purzelonline hat geschrieben:Desweiteren ist die Angabe "Umsatzsteuernummer beantragt" nicht oder nicht mehr statthaft, wer eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, ist zur Angabe verpflichtet, kann er das nicht, so darf er nicht das Gewerbe betreiben (Landgericht Hamburg Mediamarkt gegen uns)
Diese Interpretation halte ich für sehr gewagt, denn der Mediendienstestaatsvertrag sagt eindeutig, dass man die Nummer nur angeben muss, wenn man sie auch besitzt (
https://www.datenschutz-berlin.de/recht ... v.htm#nr10). Aber das liebe Landgericht wie auch der Anwalt der Mediamärkte sind ja bekannt für Gewagtes, Weltfremdes und andere Absonderlichkeiten… ;>
IMHO ist bestenfalls der ganze Hinweis überflüssig, in jedem Fall aber wohl ein gefundenes Fressen für gewisse Berufsgruppen.