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Jugendschutzbeauftragter bei google

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zottel
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Beitrag von zottel » 10.02.2006, 23:32

so erstmal danke für die infos.
Zu den 6 Euro /bis 60 euro sagen wir mal nichts.Und die unterschwelligen Vorwuerfe uebergehe ich einfach.Mir geht es umdie Sicherheit und ein konrektes Ergebnis.

Wenn es eine Vorschrift gibt die einen Jugenschutzbeauftragten zwingend erforderlich macht werden ich das natuerlich sofort in Auftrag geben.

Die Informationen die man findet sind widerspruechlich und der eine sagt nein der andere ja.Werde nun erstmal die Sache meinen Anwalt Mailen und dann soll der sich darueber etwas schlau machen.Das mit dem ICRA gucke ich mir mal an.

Hab eine Menge DOmains und kenne auch eine Menge Leute die nur ERO Seiten betreiben und bei vielleicht 2 ist ein Jugenschutzbeauftrager angegeben.Alle anderen machen das nicht.Also kann diese Vorschrift eher ein FREUNDLICHER HINWEISS sein oder eine BITTE.Wenn das ein Gesetz wer und zwingend vorgeschrieben wirden bestimmt die Abmahnwelle durch die Seite gehen.Jeder taete den anderen Anscheizzen was ja da so ander Tagesordnung ist.

ABer man wird vorsichtig ueber die Jahre und da ich eine saubere art von erotik mache werde ich das Sicherlich freiwillig gerne machen.

vielen dank für eure mühe

gruzz zottel

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ErwinRommel
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Beitrag von ErwinRommel » 10.02.2006, 23:56

Also meines Wissens nach ist ein JSB Pflicht für Erotikseiten, ich selbst habe auch einen Anwalt damit beauftragt.
Social Media Beratung nicht nur für SEOs :)
<br>
<br>Onlineshops erfolgreich aufbauen
<br>
<br>Gute Links im Angebot.

mediakonzept
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Beitrag von mediakonzept » 11.02.2006, 00:04

Es gibt eine Vorschrift und die steht im JMStV - ein JSB ist erforderlich. Warum es nicht jeder macht ? Es kann jahrelang gut gehen - bis zu dem Tag, wo Du Probleme bekommst. 90% aller Anzeigen und Abmahnungen werden von der Konkurrenz initiiert - kaum ein Kunde käme auf die Idee Dich wegen eines fehlenden AVS, eines JSB oder wegen sonstwas anzuzeigen.

Natürlich gibt es dann ja auch noch die Mitarbeiter der KJM, die gerne im Netz surfen und sich gelegentlich Seiten rauspicken.

Da es ja - derzeit - keine Pflicht ist den JSB zu nennen, ist es natürlich auch schwer hier Abmahnungen zu versenden. Es gab vor Jahren schon mal den Versuch eines Anwaltes. Deswegen wurde u.a. auch der IVEW gegründet und die Massenabmahnung konnte gestoppt werden.
Daher halten sich die abmahnwütigen Anwälte noch zurück - es kann ja sein das der Betreiber einen JSB bestellt hat obwohl er nicht explizit genannt wurde.

Sobald die gewünschten Änderungen der KJM durch sind, wird es Pflicht werden den JSB zu nennen. Wird er nicht genannt, werden so einige Anwälte sich eine goldene Nase verdienen.

Du hast folgende Möglichkeiten:

- Nichts machen und hoffen das Du nicht erwischt wirst;
- Ins Ausland auswandern und keine DE-Domains mehr verwenden;
- Sofern Du eine Firma mit mehreren Mitarbeitern hast, einen davon als JSB freistellen (ähnlich der Tätigkeit eines Betriebsrates);
- Mit einem befreundeten Webmaster die JSB-Tätigkeit austauschen (Du für ihn, er für Dich);
- Dich der FSM anschliessen;
- einen "freien" JSB engagieren;


Gruss

Torsten

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zottel
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Beitrag von zottel » 11.02.2006, 00:26

Ist ein sehr schwieriges Thema.

Werde mich mal am Wochende ausschliesslich mit diesem Thema beschaeftigen und dann Anfang der WOche mich mit meinen ANwalt kurzschliessen um zugucken welche rechtliche Möglichkeiten es gibt.

Die Grundlagen werde ich mir aufjeden Fall aneignen die man als JSB braucht.

Werde ende der WOche meine Ergebnis hier genauestens Posten

danke

zottel

GreenHorn
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Beitrag von GreenHorn » 11.02.2006, 03:05

Die Geschäftsidee mit den JSB-Service ist nicht übel... kann aber nur den Dummen beruhigen. Die Verantwortung liegt beim Seitenbetreiber. Den JSB zu benennen ist ein formaler Akt, juristisch endlos unsinnig. Die Seite formaljuristisch resistent und dennoch für den user interessant zu gestalten ist da eher eine Herausforderung. Wer sich diesen Scheiß klar wird siedelt aus.!?
Zuletzt geändert von GreenHorn am 11.02.2006, 16:11, insgesamt 1-mal geändert.

madien
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Beitrag von madien » 11.02.2006, 03:23

Steffi hat geschrieben:könnte man denken, daß bald beinahe jede Seite einen JSB braucht (...) ja bald auch Gästebücher (...) Wie ist eure Meinung dazu?
"Neue Einträge deaktiviert speichern". ;)

kaisen
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Beitrag von kaisen » 12.02.2006, 23:17

hmmm und wie verhält sich das bei single-seiten?
also seiten, die nicht erotisches foto-material enthalten, aber geweissermaßen shcon "entwicklungsbeeinträchtigende" Inhalte bieten?

mediakonzept
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Beitrag von mediakonzept » 12.02.2006, 23:58

kaisen hat geschrieben:die nicht erotisches foto-material enthalten, aber geweissermaßen shcon "entwicklungsbeeinträchtigende" Inhalte bieten?
Da gilt das selbige - der Jugendschutz beschränkt sich ja nicht nur auf Bilder. Egal ob Bild, Video, Ton oder Schrift - alles könnte ja die "normale" Entwicklung jener Jugendlicher beeinträchtigen, die sich in Talkshows setzen weil sie mit 14 - wahrscheinlich wegen dem lasterhaften Internet - schwanger geworden sind. Naja, für die kommt der Jugendschutz vielleicht zu spät, aber so schützt man wenigstens deren Kinder ...

Da ja auch jeder Webseitenbetreiber für die Links auf seiner Seite verantwortlich ist - ausser natürlich grosse Anbieter wie Suchmaschinenbetreiber - dürfte, mal so ganz übertrieben gesehen, fast jeder mittlerweile verpflichtet sein, einen JSB zu bestellen.
Selbst wenn auf der Webseite nur ein Link zu Amazon oder eBay vorhanden ist ...


Gruss

Torsten

zottel
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Beitrag von zottel » 13.02.2006, 00:18

so hab heute mails von meinen Anwalt bekommen.

Zitat

"....... es reicht vorab aus das der FSB genannt bzw gestellt wird und dieser die genannte Seite XYZ begutachtet und entsprechend den gelten Gesetzen ..............
in Augenschein genommen hat"


Auf deutsch .Man stelle nur einen formal jurischtischen Antrag eine sogenannten schwedende Anfrage diese aber SCHRIFTLICH an den Anwalt . Dieser nimmt das dann Stempelt es und gut ist.Nun hast du alle zeit der Welt dich darum zu kuemmern OB und in WIEFERN Du da taetig werden willst.

JSB von anderen Internetseiten (PARTNER LINKS) kann genausogut gehen wenn der JSB WENIGSTENS BEWEISEN KANN das er indiesen ZWEIG auch arbeitet.

Gemacht werden muss es bei allen Seiten beziehungenweisse Texte die keine FSK freigaben von AB 12 haben. Es duerfen keine NACKTEN Körperteile gezeigt werden die nicht primaeren bzw sekundaeren geschlechtsmerkmale verschleiern.

Hier kommt dann die nette Luecke dabei. Nur Seiten die eine Toplevel DOmain sind.

Das ganze andere TEXTLICHE versteht sich ja von alleine.Ende der woche schickt er mir Musterprozesse und Anklageschriften wo man das nachlesen kann auf was man verklagt wurde.

kaisen
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Beitrag von kaisen » 13.02.2006, 11:16

also reicht prinzipiell wenn ich quasi meine freundin dort als JSB aufführe?

bbnetch
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Beitrag von bbnetch » 14.02.2006, 13:04

und wer schuetzt uns vor der jugend ?
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