Herzlich willkommen im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum
Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.
Den find ich im Artikel etwas "extremer".So wie die Studentin, die bei Ebay Jeans ersteigerte. Weil die Jeans ihr nicht passte, bot die Frau sie bei Ebay gleich wieder an - mit den Bildern aus der Ursprungsanzeige. Kurz darauf meldete sich ein Anwaltsbüro bei ihr und wies darauf hin, dass sie im Gegensatz zum Erstverkäufer kein Recht an den Jeans-Fotos habe - deshalb soll sie nun etwa 1200 Euro bezahlen. "Wir mussten ihr sagen, dass sie da wohl nicht umhinkommen wird", sagt Verbraucherberater ....
Da hast Du genau den Punkt getroffen nur nennt sich das in diesem Fall 'Urheberrechtverletzung'. Jemand nimmt sich unerlaubt etwas wofür Du das Recht besitzt.DZVO hat geschrieben:sonst wäre es ja diebstahl