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net(t)worker hat geschrieben:naja.... für einen Schüler sind selbst 50,- schon eine Menge Geld....
Bei all den bösen Abmahnern kann man den Unmut verstehen aber den Schadenersatz (ja auch das bezahlen der Anwaltsgebühr ist nichts anderes, falls gerechtfertigt) am Umsatz oder Guthaben des Rechtsverletzers festzumachen ist unhaltbar.yankee hat geschrieben:Ich bin aber Meinung, dass die Kosten an den tatsächlichen Umsätzen des Beklagten angepasst werden müssen.
Da wird der Datenschutz davor sein.net(t)worker hat geschrieben:... schnell eine zentrale Datenbank einrichten in der dann hinterlegt wird, wer bereits einmal abgemahnt wurde
Wegen einer Abmahnung?purzelonline hat geschrieben:Eine neue Gesetzgebung in der angestrebten Form, kommt für viele kleine Onlineshops viel zu spät!
Dank der Mediamarkt Abmahnwelle und des Dazutuns des Herrn Steinhöffel aus Hamburg, mußten ja etliche Händler zu machen!
Nein, wer ein Onlineshop betreibt ist keine Privater Anbieter mehr. Er handelt mit waren und ist damit auch ein Händler = Gewerbetreibener. Nur weil man wenig oder schlecht verkauft gehört man schon lange nicht mehr zu der Kategorie Privatleute.Ich sprach Eingangs auch von kleinen Onlineshops, das sind meist Privatleute,
30 Euro pro Bild ist doch noch ein Schnäppchen, habe schon höhere Preisforderungen gesehen.Ich müsste bei 3000€ auch "zumachen". Und 30€ für n Bild könnte ich mir auch nicht leisten (bei mehr als 100 Bildern...)...
dann mal folgende Beispiele:AnjaK hat geschrieben:Naja einserseits finde ich es schon gerechtfertig, dass es diese Abmahnungen gibt um fremdes Eigentum zu schützten.
Eine solche Erlaubnis lässt man sich schriftlich geben, und dann dürfte es doch keine Probleme geben... denn die erlaubnis des vorherigen Rechteinhabers lag ja dann vor, kann doch keiner von dir erwarten, dass du bei jedem Bild verfolgst wer die Rechte in der Zwischenzeit besitzt... kann man im Grunde ja auch garnicht verfolgen...jovi hat geschrieben:dann mal folgende Beispiele:AnjaK hat geschrieben:Naja einserseits finde ich es schon gerechtfertig, dass es diese Abmahnungen gibt um fremdes Eigentum zu schützten.
1. ein privater Homepagebesitzer findet die Bilder von Cartoonist M.P. nett und fragt dort um die Erlaubniss einige Bilder auf seiner HP veröffentlichen zu dürfen. M.P. gestattet dies. ... ... ... Monate (Jahre) später liegen die Rechte der Bilder nun bei einem Verlag und die mahnen fleißig über einen Anwalt ab. Viele private HP-Besitzer zahlen nun fleißig die Gebühren (mehrere Hunder Euronen) - wen verwunderts bei einem Streitwert von Zig-Tausend !!!
Das ist REALITÄT und kam in dieser Form schon mehr als einmal vor![]()
Beides kann so nicht sein aber um eine sachliche Argumentation scheint es Dir auch nicht zu gehen, sonst hättest Du den nächsten Satz mitzitiert. Aber halt, dann wäre dein Beitrag sinnlos geworden.jovi hat geschrieben:... Monate (Jahre) später liegen die Rechte der Bilder nun bei einem Verlag ... eine Firma aus Ravensburg hat auf dieses Wort ein Copyright ...
Du meinst als Marke? Klar kann man sich das denken, genauso wie, daß es ihm egal war, daß eventuell jemand diese Marke geschützt hat. Es mag Naivität gewesen sein aber warum soll der, dessen Rechte verletzt wurden, für die Kosten aufkommen müssen?jovi hat geschrieben:... kann ein privater Homepagebesitzer ahnen, dass eine private TV-Gesellschaft diese "lustiges" Wort geschützt hat?
Leider doch! Ich kenne einen Betroffenen persönlich und er hatte/hat eine schriftliche Genehmigung. Dies ist dem Anwalt der die Abmahnung schreibt aber völlig egal, er vertritt den neuen Besitzer der Rechte und darf somit eine kostenpflichtige Abmahnung "schreiben". Nicht jeder kleine Homepagebesitzer hat das Geld, die Zeit einen Prozess zu führen bei dem er vielleicht Recht bekommt (oder nur zum Teil) und so trotzdem auf Anwaltskosten und (Teil-) Gerichtskosten sitzenbleibt.net(t)worker hat geschrieben: Eine solche Erlaubnis lässt man sich schriftlich geben, und dann dürfte es doch keine Probleme geben... denn die erlaubnis des vorherigen Rechteinhabers lag ja dann vor, kann doch keiner von dir erwarten, dass du bei jedem Bild verfolgst wer die Rechte in der Zwischenzeit besitzt... kann man im Grunde ja auch garnicht verfolgen...
Wieso soll es mir nicht um eine sachliche Argumentation gehen?Hasenhuf hat geschrieben:Beides kann so nicht sein aber um eine sachliche Argumentation scheint es Dir auch nicht zu gehen, sonst hättest Du den nächsten Satz mitzitiert. Aber halt, dann wäre dein Beitrag sinnlos geworden.jovi hat geschrieben:... Monate (Jahre) später liegen die Rechte der Bilder nun bei einem Verlag ... eine Firma aus Ravensburg hat auf dieses Wort ein Copyright ...
Man kann sich sowas denken? Ich käme nie auf den Gedanken, dass ein Wort wie *p*a*i*-*t*v* rechtlich geschützt ist. Ich meine hier nicht die korrekte Schreibweise, sondern wirklich einen satirische Schreibform.Hasenhuf hat geschrieben:Du meinst als Marke? Klar kann man sich das denken, genauso wie, daß es ihm egal war, daß eventuell jemand diese Marke geschützt hat. Es mag Naivität gewesen sein aber warum soll der, dessen Rechte verletzt wurden, für die Kosten aufkommen müssen?