
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Beitrag von Vegas » 27.04.2013, 21:25

Ja, wie schon beim Leistungsschutzrecht, es geht rein ums Geld und liebgewonnene Pfründe. *edit, Rem war schneller*
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Rem
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Beitrag von Rem » 27.04.2013, 21:34

@Vegas: ich denke aber zuerst an mich ;-)
Ich liebe meine Pfründe.

Aber das Leistungsschutzrecht ist ein wenig ein extremes Beispiel, weil es nur den Grossen NEU etwas bringt... Ich bin gegen eine solche Bevorzung von Verlagen.

Die Bilder hingegen gehen uns alle etwas an. 8)
Also Du und ich und der Spiegel mit seiner Propaganda.

GBK667
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Beitrag von GBK667 » 27.04.2013, 22:44

Naja beim Leistungschutzrecht ging es wirklich nur um das Geld. Bei der Bildersuche sind aber eben nicht nur wir Webseitenbetreiber, SEO's, Firmen, kommerzielle Künstler, Fotografen betroffen. auch diejenigen die ihre Kunst zeigen wollen weil es ihr Hobby ist in manchen Fällen wohl ihre "Leidenschaft" die zwar keine Kohle verdienen (wollen) aber die Bilder hochladen damit sie gesehen werden und die Leute wissen von wem sie sind und was dahintersteckt, es geht um Aufmerksamkeit und nicht zuletzt das Recht am eigenen Werk.

..dieses ist ziemlich wenig wert wenn das Bild in voller oder fast voller Qualität direkt bei Google zu finden ist.

Shop_SEO
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Beitrag von Shop_SEO » 28.04.2013, 10:59

@Rem, wer Urheber ist, musst Du mir nicht erklären, ich komme aus der Branche und bin daher sehr häufig mit Urheber- und Nutzungsrechtfragen konfrontiert.

Nichtsdestotrotz wird das Passbild vom Fotografen im Web erst auffindbar, wenn es jemand dort einstellt. Geschieht dies ohne Einwilligung, ist die Größe egal, das hat auch nichts mit den Thumbnail-Urteilen zu tun.

Aber prompt kommt nun die Argumentation, auf die ich gewartet habe: Ihr wollt beides: Entscheidungsfreiheit, wie groß Google Eure Bilder zeigen darf und gleichzeitig gefälligst den kostenlosen Traffic über Google, um Einnahmen zu erzielen (wahrscheinlich mit Google Adsense).

Übrigens gibt es Möglichkeiten, Google nur Thumbnails auszuliefern und das Bild in voller Größe nur auf der eigenen Site zu zeigen.

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Beitrag von GBK667 » 28.04.2013, 11:39

"Übrigens gibt es Möglichkeiten, Google nur Thumbnails auszuliefern und das Bild in voller Größe nur auf der eigenen Site zu zeigen."

Gemacht..getan im Februar. Das Resultat war das Leute nicht mehr auf die Seite gingen sondern wohl die großen Bilder der anderen auf Google ansahenweil sie dort auf Google bleiben konnten. Lediglich mit der Masche das die Bilder dort in groß sichtbar sind, aber die Leute wieder auf meiner Seite landen wenn sie ein Bild in kompletter Größe sehen wollen kann man wieder mehr Traffic bekommen.

"Aber prompt kommt nun die Argumentation, auf die ich gewartet habe: Ihr wollt beides: Entscheidungsfreiheit, wie groß Google Eure Bilder zeigen darf und gleichzeitig gefälligst den kostenlosen Traffic über Google, um Einnahmen zu erzielen "

Da google auch so schon davon profitiert das Leute ihre SUMA nutzen ..was ist daran jetzt falsch?

Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 28.04.2013, 12:52

Shop_SEO hat geschrieben:Aber prompt kommt nun die Argumentation, auf die ich gewartet habe:
Nein, Deine Argumentation ist es, die nach meiner Meinung daneben liegt.
Shop_SEO hat geschrieben:Ihr wollt beides: Entscheidungsfreiheit, wie groß Google Eure Bilder zeigen darf und gleichzeitig gefälligst den kostenlosen Traffic über Google, um Einnahmen zu erzielen (wahrscheinlich mit Google Adsense).
Genau, Du hast es erkannt. Fotografen, Künstler usw. möchten die Entscheidungsfreiheit behalten, wie mit ihren Werken umgegangen wird, denn genau dieses Recht besitzen Urheber und dieses Recht kann Google nicht aushebeln wollen.

Google wurde nur zugebilligt, zumindest habe ich das so in Erinnerung, Bilder ohne ausdrückliche Erlaubnis der Urheber nur dann einsammeln zu dürfen, wenn diese nicht größer als Thumbnails, also nur als Miniaturbilder in den Suchergebnissen präsentiert werden. Für alles andere wurde Google bisher kein Recht zugesprochen, zumindest weiß ich nichts davon.
Möchte Google Bilder nun größer als Thumbnails präsentieren, so sind nach deutschem Recht (so wie ich das Recht verstehe) nicht die Fotografen, Künstler usw. verpflichtet Google per robots.txt auszuschließen, wenn sie das nicht möchten, sondern Google hat die Urheber um ihre ausdrückliche Erlaubnis zu fragen.

Ist das so schwer zu verstehen, dass Google als Suchmaschine weder Texte in voller Länge noch Bilder in voller Größe ausliefern kann, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen? Als Suchmaschine steht Google jedoch das Recht zu, dass eine als kurze Snippets und das andere als Thumbnails zu präsentieren.

Shop_SEO
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Beitrag von Shop_SEO » 28.04.2013, 14:43

Schon erstaunlich: Alle wollen von Google "benutzt" werden, um Besucher zu kriegen, aber sich dann gleichzeitig nicht die Arbeit machen, Google nur Thumbnails auszuliefern.

Wer nicht will, dass seine Bilder in Google auftauchen (in welcher Größe auch immer), soll einfach dafür sorgen, dass die Spider keinen Zugriff auf die Bilder bekommen - aber genau das wollt Ihr nicht: Ihr wollt ja in Google unbedingt drin sein, aber bitte schön nur so, wie es Euch gefällt und bitte schön ohne Kosten.

Und der Vergleich mit Büchern hinkt: Wenn ich ein komplettes Buch kostenlos online lesen kann, kaufe ich es nicht mehr.

Wenn ich ein Foto in Vollgröße auf Google betrachten kann, betrachte ich es - ich hätte es bestimmt nicht gekauft, wenn Google mir nur einen Thumbnail liefern würde. Ja, ich hätte die Webseite des Fotografen besucht - aber immer noch nur betrachtet. Und wenn ich ab morgen Vollbilder sehen kann und sie gefallen mir, gehe ich bestimmt erst recht auf die Website des Fotografen, um sein Portfolio zu betrachten.

Es geht doch um die Verwendung der Bilder durch Dritte, nicht um das Bewerben der Bilder durch eine Suchmaschine (vergleichbar mit einem Ausstellungskatalog).

Wenn Google nun 4 Links auf die Ursprungswebsite setzt, sollten sich die Fotografen freuen, statt zu lamentieren, denn nur so werden sie bekannt.

Nachtrag: Ich habe schon häufiger Passfotos machen lassen, noch nie habe ich dabei eine Nutzungsvereinbarung zu Gesicht bekommen, die die Verwendung einschränkt. Hinzu kommt dabei noch das Problem mit dem Recht am eigenen Bild und die Frage nach der "Schöpfungshöhe" bei Passbildern. Insofern passt das Beispiel nicht. Ein Landschaftsarchitekt, der einen Mitarbeiter vorbeischickt, um bei mir 20 qm Rollrasen zu verlegen, hat auch kein Mitspracherecht, wann ich Rasen mähen darf und wie kurz etc.. Ein Landschaftsarchitekt, der meinen Park hinter der Villa komplett plant und gestaltet jedoch sehr wohl, wenn ich dort größere Änderungen vornehmen will.

Jetzt fehlt mir nur noch die Villa mit Park.

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Beitrag von GBK667 » 28.04.2013, 15:50

Viel Spaß dabei dich mit ähnlichen Kommentaren wie deinem rumschlagen zu müssen wenn mal früher oder später komplette Artikel direkt bei Google gelesen werden können ohne das dafür noch deine Webseite besucht werden müsste und du dann versuchst zu rechtfertigen das du die Rechte am Artikel hast und gefälligst für deine Arbeit entlohnt werden möchtest ;-)

Shop_SEO
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Beitrag von Shop_SEO » 28.04.2013, 16:24

@GBK667, wenn ich für meinen Kommentar entlohnt werden wollte, würde ich ihn wohl kaum freiwillig und kostenlos hier reintippern.

Also hinkt auch dieser Vergleich mal wieder gewaltig.

Und ich bleibe dabei: Wer nicht will, dass seine Fotos bei Google abgebildet werden, kann das verhindern. Darf dann aber nicht rumjammern, dass er bei Google in der Bildsuche nicht gefunden wird und damit der Traffic in den Keller geht. Und das ist immer noch etwas völlig anderes, als komplette Bücher ins Web zu stellen, so dass der Autor 0 Chance hat, dem interessierten Leser noch ein Exemplar zu verkaufen.

Google war noch nie eine gemeinnützige Organisation mit dem Anspruch, Webmastern Besucher zu verschaffen, die es scheinbar ohne Google nicht auf die Reihe kriegen.

In den ca. 30 Jahren, die ich mich mit dieser Thematik beschäftige, habe ich im übrigen von Autoren, Fotografen und Jinglekomponisten grundsätzlich - soweit möglich und bezahlbar - die zeitlich, räumlich und medial uneingeschränkten Nutzungsrechte erworben und das Recht zur Bearbeitung - nur so kann ich frei entscheiden, wann, wo und wie ich deren Werke einsetze. Außerdem bin ich selbst als "Urheber" unterwegs und muss oft genug erleben, dass ich leer ausgehe - ist halt in Zeiten des WWW so und ich kann das nur begrenzt beeinflussen. Selbst Meldungen der VG Wort, dass ein deutscher Verlag Texte von mir zitiert bedeuten noch lange nicht, dass ich Geld dafür sehe. Ist dann quasi für "Ruhm und Ehre", von denen ich leider nicht leben kann.

Ganz interessant ist das Thema Urheberecht für die Interessierten, wenn es um geschaffene Werke im Angestelltenverhältnis geht.

thaiseo
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Beitrag von thaiseo » 29.04.2013, 04:10

Shop_SEO hat geschrieben:
Und ich bleibe dabei: Wer nicht will, dass seine Fotos bei Google abgebildet werden, kann das verhindern. .
mal eine Frage dazwischen, was waehre Google wenn die Nutzerer nicht Ihre Bilder und Beitraege kostenlos zu Verfuegung stellen wuerde.
Also welchen Stellenwert haette Google dann?

Es ist eine Symbiose eingegangen worden, die Nutzer stellen Google Texte und Bilder kostenlos zu Verfuegung, dafuer gibt Google Traffic weiter, im Gegenzug konnte Google durch die Verarbeitung der Texte und Bilder Werbung paltzieren, die es sich sehr gut bezahlen lassen hat.
Shop_SEO hat geschrieben:
Google war noch nie eine gemeinnützige Organisation
aber von den Webmastern erwartest du das
Shop_SEO hat geschrieben:
habe ich im übrigen von Autoren, Fotografen und Jinglekomponisten grundsätzlich - soweit möglich und bezahlbar - die zeitlich, räumlich und medial uneingeschränkten Nutzungsrechte erworben und das Recht zur Bearbeitung


Siehst du du schreibst es selber, du hast bei denen ein Nutzungsrecht erworben, du hast also etwas bezahlt, die Bezahlung die Google gegeben hat war der Traffic, den sie jetzt stehlen wollen

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