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Backlinkpflichtige Webkataloge

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Michael1967
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Beitrag von Michael1967 » 19.07.2007, 12:46

Der Backlink zum Webkatalog gehört nicht zu deinem Vermögen. Wieso das denn?
Sollte ihr Eintrag nach einer Woche noch nicht im Webkatalog gelistet sein, so können Sie davon ausgehen, dass ihr Vorschlag nicht aufgenommen wurde.

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Ferenghi
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Beitrag von Ferenghi » 20.07.2007, 09:20

Der Backlink zum Webkatalog gehört nicht zu deinem Vermögen. Wieso das denn?

Selbstverständlich ist der mein Vermögen. Dies ist ja wohl ein ganz normaler Werbeplatz. Ich könnte den ja genauso gut als Link verkaufen und damit handelt es sich um ein ganz normales Wirtschaftsgut....

Ich weiss auch nicht, wo du dein Zitat her hast.. aber falls der in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen auftaucht, würde ich mich auch nicht über eine Abmahnung von Konkurrenten wundern.. Solch ein Satz dürfte wohl mehr als grenzwertig sein, jeder normal denkende User, der diesen Satz in einem Backlinkpflichtigen Webkatalog lesen würde, wird garantiert so schnell wie möglich die Seite verlassen und auf einen Eintrag verzichten.....

Mr Omega
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Beitrag von Mr Omega » 20.07.2007, 09:57

Ferenghi hat geschrieben:Ich kann für mich nur sagen, wenn ich mich in einen Backlinkpflichtigen Webkatalog eintrage, meinen Backlinkt gesetzt habe und drei Arbeitstage nach der Eintragung keine Freischaltung von dem Webmaster kommt, wird der Backlink entfernt. Alles was länger dauert hat mehr als einen faden Beigeschmack.
Es soll Webkataloge geben, die mehrere 100 Einträge am Tag haben, wenn diese alle auf Qualität und Richtlinien geprüft werden müssen, was sind da schon 3 Arbeitstage.

Gehe doch auch mal davon aus, das viele die Kataloge nur vollspammen, diese Spam Einträge müssen auch alle erst eingesehen werden, dazu kommt noch das viele Seiten eine Ewigkeit brauchen um überhaupt aufzugehen.

Bei meinen Katalogen dauert das freischalten mittlerweile auch so über 2 Wochen, weil ich einfach nicht mehr hinterherkomme, hab ja auch noch etwas anderes zu tun und überhaupt was sind schon zwei Wochen? Ich finde diese "Wartezeit" als nicht zu lang.

Und wenn wir schon wieder bei dem Thema sind ich "verklage Dich weil Du mich nicht freigeschalten hast"

Ich informiere Grundsätzlich nicht mehr über eine Ablehnung, schon um Stress zu vermeiden. Ich für mich habe Eintragsrichtlinien die vorher gelesen werden sollten und wenn diese eben nicht beachtet werden und daher ein Ausschluss erfolgt, dann ist es die Schuld des Eintragenden und nicht meine, mal abgesehen welcher zusätzlicher und sinnloser Aufwand durch diese Einträge entsteht, die man sowieso wieder löschen muss, das ist nämlich auch Arbeit, wen soll ich denn dafür verklagen, vielleicht Dich?