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Da frag mal GBK667, bin gespannt wie er darauf reagiert. 70 Prozent Einbruch bei Einführung der neuen Bildersuche, wenn ich mich richtig erinnere. Doch die Frage kann er Dir besser beantworten.Shop_SEO hat geschrieben:4. Ob der Traffic abnimmt, weiß derzeit niemand, Google behauptet das Gegenteil. Für beide Aussagen steht der Beweis noch aus.
Du verdrehst ständig, selbstverständlich kann man seine Wohnung verriegeln. Doch darf man deshalb etwas aus einer unverschlossenen Wohnung entwenden, bei dem gerade die Tür aufstand? Sicher ein etwas hinkender Vergleich, doch so argumentierst Du. Es geht zum Teil nicht darum, was technisch möglich ist, sondern wer von zwei Seiten die Rechte der anderen Seite verletzt oder zumindest nicht respektiert.Shop_SEO hat geschrieben:5. Wie wiederholt gesagt: Niemand ist gezwungen, seine Bilder für Google zugänglich zu machen.
Natürlich gibt es die neue Bildersuche bereits: auf google.comShop_SEO hat geschrieben:Ich glaube, die Klage wird daran scheitern, dass gegen etwas geklagt wird, was es in D noch gar nicht gibt.
also GBK667 hat ja schon einen grossen Teil dazu gesagt, das man kostenlose anbietet um Nutzer zb besser zu binden, besser deren Daten nutzen zu koennen, also nach der langen Zeit im Internet die du da bist solltest du dieses wissenShop_SEO hat geschrieben:
2. Ist zumindest mir bei der Bildersuche noch nie Werbung untergekommen, also verdient Google da nichts dran.
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Warum? Rechtlich halte ich (und nicht nur ich) die alte (aktuelle) Bildersuche für problematischer.Melegrian hat geschrieben:Wenn Freelens diesen Rechtsstreit verlieren sollten, dann könnte nach meiner Meinung mal gleich die ganze Rechtsprechung einschließlich aller Gesetzeswerke auf den Müll geworfen werden.
Wenn etwas problematisches (kleine Kopien von Bildern) für rechtens befunden wird, dann sehe ich es als weniger kritisch, wenn etwas weniger problematisches (Einbinden) auch für rechtens befunden wird. Wenn dagegen etwas weniger problematisches für nicht rechtens befunden wird, nur weil der Kläger "größer" ist, dann würde das doch ein schlechteres Licht auf die Rechtsprechung werfen als ersteres.Melegrian hat geschrieben:Doch wenn es sich bei der Klägerin nicht nur um eine einzelne Person, sondern um einen Verband handelt, bei den Bildern nicht nur um Thumbnails sondern um größere Bilder, sollte es um die Aussichten eigentlich besser bestellt sein. Urteilt aber ein Gericht wieder nur zu Gunsten des Stärkeren und versucht das Urteil durch juristische Spitzfindigkeiten zu rechtfertigen (und viel etwas anderes war es bisher nach meiner Meinung halt nicht), wozu sollte dann noch die ganze Rechtsprechung einschließlich aller Gesetzeswerke gut sein?
Für viele Juristen war und ist nach wie vor die Begründung nicht verständlich, gerade weil die was davon verstehen.Melegrian hat geschrieben:... die Begründung war für Normlasterbliche, die kein Jura studiert haben, eher schwer verständlich.