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Geschützt oder sind deine Logos einfach nicht schützenswert mangels Schöpfungshöhe? Da wird eher der Unterschied liegen...dergerechte hat geschrieben:Hallo,
hab das Urteil noch nicht in der Hand.
Der Richter meinte, ich hätte auf der Seite angeben müssen, dass ich der alleinige Urheber bin und die Seiten usw. nicht kopiert werden dürften. Von einer Kopie kann auch nur dann gesprochen werden, wenn die Inhalte wirklich zu 100 % gleich sind. Weiterhin ist ein Bild, ein Logo oder deine CSS Datei, oder ein weißer Hintergrund usw. nicht geschützt.
Und konnte die Gegenseite ihre Behauptung denn beweisen? Du hättest beweisen müssen, dass Deine Seite VOR der "Neuveröffentlichung" der Gegenseite online war. Dann wärs das gewesen. Also falls Dein Design schützenswert ist/war.Die Gegenseite behauptete, dass die Seite bereits schon 2002 einmal im Netz stand und ich hätte damals die Seite kopieren können und dann später Online gestellt.
Das klingt übrigens schwachsinnig. Wo steht sowas denn z.B. bei einem gedruckten Werbekatalog? Kann ich die jetzt alle kopieren, nur weil es nicht draufsteht? Da hast Du ja wieder einen erwischt...Der Richter meinte, ich hätte auf der Seite angeben müssen, dass ich der alleinige Urheber bin und die Seiten usw. nicht kopiert werden dürften.
Wo warst du denn vor Gericht? USA?? in Deutschland gibt es kein Copyright.... Nur Urheberrecht, und das muss nicht angegeben werden, gilt auch ohne Hinweis... setzt aber eine gewisse Schöpfungshöhe vorraus...dergerechte hat geschrieben:Hallo,
hab heute eine Verhandlung beim Gericht verloren. Es ging um eine Webseite die meine Seite zu ca. 70% kopiert hatte.
Das Gericht stellte erstmal fest, dass es nicht verboten ist Webseiten zu kopieren auf denen kein Copyright vorhanden ist. Weiterhin stellte es fest, dass eine Kopie nur dann vorliegt wenn die Seite zu 100% identisch wäre.
Außer Spesen nichts gewesen!
Genau, und regressieren, nötigenfalls verklagen. Wenn man verliert, hat immer der Anwalt schuld.Southmedia hat geschrieben:Dann würde ich den Anwalt wechseln.
Wenn Du's nicht wärst, wäre ich fast gehalten, Dir freundlich zuzurufen Schn.... halten. In Kölle heißt das übrigen freundlicher Schnüss.arbeitlife hat geschrieben:Soweit wie ich heut gelesen habe kannst den Anwalt jetzt auf Erfolgsbasis bezahlen
Den Anwalt würde ich kein Geld geben