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Naja, da hast du es jetzt aber aus dem Kontext gerissen. Da steht, dass du in dem Fall keinen eigenen Jugendschutzbeauftragten brauchst, wenn du dich einem anerkannten Verein zur Selbstkontrolle anschliesst der dir den Jugendschutzbeauftragten stellt. Das ist ja schon ein Unterschied. Und besagte Vereine sind oft nicht wesentlich billiger als ein professioneller Beauftragter.zottel hat geschrieben: Also wenn DU weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigst und unter 10 mio Zugriffen hast kann man auf den Jugendschutzbeauftragten verzichten.
Nein - derzeit ist das noch keine Vorschrift.zottel hat geschrieben:Muss man einen JUGENSCHUTZBEAUFTRAGTEN auf seiner Seite benennen ???