Was meint Ihr zu dem Entscheid von Bundesgerichtshof zum Thema über die Zulässigkeit persönlichkeitsrechtsverletzender Suchergänzungsvorschläge bei "Google"?
Was viele auch bei Gericht nicht begreifen ist, das man auch B sagen muß nach A.
Warten wir mal ab, bis der Verteidiger von der NSU Tante alle negativen Sachen von Google aus den Vorschlägen raus nimmt. Und die Rechten damit solange weitermachen bis der Vorschlag bei Adolf Hitler nur noch "der Beste" lautet.
Spätestens bis dann werden hier in Deutschland das Ganze neu überdenken.
Schließlich verliert man seine Grundrechte nicht, nur weil man die falsche Partei wählt.
Hmm..wtziges Beispiel..aber wenn ich Adolf Hitler eingebe sind da sowieso keinerlei beleidigende Vorschläge
die top 5 sind z.B "mein kampf" "lebenslauf" "zitate" "wiki" "steckbrief" okay der neunte vorschlag "vegetarier" hats in sich..gleich mal google anrufen!!!