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Da gilt das selbige - der Jugendschutz beschränkt sich ja nicht nur auf Bilder. Egal ob Bild, Video, Ton oder Schrift - alles könnte ja die "normale" Entwicklung jener Jugendlicher beeinträchtigen, die sich in Talkshows setzen weil sie mit 14 - wahrscheinlich wegen dem lasterhaften Internet - schwanger geworden sind. Naja, für die kommt der Jugendschutz vielleicht zu spät, aber so schützt man wenigstens deren Kinder ...kaisen hat geschrieben:die nicht erotisches foto-material enthalten, aber geweissermaßen shcon "entwicklungsbeeinträchtigende" Inhalte bieten?