Betrug, und in Einzelfällen können auch erhebliche Kosten entstehen. Lieferkosten ...Welcher Straftatbestand ist eine Fakebestellung ?
Herzlich willkommen im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum
Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.
Ich weiß, egal wie mann es macht....biggi_010 hat geschrieben:Naja, aber ist der Aufwand nicht viel zu hoch?
Du gehst zum Anwalt - der zum Staatsanwalt - der schaltet die Polizei ein... und am Ende bekommt ihr raus:
Der Besteller ist einer, der von der Stütze lebt, schon lange die Finger gehoben hat und bei dem ist wohl die nächsten 20 Jahre nichts zu holen.
Toll, dann weisst du zwar, wer es war.... aber dafür hast du noch mehr Geld zum Fenster rausgeworfen.
Klar, die Ware bekommst du normalerweise wieder, dass Du Deine potentielle Kunden vorher nicht besser abcheckst, dafür kann ja nun der Staatsanwalt nichts dafür.Somit hast du ja dann unnötige Kosten wie Versand und vorallem das teuerste die Ware.
Aha...Der Kaufvertrag über den oder die von Ihnen ausgewählten Artikel wird geschlossen, wenn wir Ihre Bestellung durch die Mitteilung über die Auslieferung bzw. Lieferung der Ware annehmen.
Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung bewirkt noch keinen Vertragsschluss.
Ich gehe mal davon aus, die Fake-Besteller haben die Ware ohne Angeabe von Gründen zurückgesendet und von ihrem Widerrufsrecht für Endverbraucher Gebrauch gemacht.§ 2 Widerrufsrecht für Endverbraucher i.S.d. § 13 BGB
(1) Als Endverbraucher i.S.v. § 13 BGB können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.
??? Wickelt Ihr alles zum Versand in Zeitschriften ein, und glaubt, so die Gewährleistungsregelungen aushebeln zu können, oder hat da etwa einer die AGB irgendwo "geklaut" ?§ 5 Gewährleistung
Da unsere Zeitschriften nicht NEU sind, können wir ihnen auch keine Gewährleistung bieten..
Bei Kleinigkeiten schon es gibt aber Bereiche z.B. Reisen das können schon Stornokosten im vierstelligen Bereich produziert werden. Und dann geht nur der StaatsanwaltNaja, aber ist der Aufwand nicht viel zu hoch?
Hast recht, werde die AGB sofort überarbeiten.Pompom hat geschrieben:Klar, die Ware bekommst du normalerweise wieder, dass Du Deine potentielle Kunden vorher nicht besser abcheckst, dafür kann ja nun der Staatsanwalt nichts dafür.Somit hast du ja dann unnötige Kosten wie Versand und vorallem das teuerste die Ware.
Hast Du Dir schon mal deine AGB durchgelesen ?
Aha...Der Kaufvertrag über den oder die von Ihnen ausgewählten Artikel wird geschlossen, wenn wir Ihre Bestellung durch die Mitteilung über die Auslieferung bzw. Lieferung der Ware annehmen.
Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung bewirkt noch keinen Vertragsschluss.
Alles klar, dann lacht sich ja wohl der Staatsanwalt noch mehr ins Fäustchen.
Wie hast Du denn den Leuten Mitteilung über eine Lieferung gemacht, und wie kannst du BEWEISEN, dass dies passiert ist ?
Ich gehe mal davon aus, die Fake-Besteller haben die Ware ohne Angeabe von Gründen zurückgesendet und von ihrem Widerrufsrecht für Endverbraucher Gebrauch gemacht.§ 2 Widerrufsrecht für Endverbraucher i.S.d. § 13 BGB
(1) Als Endverbraucher i.S.v. § 13 BGB können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.
??? Wickelt Ihr alles zum Versand in Zeitschriften ein, und glaubt, so die Gewährleistungsregelungen aushebeln zu können, oder hat da etwa einer die AGB irgendwo "geklaut" ?§ 5 Gewährleistung
Da unsere Zeitschriften nicht NEU sind, können wir ihnen auch keine Gewährleistung bieten..