Das ist ein hier weit verbreiteter Irrtum, dass Selbsständigkeit, Nachhaltigkeit und Gewinnerzielungsabsicht automatisch eine Gewerbeanmeldung erforderlich machen. Das sind allerdings nur die Grundvoraussetzungen, die gegeben sein müssen. Das Gesetz sieht dann noch eine Reihe von Ausnahmen vor, wo keine Gewerbeanemdlung erforderlich ist.Ice Man hat geschrieben:In dem Fall treffen doch dann alle Merkmale zu oder ?
Dazu zählt die bloße Nutzung und Verwaltung eigenen Vermögens, verschiedene landwirtschaftliche Tätigkeiten sowie freie Berufe. Unter die freien Berufe zählen u.a. Autorentätigkeiten, journalistische Tätigkeiten und künstlerische Tätigkeiten.
Am Ende stellt sich also die Frage ob eine Website mit Werbung dann als journalistsiche Tätigkeit (kein Gewerbe) oder als "Vermittlung von Geschäften im Internet" (Gewerbe) eingeordnet wird. Da gibt es scheinbar keine eindeutige Handhabung, weswegen man beim Finanzamt im konkreten Fall nachfragen und diese Entscheidung sicherheitshalber schriftlich bestätigen lassen sollte.