Ich habe vor mein kleines Nebengebäude als Ferienwohnung auszubauen.
Will damit im März beginnen und werde voraussichtlich erst nächstes Jahr fertig werden.
Kann ich das Kleingewerbe trotzdem anmelden und die Rechnungen für Material und Arbeitsleistung in diesem Jahr als Verlust von meiner Einkommensteuererklärung absetzen?
Worauf muß ich achten??? Hat hier einer Erfahrung mit dieser Materieß
Wäre echt toll, wenn mir geholfen würde.
Danke im Voraus.
Gruß Lothar123
Bist Du Dir sicher, dass Du die Ferienwohnung suchmaschinenfähig ausbauen willst und dass Du es mit Deiner Steuererklärung in den SERPs auf #1 schaffst?
Wenn ja, vergiss nicht zu berichten, wie Du das geschafft hast.