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Abmahnkosten bald max. 50 Euro?

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sean
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Beitrag von sean » 17.11.2006, 09:39

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will "dem Missbrauch bei den Abmahnungen" nicht länger zusehen und in solchen Bagatellfällen zumindest die Anwaltsgebühren, die Advokaten von privaten Surfern fordern, bei Erstabmahnungen per Gesetz auf 50 Euro begrenzen.
Quelle: https://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,448817,00.html

Gruß

sean

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SchnaeppchenSUMA
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Beitrag von SchnaeppchenSUMA » 17.11.2006, 09:49

Ist hier wophl nicht wirklich relevant, denn es betrifft nur private Webseiten und auch nur beim ersten Mal, wobei noch nicht klar ist, wie das erste Mal genau definiert wird :)

Nullpointer
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Beitrag von Nullpointer » 17.11.2006, 10:05

wäre trotzdem ein erster schritt in die richtige richtung.
geschäftlich könnte man verlangen, dass bei ungerechtfertigter abmahnung, das abmahnopfer die geforderte summe erhält. dann dürfte sich die höhe dieser 'gebühren' auch in grenzen halten.

weiterhin fragwürdig bleibt dann, welche seite als privat eingestuft wird.